Steuerliche Entlastung für Unterhaltspflichtige

Aus der Rubrik „ReformvorschlägeWoran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?

Wir fordern das Barunterhaltspflichtige steuerlich entlastet werden

Wir fordern das Väter und Mütter die Barunterhalt an den anderen Elternteil leisten, steuerlich entlastet werden.

Leere Taschen (Symboldbild)

Bisher ist es so das bei Getrenntlebenden wenn kein Wechsemodell besteht, der eine Elternteil dem Kind Naturalunterhalt gewährt und der andere Elternteil dann Barunterhalt zahlen muss.

Der Empfänger des Barunterhalts erhält zudem eine günstigere Steuerklasse, weil er/sie als Alleinerziehend gilt und dementsprechend kommt diesem Elternteil noch der Alleinerziehendenentlastungbetrag zu.

Wir sind der Meinung das dieses ungerechtfertigt ist, weil sich ja der Trennungselternteil durch den Barunterhaltsanteil sehr großzügig an den Unterhaltskosten für das Kind beteiligt.

Das derzeitige Unterhaltsrecht ist ungerecht

Einer gibt Geld an den anderen, so verlangt es das Gesetz (Symbolbild)

Wir wollen das an einem Beispiel erläutern. Wir gehen von folgender Situation aus: Kind lebt beim Vater und die Mutter verdient zwischen 1400 und 1500€ netto. Obwohl der Vater ein grösseres Einkommen als die Mutter hat, ist die Mutter dem Vater gegenüber barunterhaltspflichtig. (Anmerkung: Eigentlich/Rechtlich ist die Mutter gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig, aber wir wollen das hier zum allgemeinem besseren Verständnis so darstellen wie die Gelder auch fliessen). In unserem Szenario betreut die Mutter das Kind alle 14 Tage für ein verlängertes Wochenende von Mittwoch nach dem Kindergarten bis Montag früh in den Kindergarten. Das heisst das Kind ist ca 5 von 14 Tagen bei der Mutter.

Würden die Eltern das Kind im Wechselmodell betreuen, wäre nur ein geringer Unterhalt vom Vater an die Mutter zu zahlen (weil der ja das höhere Einkommen hat). In unserem Beispiel ist es aber so, das die Mutter sozusagen 4 Tage im Monat das Kind zu wenig betreut. Für diese 4 Tage, die das Kind jetzt mehr beim Vater ist, spart der Vater sich den Barunterhalt an seine Ex-Frau. Desweiteren bekommt der Vater das Kindergeld alleine und er bekommt von der Mutter auch noch den ihm zustehenden Barunterhalt.

Ach ja und weil die Eltern 30km auseinander wohnen, muss die Mutter natürlich auch noch die Fahrtkosten (die Kosten des Umgangs) alleine tragen und muss für das Kind natürlich trotzdem für die Zeit wo das Kind bei ihr ist ein Zimmer zur Verfügung stellen usw… Würde das Kind bei ihr leben und wäre vielleicht ein paar Tage länger bei ihr als beim Vater, dann wäre der Vater ihr gegenüber (bar-)unterhaltspflichtig. Und wenn die Mutter sich irgendwann die Fahrtkosten nicht mehr leisten kann, dann hat sie halt Pech gehabt, dann kann sie ihre Tochter eben nicht mehr sehen.

Nur wenige Tage mehr Betreuung bringen 1000€ mehr im Monat (pro Kind!)

Alles in allem machen die paar wenigen Tage Unterschied im Monat weit über 1000€ Differenz in der Kasse der Mutter aus.

Dieses deutsche Rechtssystem ist nicht fair und zwingt Eltern häufig in einen sinnlosen Streit, bei dem vor allem das Kind leidet. Es mag ja sein das es Menschen (Politiker? Richter? …. ) gibt für die 1000€ im Monat nicht viel Geld ist, aber für die meisten Eltern ist das eine Menge Geld, wie die bittere Realität im Alltag zeigt.

Es ist eine Schande das hier Eltern einseitig überproportional stark finanziell belastet werden und dabei diese hohe Belastung nicht mal steuerlich geltend machen können. Wäre das Kind hingegen nur wenige Tage mehr bei der Mutter, dann würde die Mutter zusätzlich auch von einem Steuervorteil profitieren. Die Politik und auch die deutsche Rechtssprechung haben hier total versagt. (Oder vielleicht doch nicht? Vielleicht ist das ja so gewollt um hier ein künstliches Ungleichgewicht zu schaffen?)

Wir fordern daher das jeder Elternteil, der seiner Barunterhaltspflicht gegenüber dem anderen Elternteil nachkommt, einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 6.000€ pro Jahr erhält. Dieser steuerliche Entlastungsbetrag sollte dabei beispielsweise an die Bedingungen geknüpft werden, das der Unterhaltspflichtige seiner Barunterhaltspflicht nachkommt oder sich zumindest wohlwollend bemüht dieser nachzukommen. Im Gegenzug sollte der Alleinerziehendenentlastungsbetrag nur noch den Eltern zukommen, die wirklich „alleinerziehend“ sind, also entweder weil sie z.b. verwitwet sind oder weil der andere Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Profitieren würden von dieser Neuregelung nicht nur die Unterhaltspflichtigen Eltern, sondern auch die Barunterhaltsempfänger, weil für den Unterhaltspflichtigen mehr Anreize geschaffen werden, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Davon profitieren letzten Endes auch die „Alleinerziehenden“




11 thoughts on “Steuerliche Entlastung für Unterhaltspflichtige

  1. M.Meyer März 14, 2021 at 1:50 pm

    Hallo,
    ich unterstütze dieses Vorhaben denn dies ist längst überfällig.
    Denn die „Alleinerziehenden“ bekommen bisher ja auch diesen steuerlichen Entlastungsbetrag u.a. von Staat gewährt.
    Der Barunterhaltspflichtige hier in der Regel der Vater wurde bisher steuerlich behandelt wie ein lediger männlicher Arbeitnehmer/Steuerzahler der „null“ finanzielle Verpflichtungen zu leisten hat und zudem nach Steuerklasse 1.
    Ihm wurden aber zusätzlich sämtliche Belastungen (in Rahmen der Ausübung des Umganges) incl. der Unterhaltspflicht aufgebürdet.
    Steuerlich aber bisher durfte dieser nichts dergleichen geltend machen im Rahmen seiner Steuererklärung bzw. wurde nicht mindernt angerechnet /berüchsichtigt.
    Und die letzten beiden Sätze kann ich nur ganz dick unterstreichen denn so sehe ich das auch.

    Ich hoffe und wünsche mir das dieser Reform bei der Politik und den zuständigen Ministerien endlich auf offene Ohren trifft.

    Mit solidarischen Grüßen,

    M.Meyer

  2. Dr. Jan-Simon Schmidt März 15, 2021 at 6:58 am

    Trifft es auf den Punkt!
    Vielen Dank für den Artikel und weiter so!!

  3. Miersch Thomas März 15, 2021 at 11:24 am

    Was auch mit einberechnet oder bedacht werden sollte ?
    Hat der Betreuungselternteil einen neuen Partner mit dem er eine Haushaltsgemeinschaft bildet/lebt sollte der Unterhaltspflichtigen entlastet werden und beide anteilig der Betreung Versorgung Barunterhalt leisten wie im Wechselmodell eben ähnlich.
    Lg

    THOMAS

  4. Tatjana März 16, 2021 at 7:54 am

    Mein Kind lebt zwar bei mir aber ich glaube das dieser Vorschlag trotzdem gut ist, denn der Vater versucht mir ständig was anzuhängen und mir die Kinder wegzunehmen, weil er den Unterhalt nicht zahlen will.
    Würde er steuerlich entlastet werden, würde er die Sache sicherlich entspannter leben und wir hätten alle wenige Stress

  5. Silvia Schönberg März 18, 2021 at 5:29 pm

    Da wurde genau meine Situation beschrieben. Die Benzinkosten haben mich in die Privatinsolvenz gebracht. Vor allem weil ich zwischendurch, trotz Vollzeitjob, 3 Jahre in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt habe und das Jobcenter nicht alle Fahrtkosten und Lebensmittel angerechnet hat.
    Einen schönen Start in das Wochenende euch allen.

  6. Lilia M. März 28, 2021 at 6:29 pm

    Hallo Herr Creydt,

    danke, dass Sie dieses wichtige Thema angehen!
    Ich wollte kurz mein Beispiel dazu schreiben:

    Sohn 10 J. ist 8 Tage im Monat bei mir (Do-Mo, 2x).
    Vater bekommt 387,50 Euro Unterhalt im Monat, 110%.

    Ich fahre knapp 500 km im Monat, um meinen Sohn abzuholen
    und zu bringen.

    Er hat bei mir ein eigenes Zimmer und braucht viele Sachen
    (in letzter Zeit inline-skates, neue Anziehsachen, Sofa,
    Wandbilder, Fahrradhelm etc….)
    Urlaub kommt als sehr große Ausgabe ja auch noch dazu.

    Das heißt, der Vater bekommt mit Kindergeld 600 Euro monatlich und ich habe nicht Mal die Chance, den Unterhalt steuerlich geltend zu machen und habe Steuerklasse 1. Der Vater gilt als alleinerziehend und hat Steuerklasse 2.
    Das ist sehr ungerecht.

    Derzeit verdiene ich so gut, dass es einigermaßen geht. Ende des Jahres aber endet mein
    Vertrag und ich weiss noch nicht, wie es dann weitergeht. Das macht mir jetzt schon viele Gedanken und auch Sorgen.

    Danke für Ihr Engagement.
    Lilia M.

  7. Michael Oktober 12, 2021 at 5:48 am

    Hallo Lilia M.,

    das zeigt mir das es auch den umgekehrten Fall gibt das es auch hier die Mütter betrifft.
    Was natürlich ebenso ungerecht ist und eigentlich nicht sein kann das NUR der „betreuende Elternteil“ hier auch mit Steuergelden finanziell unterstützt wird.

    Das heißt, der Vater bekommt mit Kindergeld 600 Euro monatlich und ich habe nicht Mal die Chance, den Unterhalt steuerlich geltend zu machen und habe Steuerklasse 1. Der Vater gilt als alleinerziehend und hat Steuerklasse 2.
    Das ist sehr ungerecht.

    Und genau das ist eben auch der Punkt….das kann es einfach nicht sein!
    In meinem Fall ist es so das die Mutter (Ex Frau) für unseren Sohn fast 480 € an Unterhalt von mir bekommt und zudem kommt noch das Kindergeld von aktuell 219 € pro Monat dazu.
    Das alleine sind schon rund 700 € pro Monat.
    Das ein Kind oder Kinder Geld benötigen (zum gedeihlichen Aufwachsen) ist vollkommen klar und jedem bewußt und darum geht es auch nicht.
    Hinzu kommt noch derEinkommenssteuer Entlastungsbetrag für die „Alleinerziehenden“ und sonstige staatliche Untertützungen für diese.

    Ist es da verwunderlich das wir in Deutschland eine so hohe Scheidungsrate haben und es pro Jahr tausende Trennungen gibt?
    Und was noch viel schlimmer ist das viele Kinder hier durch die Trennung der Eltern so gut wie zu „Halbweisen“ zwangsläufig werden. (durch Umgangsvereitelung bzw. Boykott)
    Es tut mir leid das ich dies so krass darstelle aber so empfinden es wohl die meisten Kinder und deren Väter aber auch Mütter dieses staatlich verordnete Leid und Drama.
    Und was dass Schlimmste ist dies ist bisher noch immer so politisch gewollt ist……weil sich mit diesem Leid und Ungerechtigkeit auf dem Rücken der Kinder viel Geld verdienen läßt.

    Und genau deshalb ist dieses Engament von Herrn Creydt mehr als zu würdigen und ihm dafür zu danken.
    Gibt er doch allen Eltern und Kindern eine Stimme und auch damit Hoffnung auf eine bessere Zukunft.
    Besonders die der Kinder die hier am meisten darunter leiden müssen.

    In diesem Sinne es grüßt sie

    Michael M.

  8. Maggi November 15, 2021 at 2:16 pm

    Hallo liebe Mütter und Väter,
    ich bin schon sehr erstaunt über diese Kurzsichtigkeit.
    Laut statistischen Bundesamt kosten Kinder bis zum 6. Lebensjahr durchschnittlich 679,- Euro pro Monat und ab dem 12. Lebensjahr im Durchschnitt 953,- Euro pro Monat.
    Wer zahlt diesen Betrag der über den Unterhaltsbetrag hinaus geht? Natürlich der betreuende Elternteil.
    Auch wird hier außer acht gelassen, dass die Hälfte des ausgezahlten Kindergeldes dem Unterhaltszahler zu Gute kommt und er den Unterhalt um diese Summe kürzen darf. Selbst der Kinderzuschlag von 300,- Euro pro Kind während der Corona Krise gingen zur Hälfte an den Unterhaltszahler, obwohl ihm keine zusätzlichen Kosten entstanden sind.
    Kinder die plötzlich einen Laptop brauchen im Homescooling, wer hat diesen gezahlt? In dem Fall meiner Tochter mit drei schulpflichtigen Kindern wurde das zum Problem. Hier gab es in ihrem Fall auch keine Unterstützung, dieser Mehrbedarf muss vom Unterhalt erspart werden. So wie die vielen Druckerpatronen und das Druckerpapier.
    Auch Schulausflüge, Schulveranstaltungen, Kindergeburtstage, Geld für Hobbys, Vereinsbeiträge, Schulbus, Kosten die von den Krankenkassen nicht oder nur zu einem Teil getragen werden usw. alles muss von dem Unterhalt zusammengespart werden. Dann wollen die Kinder noch essen und trinken, sie wollen gekleidet sein, sie möchten ein warmes Zimmer, warmes Wasser zum Duschen, Hygieneartikel, sie müssen zum Frisör, sie möchten auch mal ins Kino, Schule kostet u.u.u.
    Ich wäre für eine Abrechnung der entstandenen Kosten und es würde mich interessieren ob die die hier meinen benachteiligt zu sein, diese zusätzlichen Kosten mittragen würden.
    Da gönnt man dem betreuenden Elternteil die Steuerklasse nicht, das ist schon sehr merkwürdig.
    Rechnet man dann noch die „Arbeitszeit“ dazu kommen die Unterhaltszahler sehr gut weg.
    Bei durchschnittlich 4 Stunden am Tag, bezahlt nach dem Mindestlohn und gerechnet mit 30 Tagen ergibt das eine Summe von 1140,- Euro. Während der Corona Krise war der Aufwand noch um einiges höher.
    Während der Unterhaltszahler sich nach Feierabend, in seinem Urlaub und an Feiertagen nur um sich kümmern muss und sich erholen kann, bleibt auch hier dem betreuenden Elternteil nur wenig Zeit zur Erholung.
    Wer hat einen Nachteil bei Krankheit der Kinder? Der betreuende Elternteil, er bekommt weniger Lohn, nicht der Unterhaltzahler.
    So könnte man das noch weiter fortsetzen, aber ich denke es reicht um mal nachzudenken über das was hier gefordert wird.
    Hier wurde auch gefordert den neuen Partner/ Partnerin mit einzubeziehen um den Unterhalt kürzen zu können. Wie ist es denn anders herum? Wenn ein Unterhaltszahler in der Eigentumswohnung des/ der Neuen wohnt und ihm folglich nur geringe Kosten entstehen, bekommen die Kinder dann mehr Unterhalt? Im Übrigen ändert sich die Steuerklasse des betreuenden Elternteils, wenn er mit einem neuen Partner zusammen zieht, er gilt dann nicht mehr als allein erziehend, hat dann eben nicht mehr den vorgehaltenen steuerlichen Vorteil.
    Bevor man hier eine Änderung im Steuerrecht fordert, sollte jeder mal nachdenken.
    Wie gesagt, man kann von dem Unterhaltsempfänger eine Aufstellung der Kosten, der Ausgaben einfordern. Das hatte auch meinem Exschwiegersohn wieder auf den Boden geholfen. Er war auch der Meinung seiner Exfrau gehe es zu gut, obwohl sie trotz Vollzeitjob nicht das Geld zur Verfügung hat wie er.
    Laut Düsseldorfer Tabelle müsste er nach Nettoeinkommen 1646,- Euro Unterhalt zahlen, er zahlt jedoch nur um die 950,- Euro. Da komme ich auch nach Abzug des Kindergeldes nicht hin.
    Ich möchte nicht sagen wie sowas geht, aber das sind die Väter die ihre Kinder über alles lieben.
    Liebe Grüße

  9. Michael M. November 15, 2021 at 7:23 pm

    Liebe Maggi,

    ich finde es gut das Sie uns auch mal ganz deutlich vor Augen geführt haben wie es aus Sicht einer „allein-oder getrennterziehenden“ Mutter aussieht.
    „Laut statistischen Bundesamt kosten Kinder bis zum 6. Lebensjahr durchschnittlich 679,- Euro pro Monat und ab dem 12. Lebensjahr im Durchschnitt 953,- Euro pro Monat.“
    Mich würde mal interssieren wie dieses Statistische Bundesamt bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr auf monatl. 953 Euro kommt?
    Sorry diese Summe verbrauche ich noch nicht einmal als Erwachsener.
    Und sorry ich habe auch nicht diese Unterhaltsgesetze bzw. diese DD-Tabelle gemacht oder erfunden.
    In meinem Fall ist es so das ich etwas mehr als den Mindestunterhalt laut DD-Tabelle nach Einkommenstabelle für unser Kind an die „Mutter“ pro Monat überweise.
    Auf den Anteil des Corona-Kinderbonus habe ich 2020 und 2021 bewußt zu Gunsten unseres Kindes verzichtet.
    Unser Sohn wird im kommenden Jahr an einer 4- tägigen Klassenfahrt teilnehmen den finanziellen Anteil den hier die Eltern zu übenehmen haben werde ich auch komplett übernehmen.
    Also Sie sehen es gibt auch noch andere Väter die wirklich ihr Kind lieben (und vermissen) aber mit Geld muss man(n) sich keine Liebe erkaufen.
    Zeit mit den Kindern oder dem Kind zu gestalten und zu verbringen ist noch viel wichtiger und wertvoller, so denn es die Mutter dann auch gewährt und zulässt.
    Und übrigends zu den Schulkosten hat unser nettes Bundesfamilienministerium das sogenannte „Bildungs-und Teilhabegesetz“ auf den Weg gebracht um eben hier den betreuenden Elternteil finanziell zu unterstützen.
    Auch sollte man nicht außer Acht lassen wer diese Zuschüsse letzen Endes mitfinanziert…..das sind übrigends u.a. auch die Trennungsväter mit ihren Steuerabgaben.
    Ich möchte es bestimmt nicht in Abrede stellen das einige „allein-oder gertrennt“ Erziehende betreuende Elternteile arg zu rechnen haben mit dem monatlich zur Verfügung stehenden Geld.
    Aber manchmal empfinde ich es schon etwas nervig das hier dies nur immer einseitig dargestellt wird.
    Mich als „Unterhaltsverpflichteter“ Vater hat noch NIE Jemand gefragt wie ich finanziell zurecht komme?
    Schon gar nicht die Mutter meines Sohnes.
    Und glauben Sie mir in meinem Beruf verdiene ich bestimmt nicht überdurchschnittlich. Den Unterhalt an meinen Sohn zahle ich gerne wenn ich die Gewissheit habe das dieser dem Kind auch zu Gute kommt.

    Liebe Grüße
    Michael

  10. Manuela März 30, 2022 at 12:25 am

    Aber wenn einer Unterhalt zahlt steht ihm der halbe ( 0,5 ) Kinderfreibetrag zu.Mann könnte aber mal dafür sorgen das der Unterhalt nur zur Hälfte gezahlt werden braucht wenns eh schon Hartz vier gibt für die Gegenseite.Vorallem bei Getrennt lebenden. Bei sowas nehmen die Länder das Einkommen kleiner Kinder eh viel zu sehr Genau. Muss ja alles finanzierbar bleiben. Eine Familienplanung wird dadurch im Nachgang vieleicht sogar etwas zu beeinflusst.

  11. Manuela März 30, 2022 at 12:34 am

    Und bitte vergesst nicht ein Wechselmodell kann auch in Form eines „Nestmodells“gestalltet werden.Ein Kind hat wohl die Hälfte von Allem Verdient im Gegensatz zu den Eltern.Viele mit Wechselmodell sind Langzeitarbeitslos befürcht ich.Irgendwie am Ziel der Moral vorbei , find ich.

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