Aus der Rubrik „Reformvorschläge“ Woran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?
Wir fordern die Einführung einer Sachverständigentransparenzauskunft
Sachverständigentransparenzauskunft:
Wir fordern das Sachverständige aufzeigen müssen, mit wem sie zusammenarbeiten und wo mögliche Interessenkonflikte entstehen könnten. Wir fordern also gewissermassen eine Antikorruptionsrichtlinie für Sachverständige im Familienrecht.
Bisher ist es so das keine Transparenz darüber existiert mit wem die Sachverständigen im deutschen Familienrecht kooperieren und welche Abhängigkeiten oder gegenseitigen Verpflichtungen mit anderen Unternehmen der „Wohlfahrtsindustrie“ bestehen.
Wir sind der Meinung das gerade bei einem so hochsensiblen Thema der Verdacht ausgeräumt werden muss, das Sachverständige andere Interessen als das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen könnten.
Wenn Sachverständige sich dahingehend nicht erklären können oder wollen, dann hat das zumindest ein „Geschmäckle“. Bei Politkern schauen wir genau hin wer wann von wem eine Parteispende bekommen hat und wer möglicherweise zu wem in welcher Abhängigkeit steht.
Warum machen wir das bei Sachverständigen im Familienrecht nicht?
Das derzeitige System lässt es zu das Sachverständige unterschiedliche Interessen vertreten
Wir sind der Meinung das das derzeitige Sachverständigensystem sehr intransparent ist. Uns sind Fälle bekannt in denen Sachverständigen durchaus eine eingeschränkte Neutralität vorgeworfen werden könnte, weil sie gleichzeitig z.b. für andere Unternehmen tätig sind, die z.b. davon profitieren das Kinder fremduntergebracht werden.
Empfehlen nun solche Sachverständige die Herausnahme eines Kindes aus dem elterlichen Haushalt, dann besteht hier zumindest die Besorgnis der Befangenheit der Sachverständigen. Bisher ist es so das solche Sachen nur selten ans Tageslicht kommen und meistens erst dann wenn der Schaden schon angerichtet ist.
Das verstösst unserer Meinung nach gegen das Grundgesetz weil hier die Interessen des Kindes und der Familie (Art. 6 GG) nicht ausreichend geschützt werden.
Das ist so nicht hinnehmbar und kann durch eine einfache Sachverständigentransparenzauskunft verhindert werden.
Wie eine Sachverständigentransparenzauskunft aussehen könnte
Die Sachverständigen im Familienrecht müssten im Vorfeld verpflichtet werden Verbindungen offen zu legen, die einen Verdacht der Besorgnis der Befangenheit erhegen könnten. Die Sachverständigen müssten verpflichtet werden, vor JEDER (!!!) Begutachtung solch eine Verpflichtung abzugeben.
Funktioniert nicht? Zu Kompliziert? Blödsinn! Wenn der Gesetzgeber das will dann kann er die entsprechenden Möglichkeiten auch schaffen. Werfen wir z.b. mal einen Blick auf die Zulassung von Versicherungsmaklern. Jeder Versicherungsmakler muss seine Beteiligungen offenlegen und im Vorfeld z.b. detailliert darüber Auskunft geben, mit welchen Versicherungsunternehmen er zusammenarbeitet und von welchen Unternehmen er dafür Provisionen erhält. Und das muss ein Versicherungsmakler selbst dann tun, wenn er nur für wenige hundert Euro eine Autoversicherung „verkauft“ und wo die Vergütung relativ gering ist.
Also können wir so eine Verpflichtung auch Sachverständigen im Familienrecht abverlangen. Einerseits erhalten die Sachverständigen im Familienrecht eine deutlich höhere Vergütung, andererseits (was viel wichtiger ist) geht es hier um die Zukunft von Menschen.
Gleiches gilt für Männer und Frauen die an einer Wehrübung teilnehmen. Auch hier müssen entsprechende Verbindungen angegeben werden. (Z.b. ob der Wehrübungsleistende sich für Aufträge der Bundeswehr bewirbt oder Gelder dort erhält)
In solcher einer verpflichtenden Sachverständigentransparenzauskunft sollen die Sachverständigen darüber Auskunft geben
- ob (und wenn ja welche) sie oder nahe Familienangehörige in den letzen 5 Jahre mit Unternehmen zusammengearbeitet haben, die Aufträge erhalten haben die im Zusammenhang familienrechtlicher Maßnahmen oder dem SGB VIII stehen.
- ob (und wenn ja welche) solche Kooperationen jetzt oder zukünftig geplant sind.
Wir sind der Überzeugung das der bürokratische Aufwand solch einer verpflichtenden Sachverständigentransparenzauskunft angemessen ist und dem Wohle des Kindes dienlich ist.
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Meine Arbeit hat nicht nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, sondern auch die Anerkennung vor dem OLG Celle erlangt, ein Zeugnis meines Engagements und meiner Professionalität. Ich verbinde meine Leidenschaft und meine schriftstellerische Begabung mit einer aktiven Rolle in der Familienrechts-Community, indem ich einen regelmäßigen Dialog mit Fachleuten wie Jugendämtern, Richtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen pflege. Darüber hinaus teile ich mein Fachwissen durch inspirierende Vorträge und biete Mentoring für all jene an, die sich in diesem wichtigen Rechtsgebiet weiterentwickeln möchten oder die aktuell selber von einer Auseinandersetzung betroffen sind.
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Mir geht das nicht weit genug. Es gibt ganze Institute deren Haupttätigkeit darin besteht solche Gutachten zu erstellen. Und wenn sie nicht das schreiben was das Gericht lesen will bekommen sie einfach keine Aufträge mehr. Also müsste der Gutachter auch nachweisen müssen dass er den größten Teil seines Einkommens aus anderen Quellen erzielt. Oder noch besser weil einfacher: wenn ein Richter ein Gutachten will bekommt er drei Vorschläge von einer unabhängigen Stelle unter darf sich einen davon aussuchen. Ich denke da z. B. an den Kinderschutzbund