Aus der Rubrik „Reformvorschläge“ Woran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?
Wir fordern das Eltern der Vorzug vor einer Familienhilfe gegeben werden muss.
Elternkompetenzen stärken!
Unter Berücksichtigung von Artikel 6 Grundgesetz sehen wir es notwendig an, das bevorzugt Eltern und gegebenenfalls Familienangehörige mit in die Familienhilfe einbezogen werden.
Bisher ist es so das bei Schwächen der Erziehungsfähigkeit externe Familienhilfe geleistet wird. Diese Familienhilfe kostet dem Steuerzahler jedes Jahr etliche Milliarden Euro.
Häufig ist es jedoch so das der Staat Familienhilfe in Fällen gewährt, wo diese Familienhilfe insbesondere auch durch einen zuvor (durch den Staat) ausgegrenzten Elternteil besser (und vor allem Dingen günstiger) übernommen werden kann.
Was wir damit meinen, wollen wir an 2 Beispielen verdeutlichen:
Beispiel 1: Das Kind lebt bei der Mutter und leidet unter einem eingeschränktem Selbstbewusstsein. Die Stärkung des Selbstbewusstseins ist in vielen Fällen auf eine Folge des fehlenden Vates zurückzuführen. Anstatt hier eine (teure) Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, sollte der Staat verpflichtet werden ob diese Aufgabe nicht der Vater durchführen kann (und will).
Beispiel 2: Das Kind lebt beim Vater und dieser vernachlässigt die Gesundheitsfürsorge. In vielen Fällen ist es so das Mütter sich fürsorglicher um ihre Kinder kümmern und Väter vielleicht etwas sorgloser sind. Anstatt hier eine (teure) Familienhilfe in Anspruch zu nehmen oder die Gesundheitsfürsorge gar auf das Jugendamt zu übertragen sollte der Staat (also Jugendämter und Gerichte!) verpflichtet werden ob diese Aufgabe nicht durch die Mutter übernommen werden kann.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Fürsorgepflicht des Staates hört dort auf, wo Eltern für ihre Kinder da sein können (und wollen)
Wir sind der Meinung: Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern. Dieses schliesst insbesondere die Fürsorge der Kinder ein. Aber die Fürsorgepflicht und die Bevormundung durch den Staat hört da auf, wo Eltern die Aufgaben übernehmen können. Dieser Fürsoge sind aber Grenzen gesetzt. Nur wenn Eltern (und/oder Großeltern) diese Aufgabe nicht erfüllen können (oder wollen), sollte der Staat unserer Meinung nach eingreifen dürfen. Unserer Meinung nach sollte der Art. 1666a BGB (Grundsatz der Verhältnismässigkeit) entsprechend sinngemäss ergänzt werden, das die Unterstützung durch den getrenntlebenden Elternteil Vorrang vor öffentlichen Hilfen hat.
Wohlfahrtsindustrie auf Kosten der Kinder
Diese Gesetzesänderung würde den betroffenen Kindern mehr Helfen und würde dem Staat Milliarden an Kosten sparen. Geld das wir anderweitig sinnvoller ausgeben könnten und das wir z.b. den Familien zukommen lassen könnten. Das der Staat hier die Augen verschließt, zeigt uns das der Staat sich eben nicht für die Recht der Kinder interessiert. Vielmehr haben sich hier gewisse Lobbyverbände durchgesetzt, um sich am Leid der Kinder bereichern zu können.
Was meinen Sie hierzu? Schreiben Sie uns in den Kommentaren bitte Ihre Meinung. Natürlich gibt es weiterhin Fälle in denen dieser Vorschlag nicht anwendbar ist. Eine wohlwollende Einbeziehung des anderen Elternteils (und/oder der Großeltern) heisst ja nicht das das dann in jedem Fall gemacht werden muss. Aber es wird sicherlich viele Fälle geben in denen Eltern (und/oder Großeltern) der Vorrang vor öffentlichen Hilfen zu geben wäre.
Vielleicht haben Sie ja auch selber Beispiele wo Sie meinen das genau dieser Vorschlag der Richtige Lösungsansatz ist. Wir freuen uns sehr über Ihre Kommentare und weitere Reformvorschläge…
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Ist sehr gut.
Wenn die Industrie merkt daß man ihr das Arbeitsmittel Kind weg nehmen will. Was wird passieren ?
Hallo,
ich unterstütze diesen Reformvorschlag da dieser u.a. auch zum Wohl des Kindes und deren gesunden Entwicklung beiträgt.
Und ich hätte da auch ein Beispiel dazu beizutragen:
Als unser gemeinsamer Sohn noch im Vorschulalter gewesen war ist er nach dem Unterricht durch den Förderverein der Schule Nachmittags in der Fördergruppe betreut worden.
Die Kindesmutter meine Ex Frau „alleinerziehend“ und hat eine 3/4 Stelle als Angestellte.
Wir als Eltern geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht und ich als unterhaltsverpflichteter Vater das uneingeschränkte Umgangsrecht.
Mußte ich neben den Unterhaltszahlungen mich anteilmäßig an den Betreuungskosten beteiligen.
Unser Kind wurde auch z.T. in den Ferienzeiten soweit möglich gewesen ist durch den Förderverein betreut damit es der Mutter möglich war in der Zeit arbeiten zu können.
Obwohl hier ein Vater ist der sehr gerne die Betreuung in den Ferienzeiten (kostenlos) übernommen hätte und dann auch den Umgang hätte ausüben können.
Nein dies wurde nicht von der Mutter angenommen sondern lieber das Kind in der Zeit „familienfremden“ Menschen in Obhut gegeben.
Und der Witz (obwohl dies nicht zum lachen ist) ist dabei das ich diese Ferienbetreuung auch noch mitfinanzieren durfte.
Wie unsinnig das Ganze ist braucht wohl nicht weiter erläutert zu werden.
Hallo ich heiße Dagmar und ich schreiben heute meine Erfahrung mit der Familienhilfe.
Meine Enkelin ist von ihrer Mutter und von uns ihren Großeltern weggerissen worden vom Jugendamt. Sie wurde zu den Großeltern väterlicherseits gebracht. Wir durften drei Jahre unsere Enkelin nicht sehen, und die Mutter nur sporalisch. Als sie 16 Jahre alt war, konnte sie sich endlich durchsetzen. Ab da konnte sie ständig zu ihrer Mutter und zu uns Kontakt haben. Was unsere Enkelin sehr glücklich machte. Aber die Familienhilfe hat die Aufgabe dafür zu sorgen , das der Kontakt zur Mutter und zu uns nicht zu eng wird. Es werden vom Jugendamt ,der Familienhilfe und von den Großeltern väterlicherseits stehts gegen und gearbeitet. Es wäre für unsere Enkelin besser gewesen wenn eine Tante oder ein Onkel die Familienunterstützung gemacht hätte. Was ich nicht verstehe ist, das meine Enkelin 19 Jahre alt ist, und das Jugendamt und die Familienhilfe lassen nicht von ihr ab. Liegt das daran das sie eine Subunternehmerin ist.
Sie beschäftigt das Jugendamt, die Familienhilfe und die Großeltern väterlicherseits bekommen Pflegegeld. Aber so bekommt sie ihr Leben nicht im Griff. Sie leidet unter der Großmutter aber keiner hilft ihr. Es gibt kein Gerichtsgutachten das sie geistig Behindert ist. Ihr größter Wunsch ist eine eigene Wohnung. Das erlaubt das Jugendamt nicht . Die Familienhilfe ist keine Hilfe. Ihr Leben war in all den Jahren nicht schön. Sie ist seit Jahren Drogenabhängig und hat Psychische Probleme. Das alles weis das Jugendamt. Es macht mich sehr traurig.
Despina Hallo es ist ein Jammer unsere kleine Tochter ist 6 Wochen zu früh geboren Dank eine Familienhilfe hat unsere Tochter sieben Jahre bei uns im Haushalt gelebt das Jugendamt hat uns auf die Wahl gestellt entweder das Kind kommt in den heim oder mit zwang mit der Polizei das war sehr schrecklich gewesen meine kleine Tochter weinen zu sehen es ist mein Herz gebrochen das die uns mit Gewalt zerrissen haben Dank diese unfähige Schädel wie kann diese Frau weiter arbeiten als Familienhilfe unglaublich was man mit den Kindern machen kann es ist eine unverschämtheit wir hoffen daß diese Frau bestraft wird da sollten Mann denen die Kinder klauen da sollen die sehen wie es ist da muss die Politik was machen statt uns auf Kosten der Kinder leben