Aus der Rubrik „Reformvorschläge“ Woran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?
Wir fordern das Trennungseltern nur noch mit dem OK des Partners umziehen dürfen.
Wir fordern das Väter und Mütter mit gemeinsamen Kindern nach einer Trennung nur noch dann umziehen dürfen, wenn sie das OK des (Ex-)Partners haben, bzw. wenn ein Gericht dieses Zustimmung ersetzt.

Bisher ist es so das Eltern mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht nahezu ungestört quer durch die Republik ziehen können und dabei häufig das Wohl des Kindes verletzten, in dem Sie ihm das Recht auf beide Elternteile nehmen, wie es im Art. 6 GG geschützt ist.
Dieses ist häufig mit Einschränkungen des Umgangsrechts verbunden, weil das Kind dann den anderen Elternteil nicht mehr regelmässig besuchen kann.
Es gibt zwar immer mehr Gerichte in Deutschland, die dann einschreiten und dem wegziehendem Elternteil dann das Kind „wegnehmen“ aber in vielen Fällen ist es auch so das Mütter mit ihren Kindern völlig unbehellig aus BadenWürttemberg nach Nordrheinwestfalen oder aus Niedersachsen nach Bayern ziehen und damit mehrere hundert Kilometer räumliche Distanz schaffen.
Das derzeitige System vernachlässigt das Recht des Kindes auf beide Eltern

Das derzeitige System begünstigt Mütter (Väter) die mit ihrem Kind (aus welchem Grund auch immer) umziehen wollen und vernachlässigt dabei die Interessen des Kindes.
Wir wollen das dieses geändert wird. Als Vorbild orientieren wir uns dabei an unseren europäischen Nachbarn wie z.b. der Schweiz und Frankreich. In der Schweiz ist bereits 2014 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, das der Elternteil bei dem das Kind lebt, den Aufenthaltsort des Kindes nur mit Zustimmung des anderen Elternteils ändern darf, sofern der Wechsel des Aufenthaltsortes erhebliche Auswirkungen auf die elterliche Sorge und den persönlichen Verkehr durch den anderen Elternteil hat.
Dieses ist in Art. 301A des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) wie folgt geregelt:
Art. 301a Bestimmung des Aufenthaltsortes
1. Die elterliche Sorge schliesst das Recht ein, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.
2. Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und will ein Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes wechseln, so bedarf dies der Zustimmung des andern Elternteils oder der Entscheidung des Gerichts oder der Kindesschutzbehörde, wenn:
a. der neue Aufenthaltsort im Ausland liegt; oder
b. der Wechsel des Aufenthaltsortes erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge und den persönlichen Verkehr durch den andern Elternteil hat.3 Übt ein Elternteil die elterliche Sorge allein aus und will er den Aufenthaltsort des Kindes wechseln, so muss er den anderen Elternteil rechtzeitig darüber informieren.
4 Dieselbe Informationspflicht hat ein Elternteil, der seinen eigenen Wohnsitz wechseln will.
5 Soweit dies erforderlich ist, verständigen sich die Eltern unter Wahrung des Kindeswohls über eine Anpassung der Regelung der elterlichen Sorge, der Obhut, des persönlichen Verkehrs und des Unterhaltsbeitrages. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht oder die Kindesschutzbehörde.
Dieses Gesetz ist relativ einfach formuliert und weitestgehend verständlich. Mit solch einem Gesetz ist es natürlich auch weiterhin möglich das Eltern mit ihrem Kind umziehen, aber es werden halt ein paar Anforderungen an die Eltern gestellt und es kann nicht willkürlich der Wohnort abgeändert werden, wenn das Kind darunter leidet.
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hört sich erstmal sehr gut an
Im Reformvorschlag steht aber schon „… bzw. wenn ein Gericht diese Zustimmung ersetzt“. Das bedeutet, es wird mehr Klagen vor Gericht geben.
Außerdem wird als Grund eine neue Beziehung immer anerkannt. Dass die Beziehung 5 Sekunden nach dem Umzug plötzlich scheitert, ist dann natürlich reiner Zufall.
Stand heute ist es ja so, dass der Umgangsberechtigte das Kind holen und zurückbringen muss. Das ist schon eine Ungerechtigkeit. Richtig wäre, dass der Umgangsberechtigte das Kind holt und der Sorgeberechtigte es wieder zurückholt. Dann wären Zeit und Kosten auf beide Eltern gleich verteilt. Ja ich weiß, ist alles in der tollen Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt. Aber es ist ein großer Unterschied ob man in der gleichen Straße oder 100 km auseinander wohnt. Das berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle nicht!
Und wenn ein Elternteil weiter weg zieht, dann hat er alleine die Zeit und Kosten für Holen und Zurückbringen zu tragen. Dann würde sich ein Elternteil 5x überlegen, ob er wirklich umziehen muss.
Sorry, aber wem gebietet so ein Recht?
Das ein über Jahre nicht für die Familie denkend und handelnder Mensch dann auch noch über einen anderen Menschen weiterhin bestimmen darf und ein Kind als Zwangsmittel einsetzt? Ich finde solche Thesen abstrus und so etwas kann und darf man nicht umsetzen. Zudem schauen wir uns doch mal die Lächerlichkeiten deutscher Familiengerichte an. Heißt es doch so schön in Fachkreisen, dass ein Anwalt im Strafrecht es angeblich nicht so weit in seinem Berufsstand gebracht hätte, so ist dass deutsche Strafrecht jedoch hingegen der angewandten Rechtsumsetzung im Familienrecht um Welten bei der täglichen Umsetzung voraus.
Hallo,
ich finde diesen Reformvorschlag richtig und auch überfällig gerade in Hinblick auf das Wohl des Kindes bzw. der Kinder.
Denn das Kind, die Kinder haben ein Recht auf beie Elternteile und mit dem von ihnen getrennt lebenden ausreichenden und regelmäßigen Umgang und Kontakt pflegen zu können.
Denn Kinder möchten kein Elterntteil vermissen oder schlimmsten Fall verlieren in ihrem Leben.
Angesehen davon ist es auch nicht weiter hinnehmbar das der andere Elternteil um den Umgang mit dem Kind oder der Kinder ausüben zu können größere Fahrstrecken auf sich nehmen zu müssen.
Nur weil der Elternteil bei dem das Kind, die Kinder dauerhaft lebt meint er müsse möglichst weit weg ziehen.
Um wiederum hier den Umgang und den Kontakt zu den Kindern dem anderen zu erschweren.
Reisefreiheit bzw. die Wahl des Wohnortes des anderen Elternteils einzuschränken wird am Grundgesetz scheitern, das es jedem freistellt.
Ich halte es für sinnlos, dermaßen in das Grundgesetzt eingreifen zu wollen.
Ich halte es auch für unseriös, Eltern am Wohnortwechsel zu hindern, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt. Ein Beispiel. Der Vater, bei dem das Kind lebt, bekommt als Ingenieur einen lukrativen Auftrag in einem anderen Ort. Er hat schon alles geprüft. Für das Kind wäre das auch gut und es freut sich schon auf den Umzug. Wenn er dann von der Zustimmung der Mutter abhängig ist, wird ihm dadurch seine Karriere vereitelt. Das kann nicht im Sinne seiner Grundrechte sein, dass er auf die Erlaubnis der Mutter angewiesen ist, umziehen zu dürfen. Noch dazu, wenn man nicht weis, welche Auswirkungen ein Arbeitsplatzverlust vom betreuenden Elternteil unter solchen Umständen, auf die soziale Sicherheit vom Kind haben könnte. Umgekehrt verhält es sich natürlich genauso. Wenn die Mutter der betreuende Elternteil wäre.
In Magdeburg auf dem Einwohnermeldeamt seit 2015 oder so Standard und das finde ich auch vernünftig.
Wenn ein Elternteil ohne das Einverständnis des anderen Elternteiles den Hauptwohnsitz des Kindes ummeldet, dann ist das m.W. laut aktueller Rechtssprechung Kindesentzug und wird mit dem Entzug des Sorgerechtes, zumindest Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes geahndet?
Wenn ein Elternteil einfach den Lebensmittelpunkt, Wohnort inkl. Schule und Freundeskreis des Kindes ändert, dann sollten beide Eltern darüber gemeinsam befinden. Ansonsten macht ja auch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht wenig Sinn.
Ist Grundsätzlich mal richtig und in anderen Ländern schon längst Praxis …
Nur Deutschland hängt wieder hinterher !!!
Hallo,
wenn wir auf das o.k. der Betreuerin unserer behinderten Tochter warten müssen, dann hätten wir lange gewartet. Obwohl wir weder den Aufenthalt noch die gesundheitsfürsorge für unsere Tochter haben, setzten wir uns mit Antragstellung an die AOK Krankenkasse eines mobilen Talkers (Hilfsmittel) für unsere behinderte Tochter über die Faulheit der Betreuerin hinweg. Wenn ein Richter Ihnen sagt, er entscheidet nichts mehr, weil in der Vergangenheit genug entschieden wurde, ist er wohl Hellseher im Türöffnen für Faul- und Trägheit.
Der mobile Talker wurde an die Einrichtung versandt, nicht an uns, ein großer Fehler, denn es fehlt Zubehör. Der Talker hat Internetzugang, wird aber nicht eingerichtet, wobei unsere behinderte Tochter uns e-mails senden mitteilen kann , wie es ihr geht , (sie wurde am 08.04.21 gegen Corona geimpft und hatte als Nebenwirkung Kopfschmerzen) und was sie schon alles gelernt hat. Das Kindeswohl, die besten Interessen des Kindes hat das faule Vormundschafts- Pflegschafts- Betreuungs- und Familiengerichtspersonal bis heute übernommen, während Kinder in Heimen immer wieder ohne Beschwerdestellen auskommen müssen. Wie pervers ist das?
Die verpflichtende Zustimmung gibt nur mehr Macht einer Partei und die Moeglichkeit dem anderen Elternteil das Leben schwer zu machen. Ich finde das Anreizsystem, wie Mr. Nobody vorschlaegt, viel sinnvoller. Ist ein Umzug unvermeidbar, muss man den Aufwand miteinkalkulieren. Das duerfte die Schein-Umzuege reduzieren, aber im Ernstfall doch ohne weiteren Gerichtsgang ermoeglichen.
Toll, es wird immer wieder auf das Grundgesetz verwiesen
Solange man alleine ist, ist es auch richtig, dann darf man so oft umziehen wie man will und wohin man will.
Aber wenn man ein Kind hat, dann ist man auch für das Kind verantwortlich!
ich sage nur: „Kindswohl vor Elternwohl“
„Kindeswohl vor Elternwohl“ bringt das sehr gut auf den Punkt. Es wäre ein Leichtes für Richter zu sagen: „Du kannst von mir aus auf den Mond ziehen, aber die Kinder bleiben hier am Ort“, wenn sie denn nur wollten. Wahrscheinlich würde allein diese Aussage viele Eltern zur Vernunft bringen. Nur, die Richter wollen nicht- zu verlockend sind die Einnahmen durch das „Teilen und Herrschen“ und zu unwichtig unsere Kinder für sie.