Kostenfreiheit bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen

Aus der Rubrik „ReformvorschlägeWoran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?

Was fordern wir?

Zeit für Veränderungen (Symbolbild)

Wir fordern das familienrechtliche Auseinandersetzungen für Eltern grundsätzlich kostenfrei sind.

Derzeit ist es so das familienrechtliche Auseinandersetzungen für manche beteiligten Eltern existenziell bedrohlich sind. Durch die Kosten einer familienrechtlichen Auseinandersetzung geraten einige Betroffene in die Schuldenfalle und verlieren ihre Existenz.

Dadurch das manchmal ein Elternteil Verfahrenskostenhilfe bekommt und der andere nicht, ist es zudem auch so das die Verfahrenskosten häufig auch eingesetzt werden um den anderen Elternteil mit der Kostenbelastung unter zusätzlichen Druck zu setzen.

Dieses fehlende Geld belastet widerum die Erziehungseignung weil der Vater/ die Mutter dann ja finanzielle Sorgen hat und entsprechend nicht mehr das Kind im Mittelpunkt haben kann.

Die horrenden Kosten (nicht selten sind es 5 stellige Beträge die ein Gerichtsverfahren mit Gutachten kostet) schaden dem Wohl des Kindes und müssen abgeschafft werden.

Warum stellen wir diese Forderung? / Wozu dient diese Forderung?

Aus Artikel 6 Absatz 1+2 Grundgesetz ergibt sich das die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen und Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht und der Eltern und deren zuvörderst obliegenden Pflicht sind. Über diese Betätigung hat die staatliche Gemeinschaft zu wachen.

Familienrechtliche Auseinandersetzungen und die Überwachung durch das Jugendamt sind also durchaus legitime Mittel um über das Wohlergehen der Kinder zu wachen.

Es kann aber nicht sein das diese Betätigung Kosten verursacht, die unverhältnismässig hoch sind und die dann den Eltern aufgebürdet werden.

Wir sind der Meinung das Kinder systemrelevant sind und die staatliche Gemeinschaft für diese Kosten aufzukommen hat.

Niemand kommt auf die Idee die Kosten der Steuerverwaltung und der Kontrollen auf den Steuerpflichtigen abzuwälzen.

viel Geld

Nehmen wir einen anderen Bereich der staatlichen Kontrolle wie z.b. die Finanzämter die (vereinfacht ausgedrückt) die Aufgabe haben, Steuern einzuziehen und auch dafür zu sorgen haben das entsprechende Steuererklärungen überprüft werden. Durch diese Kontrollen entstehen dem Finanzamt natürlich auch Kosten, die aber nicht auf den Steuerpflichtigen abgewälzt werden.

Genau so muss es im Familienrecht sein. Auch hier dürfen die Kosten für notwendige Überprüfungen (wie z.b. Gutachten) nicht auf die Eltern abgewälzt werden.

Der Staat müsste hier zumindest angemessen an den Kosten beteiligt werden, da er hier eine Verantwortung gegenüber dem Kind hat und wenn er an den Kosten beteiligt werden würde, dann würde der Staat auch entsprechende Maßnahmen ergreifen um diese Kosten in einem überschaubaren Rahmen zu halten.




5 thoughts on “Kostenfreiheit bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen

  1. Sven Schlieder Januar 1, 2021 at 4:22 pm

    Ich bin dafür!!! Diese Kosten soll der Staat zu 100% tragen, so dass er im Nachgang versucht auch besser zu arbeiten.

  2. Boris Morgenroth Januar 1, 2021 at 5:56 pm

    Es ist sicherlich wünschenswert, dass familiengerichtliche Auseinandersetzungen nicht kostenpflichtig sind. Das Gegenargument wird lauten: Dann werden noch viel mehr Verfahren geführt. Insofern hinkt der Vergleich mit dem Finanzamt. Nur sehr wenige Menschen streiten sich gerichtlich mit dem Finanzamt. Ich glaube nicht, dass diese Forderung nach Kostenfreiheit durchsetzbar ist.

    Ich halte es zunächst für wichtiger, dass z.B. das Cochemer Model grundsätzlich angewandt wird. Jeder Verhandlung vor Gericht sollte zwingend eine Mediation vorgeschaltet sein. Außerdem ist ein Ombudsmann/frau insbesondere bzgl. des Jugendamtes sehr wichtig, um Fehlverhalten auch unabhängig verfolgen zu können.

    Ein wesentlicher Grund für die Misere im Familienrecht ist schlicht „menschliches Versagen“. Das betrifft die Gerichte,Gutachter, Jugendämter und auch Verfahrensbeistände. Gesetze werden schamlos gebrochen und die Dienstaufsicht beruft sich auf die Unabhängigkeit der Richter. Die Gerichte weigern sich regelmäßig selbst völlig haltlose Gutachten zu hinterfragen und was noch wichtiger ist, den oder die Gutachter/in wegen arglistiger Täuschung zur Rechenschaft zu ziehen. Familienrichter haben eine Amtsermittlungpflicht. Dieser kommen die Richter regelmäßig nicht nach. Gutachten sind ein bequemer und oft sehr teurer – Weg eben nicht selbst tätig zu werden. Sprich, es handelt sich um Faulheit. Die Richter haben auch eine Anleitungspflicht für das Gutachten. In aller Regel passiert in dieser Hinsicht seitens des Gerichtes ebenfalls sehr wenig.

    Der richtige Weg erscheint insbesondere Richter, Gutachter, Jugendamtmitarbeiter und Verfahrensbeistände zur Rechenschaft zu ziehen. Das widerum ist aber äußerst schwierig und der ganz überwiegenden Mehrzahl der Betroffenen aus diversen Gründen nicht möglich. Da liegt des Pudels Kern. Wenn der Job oder der Ruf bedroht sind, dann besteht eine Chance, dass sich die Qualität der Arbeit bessert. Insofern sind Veröffentlichungen über das Fehlverhalten von Richtern, Gutachtern, etc. ein sehr wirksames Instrument.

  3. Sabrina Januar 2, 2021 at 12:21 am

    Das ist sehr gut, ich finde auch, dass es auch bei Anwälten keine viel zu hohen Rechnungen geben darf, die bedürftigen Menschen, mit Antrag auf Prozesskostenhilfe zusätzlich zugesandt werden. Und Anwälte kaum oder zu spät handeln, dass diese besser geschult sind.

  4. Antonios Palaskas Januar 2, 2021 at 10:31 am

    Time for change
    ja, aber…..bitte nicht das Geld in den Mittelpunkt stellen sondern die Kinder.
    Alle Reformvorschläge versuchen über die Kanalisierung von Geld zu besseren Lösungen zu kommen. Dies scheint in einer kapitalistisch angelegten Welt der einzig sinnvolle Weg zu sein – ob er allerdings den Kindern tatsächlich hilft?

    Jorge Guerra Gonzalez hat in seiner Schrift (ISBN 978-3-643-11611-6) über Ursachen und Folgen grundgesetzwidriger Praxis auf der Basis regelmässigen Missbrauchs des Kindeswohlbegriffes aufgezeigt dass auch Probleme in der Rechtssprechung vorliegen. Aus eigener Erfahrung (9 Verfahren, bis hin zum EGMR) kann ich dies selbst ebenfalls bestätigen. Es ist wirklich an der Zeit dass nebst den Regulierungen übers Portemonnaie auch andere, weiterreichende Reformen stattfinden. Diese könnten sein dass:
    – Das Cochemer Verfahren obligatorisch wird. Dies erzwingt eine Transparenz zwischen den Beteiligten und bringt „faule Eier“ ans Tageslicht.
    – Das Familienrechtliche Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht abgelehnt werden darf. Dies entlastet Elternteile vom langjährigen Verfahren beim EGMR welche offensichtlich Grundgesetzwidrigkeit in Beschlüssen erfahren haben.
    – Die Beschwerdefrist für Beschlüsse des OLG auf drei Monate verlängert wird. Damit genügend Zeit bleibt um sich gegen grundgesetzwidrige Beschlüsse zu wehren.
    – Bei Verfahren mit Auslandsbezug zwingend der Aufgabe gewachsene Gerichte einbinden – die üblichen Amts- und Landgerichte sind hierfür nicht ausgelegt und Verfügen nicht über entsprechend ausgebildetes Personal.

  5. Manuela März 30, 2022 at 12:13 am

    NICHT GUT ! Mehr Anträge abweisen und bei gestellten Antrag kein Vergleich daraus werden lassen.Einigung sollte doch Seiten des Gerichts immer Höhstmaß sein bis hin zum Kontaktrecht.Das Wort Vergleich gehört eh nur ins Recht für Gegenstände sowie Unterhaltsansprüche. Weniger Schnickschnack braucht das Land den die Zeit könnte besser genutz sein, viel viel Besser. Und Kontrollen für Kontrollen aber nicht so das ein Handin Hand waschen sondern Karriereaufstieg zur Belohnung dafür winkt.Wer wuste schon das eine sozialpädagogische FH erst als intensiv gilt ab einer stündlichen Betreuungszeit von 12 Stunden mind. die Woche.Bei 40 Stunden Woche und wöchentlichen Kontakt ( LOGISCH) macht das wieviele Fälle??? Meine Freundin meint sowas auch das Viele zu viele Fälle annehmen.Aber bitte mal schauen ob nicht wichtigere Fälle ihre Zeit bekommen sollten, Es gibt junge Erwachsene ohne Perspektiven abgesehen vom Knast im Winter wegen Diebstahl oder Randale und Taten im alkeholisierten Zustand. Bis 27 zu Hause , Hartz vier machts Möglich.Und an welcher Stelle steht da dann wohl noch die eigene Familienplanung ?? Lehre ab achtzehn und duale überbetriebliche Lehre mit dem Anreiz BAB , aber nicht vergessen, kein Bafög fördern, was eh nicht zurückgezahlt werden braucht, wie es beim Studium der Fall ist.Zurück zum bald niederschweligen Verfahrensdarf für jeden Mist! Freiwillig lassen was dieser auch bedarf. Man könnte aber vieles Einsparen mit gleichmässiger und sinnvollerer Bürokratie wies derzeit ist.Es ist mittlerweile Zeitaufwändiger einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen( nicht als Kritik gedacht ) als die Zeit die das Gericht dafür braucht um zu prüfen das eine Kindeswohlgefährdung auch echt ist.Aber ruhig fordert nur gleich noch Anwälte zu verstaatlichen.Ne Ne….grins

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