Verpflichtende Mediation im Familienrecht

Aus der Rubrik „ReformvorschlägeWoran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?

Warum fordern wir eine verpflichtende Mediation im Familienrecht?

Wir fordern das der Gesetzgeber im Familienrecht eine verpflichtende Mediation im Familienrecht einführt, bevor ein gerichtliches Verfahren angestrebt wird.

Wir sind der Meinung das die Beteiligten in familiengerichtlichen Verfahren zu einer Mediation gewungen werden sollten.

Es gibt genügend Richter die Eltern gerne in die Mediation schicken würden. Leider gibt es derzeit keine wirksamen Voraussetzungen, eine Verpflichtende Mediation anzuordnen. In § 158 FamFG heisst es zwar das das Gericht auf ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten hinwirken soll, allerdings sind dem Gericht hier keine wirksamen Rechtsmittel an die Hand gegeben mit denen ersolch ein Einvernehmen erzwingen kann.

Wir fordern das der Gesetzgeber hier entsprechende Möglichkeiten schaffen muss, den Druck auf die Eltern zu erhöhen damit dieses an einer Mediation teilnehmen.

Wie könnte eine Verpflichtung zur Mediation im Familienrecht erreicht werden?

Denkbar wäre das hier  eine obligatorische aussergerichtliche Streitschlichtung, wie sie Niedersachsen beispielsweise im Niedersächsisches Schlichtungsgesetz (NSchlG) 2009 beschlossen hat um zu Schlichten anstatt vor Gericht zu streiten. Was sich in nachbarschaftlichen Konflikten bzw. in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen bewährt hat, kann im Familienrecht auch angewendet werden.

Denkbar wäre das der Gesetzgeber die Verfahrenskostenhilfe daran anknüpft, das vorher eine Mediation in die Wege geleitet wurde.

Denkbar wäre auch das der Gesetzgeber endlich die Möglichkeit bekommt solche Schlichtungsverfahren/Mediationsverfahren anzuordnen. Hierzu muss es auch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten (Ordnungsgeld) geben, wenn Beteiligte sich dieser Anordnung wiedersetzen.

Denkbar wäre auch eine gesetzliche Regelung das der Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, wenn er keine Schlichtungsbemühungen nachweisen kann.

Durch verpflichtende Mediation die Verantwortung der Eltern stärken

Wir sehen, es gibt genügend Möglichkeiten hier Einfluss zu nehmen und von blossen Lippenbekundungen hin zu härterten Maßnahmen zu greifen. Freiwillige Selbstverpflichtungen, das hat die Vergangenheit gezeigt, sind häufig das Papier nicht Wert auf dem sie stehen. Deswegen sagen Eltern häufig auch inflationär ihre Bereitschaft zu entsprechenden Gesprächen zu, wohlwissend das sie sich hinterher trotzdem ihrer Verantwortung entziehen können.

Warum fordern wir eine verpflichtende Mediation im Familienrecht?

  • Weil wir der Meinung sind, das eine verpflichtende Mediation im Familienrecht dem Wohl des Kindes dienlich ist, weil das Kind damit aus den Spannungen herausgehalten wird.
  • Weil die Gefahr von Loyalitätskonflikten beim Kind damit deutlich reduziert wird.
  • Weil wir sicher sind das wir unseren Kindern damit ein Vorbild sein können, wenn wir den Kindern vorleben, das wir in der Lage sind Konflikte zu lösen.
  • Weil wir der Meinung sind das durch eine verpflichtende Mediation im Familienrecht hundertausende Gerichtsauseinandersetzungen und zigtausend Gutachten jedes Jahr vermieden werden können (die für alle Beteiligten insbesondere die Kinder eine enorme Belastung darstellen)
  • Weil wir damit jedes Jahr an ein paar Milliarden an Prozeskostenhilfe einsparen können und dadurch mehr Resourcen freisetzen um Familien besser zu fördern
  • Weil es besser ist Miteinander zu Reden anstatt übereinander
  • Weil Hass und Krieg zwar krass sind, aber Liebe ist viel krasser
  • Weil der Staat hier eine Verantwortung gegenüber den Kinder hat und damit sein Wächteramt ausübt in dem er die Erziehungsfähigkeit der Eltern stärkt, in dem er sie zu einer Mediation im Familienrecht verpflichtet.
  • Weil durch eine verpflichtende Mediation im Familienrecht Konflikte reduziert und auch die Zahl der Fremdunterbringen deutlich reduziert werden können, was dem Staat weitere Milliarden an Kosten einspart.
  • Weil wir der Verantwortung von Morgen nicht dadurch entgehen können, indem wir ihr heute ausweichen.
  • Weil Sinn macht durch verpflichtende Mediation die Verantwortung der Eltern zu stärken




4 thoughts on “Verpflichtende Mediation im Familienrecht

  1. Michael M. Januar 11, 2021 at 9:46 am

    Hallo,
    genau das sind die Lösungsansätze die zu einer steitschlichtenden Lösung zwischen Eltern in Zukunft führen würden.
    Besonders wichtig erscheint mir das hier die Kinder außen vor gelassen werden das sie nicht noch weiter belastet werden. Denn die Trennungssituation ist für sie schon belastend genug.
    Der Richter a.D. Herr Rudolph der damals vor vielen Jahren in Cochem an der Mosel beim AG Cochem hat dieses erkannt.
    Er hatte damals das „Cochemer Modell“ ins Leben gerufen das bevor ein gerichtliches Verfahren angestrebt wird die Eltern verpflichtet werden hier an einer Mediation teilzunehmen.
    Und er war damit aus meiner Sicht in den meisten Fällen sehr erfolgreich gewesen.
    Es sollten BEIDE Eltern hier das Wohl der Kinder im Blick haben und nicht ihre egoistischen Befindlichkeiten und hier gemeinsam an einer guten Regelung bemüht sein.
    Denn wer sein(e) Kind/Kinder wirklich liebt sollte bemüht sein jeglichen Streit zu vermeiden und vor diesen auszutragen.

  2. Mecke-Riese, Katja Januar 18, 2021 at 8:25 am

    Ich bin seit 4 Jahren von meinem hochgradig narzisstischen ExMann geschieden. Um unseren 14 jährigen Sohn tobt seit der Trennung vor 5 Jahren ein Sorgerechtsstreit. Ich selbst habe beim absolut unfähigen JA in München mehrfach um Mediationen ersucht, wir hatten 3 Mediationen. Aber das Problem ist und war, dass mein ExMann im nüchternen Zustand seit 5 Jahren jegliche Kommunikation mit mir verweigert. Das geht nur, wenn er zumindest angetrunken ist.., dann aber ohne verläßliche Ergebnisse.
    Die Mediationen mussten nach dem 3. Termin abgebrochen werden, da er mich bei jeder Mediation beleudigt hat, und es für ihn nur um die Vergangenheitsbewältigung ging und nicht um Regelungen und Vereinbarungen für unseren Sohn. Und wenn doch Vereinbarungen getroffen werden konnten, wurden die nur kurz oder gar nicht von ihm umgesetzt. Und irgendwann haben die beiden Mediatoren dann das Handtuch geworfen. In der Folge hat dann auch das Jugendamt alle Bemühungen eingestellt, ihn zum mit-mir-reden zu verpflichten. Derzeit finden nur Gespräche über die Hilfeplangespräche (unser Sohn wurde wg.der Kommunikationsprobleme zw.uns Eltern vom JA fremd untergebracht) statt,oder wenn mein ExMann an/betrunken ist am Telefon.
    Deshalb meine Anmerkung. Mediation funktioniert nur, wenn beide Elternteile das wünschen und auch dahinterstehen. Ein Zwang würde in meinem Fall, auch keinen Sinn machen.

  3. Gitta H. Januar 27, 2021 at 5:35 pm

    Frau Mecke- Riese,
    habe ich das richtig verstanden, dass das Jugendamt München Ihnen Ihren Sohn weg genommen hat? Der Vater blockiert und das Kind wird fremd untergebracht. Totalschaden!!! Das tut mir so leid, für ihr Kind und Sie. Mir hat das Jugendamt so etwas auch angedroht. Mein geschiedener Mann hat kein Alkoholproblem aber ansonsten passt die Beschreibung Ihres Ex auf meinen.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass es sinnvoll wäre, wenn sich ein Elternteil so verhält und Mediationen blockiert, dann geht es ihm nicht um das Kind und sollte vom Umgang ausgeschlossen werden. Dieser Person könnte man eine Therapie nahe legen/ anbieten, um den Trennungskonflikt oder welche Problem auch immer zu bearbeiten, mit dem Angebot, zu einem späteren Zeitpunkt eine weiter Mediation zu versuchen.
    Das Jugendamt hat in meinem Falle alles schlimmer gemacht. Ich bin der Meinung, dass dieses Amt komplett aufgelöst gehört. Menschen, die bisher so arbeiten sind nicht in der Lage plötzlich anders zu denken und zu handeln. Man könnte statt dessen eine verpflichtende Beratungsstelle einrichten. Hier sollten beide Elternteile ihre Sorgen und Ängste benennen können und es muss echtes Interesse da sein zu helfen durch empathische Beratung und Mediation. Lehnt eines der Elternteile ab, geht es für diesen Elternteil nicht um das Kind!

  4. Daniela Schubert Dezember 26, 2023 at 10:10 pm

    Das Jugendamt hat nun zum zweiten Mal mein Leben zerstört, mein Herz raus gerissen, aufgrund meiner Suchterkrankung, anstatt eine Hilfe zu sein, haben sie mich mit ihrem Druck und ihrem familiären Psychologischen Gutachten zum Rückfall getrieben. Aufgrund der Inobhutnahme meiner Tochter vor 11 Jahren, habe ich in ständiger Angst gelebt, hab mir über alles den Kopf zerbrochen, musste alles doppelt so gut machen als ein normaler Mensch, weil bei mir auf alles ganz penibel geschaut wurde. Nun ist das eingetroffen wovor ich solche Ängste hatte, dass ich teilweise gelähmt war…meine beiden Jungs im Alter von 3 und 2 wurden an Nikolaus Inobhut genommen! Mein Mann hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und hat ebenfalls das Sorgerecht, aber nun legen sie es so aus, als wäre er ebenfalls eine Gefahr für unsere Jungs, dabei war das wohl unserer Kinder niemals gefährdet, wir Leben für sie wir Atmen für sie, sie sind unser Sinn in unserem Leben und jetzt ist das wohl unserer Kinder in Gefahr, denn jetzt geht es ihnen schlecht und sie wurden auch noch getrennt! Sie kennen nur uns sie haben keine Großeltern keine Tante usw, nur mein Mann und ich haben uns um sie gekümmert mit so viel liebe, wenn auch nur einmal ein Mitarbeiter vom Jugendamt paar Tage bei uns verbracht hätte, dann hätten sie gesehen wie gut es uns ging und das einzig und allein die Ängste unsere Familie belastet haben. Ich weiß nicht mehr weiter ich schaffe sowas nicht noch einmal….ich habe so große Angst meine Jungs nicht mehr wieder zu bekommen. Wenn ihr wüsstest was ich damals vor 11 Jahren erlebt habe, wie ich dann irgendwann mich damit abfinden musste, dass ich machen kann was ich will, meine Tochter wird nicht mehr zu mir zurück kommen bis sie alt genug zum selber entscheiden ist und so war es auch. Wenn das jetzt noch einmal passiert werde ich wohl nicht schaffen weiter zu machen…..Ich brauche so dringend jemanden der uns helfen kann, der sich nicht nach d m Sachverhalt des Jugendamtes richtet, da davon 50 Prozent Vermutungen sind und 50 Prozent gelogen, verdreht oder sonst was, genau wie plötzlich alle dem Jugendamt nach dem Maul reden, der kiga sowie Verfahrensbeistand und Gutachterin sind sowieso befangen.

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