Gesetzliche Grundlage für Wechselmodell

Aus der Rubrik „ReformvorschlägeWoran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?

Was fordern wir?

Wir fordern das der Gesetzgeber sich intensiv mit dem Wechselmodell auseinandersetzt und hierfür eine sichere Rechtsgrundlage schafft, damit das Wechselmodell bei Trennungen gegebenenfalls auch gegen den Willen beider Elternteile angeordnet werden kann.

spielende Kinder (Symbolbild)

Vorweg: Wer davon ausgeht das das Wechselmodell immer das richtige Modell ist, dem sei gesagt, das dem nicht so ist. Das Wechselmodell bietet jedoch eine gute Alternative zum Residenzmodell und darf daher vom Gesetzgeber nicht länger ausgeschlossen werden. Die deutsche Rechtsprechung und der deutsche Familiengerichtstag setzen sich zwar seit Jahren mit dem Wechselmodell auseinander aber es gibt (in Deutschland) keine richtige gesetzliche Grundlage für das Wechselmodell obgleich im Europarat am 02.Oktober 2015 in der Resolution 2079 einstimmig beschlossen wurde, das das Wechselmodell als bevorzugtes Modell im Gesetz verankert wird.

Unter dem Gliederungspunkt 5.5 der Resolution heißt es dazu:

„.. den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind…“

Während Deutschland anderen Ländern in Europa natürlich immer aufzwingen will sich an entsprechende europäische Regeln zu halten und sich auch international gerne „oberlehrerhaft“ aufspielt, nimmt Deutschland sich natürlich davon aus. Der wissenschaftlich Dienst des Bundestages teilte dazu folgendes mit:

Diese Resolution verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht dazu, das Wechselmodell als Regelfall der elterlichen Betreuung gesetzlich einzuführen. Denn bei den Resolutionen des Europarats handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Beschlüsse, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung zwingen, sondern lediglich um politische Beschlüsse. (Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/553360/d14b0809c36e987847990fd5aef4b078/wd-7-056-18-pdf-data.pdf )

Diese Haltung ist erbärmlich. Wie kann der Staat von seinen Bürgern denn verlangen das diese sich zuverlässig an Regeln halten, wenn der Staat selbst nicht bereit ist, sich an Regeln zu halten und „Verpflichtungen“ bloss als „politisches Geschwätz“ abtut. Das erinnert doch sehr an den Satz von Adenauer „Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern“

Europaflaggen(Symbolbild)

Diese Haltung des Staates ist aus unserer Sicht eine Armutszeugnis für die Bundesregierung. Insbesondere im deutschen Familienrecht wird von Vätern und Müttern erwartet das diese sich an alle Regeln halten und ihre elterliche Verantwortung übererfüllen müssen. Für den Fall das Eltern sich nicht an Regeln halten greift der Staat massiv ins Sorgerecht ein. Aber selber ist der Staat in keinster Weise bereit sich an Regeln zu halten.

Warum stellen wir diese Forderung? / Wozu dient diese Forderung?

  • Weil wir wollen das die Bürger dem Staat wieder vertrauen können.
  • Weil das Wechselmodell eine sehr gute Alternative zum Residenzmodell ist.
  • Weil die entsprechenden Argumente Für und Wider das Wechselmodell entsprechend ausgetauscht wurden und die Experten übereinstimmend der Meinung sind das das Wechselmodell europaweit als bevorzugtes Modell im Gesetz verankert werden soll.
  • Weil wir uns auch an vereinbarte Regeln halten und wir wollen das der Staat sich auch an vereinbarte Regeln hält.
  • Weil wir (als Bürger) ein Bündnis mit dem Staat haben das auf gegenseitiges Vertrauen beruht: Lieber Staat wir halten uns an Deine Regeln, lieber Staat halte Du dich bitte auch an Regeln.




4 thoughts on “Gesetzliche Grundlage für Wechselmodell

  1. Nico Wiegand Januar 11, 2021 at 3:01 pm

    Ein Wechselmodell unter den obigen Voraussetzungen würde Eltern deutlich entlasten. Von den Kosten als auch von der psychischen Belastung, die jahrelange Gerichtsverfahren sowie Gutachten mit sich bringen. Dies wäre vor allem auch im Interesse der Kinder.
    Echt eine Schande, daß sowas noch nicht umgesetzt worden ist!!!

    Habe Jahrelang um ein Wechselmodell gekämpft, leider erfolglos und mit horrenden Kosten verbunden. Anwälte, Verfahrensbeistände und Gutachter sind jetzt gemachte Leute, ich bin fast pleite.
    Umgang wurde jetzt so festgelegt, daß meine Tochter an 5,5 Tagen bei mir und an 8,5 Tagen bei der Kindesmutter ist. In einem 14 tägigen Rhythmus. Real ist sie jetzt aber an ca.10 von 14 Tagen bei mir.

    Begründet wurde das im Gutachten mit der Aussage, ich mache die Kindesmutter schlecht, ohne es zu beweisen (Zeichen mangelnder Bindunstoleranz- ein super schwammiger Begriff, der von den Beteiligten ausgelegt wird, wie es gerade passt) Meine Beweise wollte die Gutachterin aber auch nicht sehen.
    Das irgendjemand seinem Kind an 5,5 von 14 Tagen, wegen angeblich geringer Bindungstoleranz, weniger schaden kann, als in 7 Tagen, ist ja wohl Blödsinn. Gericht ist jetzt übrigens der Ansicht, daß die Bindungstoleranz der KM auch nicht besser ist. Aber das ist dennoch kein Grund für eine andere Entscheidung.

    Jetzt, 3 Jahre später hatte meine 6 jährige Tochter bei der KM, wegen einem Ausraster der KM einen Suizidversuch unternommen. Das sagte sie mir, einer Psychologin sowie der Familienrichterin und dem Verfahrensbeistand.
    Der neue Verfahrensbeistand meinte daraufhin, daß meine damals geäußerte Kritik wohl doch begründet war. Das Gericht meinte aber, daß es jetzt reicht, daß meine Tochter zur Therapie darf, was ich ebenfalls einklagen musste. An den bisherigen Entscheidungen wird nichts geändert. (geteiltes Sorgerecht, mit Außnahme ABE bei der KM, somit aber eigentlich das gesamte Sorgerecht, da das Gericht bei Schulwahl, Kitawahl, Umzug immer dem Wunsch der KM nachkam, mit der Begründung das dort der Lebensmittelpunkt meiner Tochter ist).

    Auch vor dem Hintergrund des Unterhalts ist diese Entscheidung mehr als ungerecht.
    Ich habe sämtliche Fahrkosten und zahle 105 % Unterhalt. Die Kindesmutter die so schon mehr als das doppelte verdient, freut sich natürlich über das Zusatzeinkommen sowie Kindergeld.
    Es scheint fast, daß die damalige Umgangsregelung eher der Gewinnmaximierung der Kindesmutter diente.
    Bei dieser ist meine Tochter, selbst nach Festlegung nur unwesentlich mehr. Wechselsachen bekomme ich keine mit, so das da, genau wie auch bei Kost und Logie, eine solche finanzielle Ungleichbehandlung nicht nachvollziehbar ist.

  2. Georg April 7, 2021 at 6:37 am

    Das Wechselmodell als Standard wird es in Deutschland wohl nie geben !

    Warum nicht ?

    Weil um das Familienrecht eine regelrechte Industrie entstanden ist: Gerichte, Gutachter, Familienberater, Anwälte, Verfahrensbeistände etc.

    Diese Kaste wird alles unternehmen um den derzeitigen Zustand zu erhalten um so die Gelddruckmaschine am Laufen zu halten.

    Hier braucht es meiner Meinung nach mehr als eine Reform.

  3. Manuela Franz März 19, 2022 at 5:17 pm

    Was spricht dagegen das Kinder ihr zu Hause behalten können?Nur weil die Eltern sich trennen soll das Kind gleich mitpendeln?Eltern lieben ihre Kinder doch Bedingungslos?Eltern nehmen ihr Kind doch auch nicht mit in die Disco oder auf Montagearbeit?Ich finds nicht zumutbar Kinder so Woche für Woche vom Einem zum Anderen Elternteil zu geben.Kinder brauchen gerade da Beständigkeit und Rücksichtnahme.Der Rest ergibt sich im Idealfall sowieso.

  4. Manuela Franz März 19, 2022 at 5:33 pm

    Vorallem im BGB reformieren??Kinder haben ein Recht auf Eigentum und gewaltfreie Erziehung.Mann kann doch nicht die Verantwortung den Trennungskindern aufladen.Das ist doch ein Dilemma für Manche.

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