Ein Verfahrensbeistand pro Kind

Aus der Rubrik „ReformvorschlägeWoran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?

Wir fordern das jedes Kind eine eigenen Verfahrensbeistand bekommt

Kinder können unterschiedliche Interessen haben.
In familiengerichtlichen Verfahren wird (vereinfacht ausgedrückt) immer dann ein Verfahrensbeistand bestellt wenn die Interessen und Neigungen des Kindes von den Interessen seiner Eltern abweichen könnten. Der Verfahrensbeistand wird in der Regel für jedes Kind bestellt und bekommt dann auch für jedes Kind das er in diesem Verfahren vertritt eine entsprechende Vergütung.

Geld (Symbolbild)

Bisher ist es so das der Verfahrensbeistand für jedes Kind pro Instanz in der Regel eine Vergütung von 550€ bekommt. Wird der Verfahrensbeistand nur für ein Kind bestellt, so erhält er auch nur einmal 550€ (pro Instanz, pro Verfahren). Wird der Verfahrensbeistand für z.b. drei Kinder bestellt, bekommt er auch drei mal die Vergütung in Höhe von 550€ also insgesamt 1650€ (pro Instanz, pro Verfahren).

Das bedeutet das der Verfahrensbeistand nicht nur mehr Geld bekommt wenn er in mehreren Verfahren bestellt wird und wenn es mehrere Instanzen gibt, sondern das er alleine auch dadurch mehr Geld erhält, wenn er für mehrere Kinder gleichzeitig bestellt wird.

Wenn wir für jedes Kind einen eigenen Verfahrensbeistand bezahlen, dann soll auch jedes Kind einen eigenen Verfahrensbeistand haben

Es grenzt schon nahe an die Besorgnis der Befangenheit wenn ein Beistand vor Gericht der Meinung ist, er können mehrere Beteiligte gleichzeitig vertreten. Denn es kann ja durchaus sein das die Kinder unterschiedliche Interessen haben. Der eine Sohn könnte ja andere Interessen haben als z.b. der andere Sohn oder aber die Tochter oder eben die andere Tochter. Und die Interessen der Kinder könnten auch nicht nur in Bezug auf die Eltern unterschiedlich sein, sondern sie könnten auch untereinander unterschiedlich sein.

In jedem Strafverfahren ist es üblich das auch bei gemeinsam begangenen Straftaten jeder Angeklagte einen eigenen Anwalt erhält, selbst dann wenn die Kosten dieses Anwaltes aus der Staatskasse bezahlt werden oder der Angeklagte Prozesskostenhilfe erhält.

Warum haben Kinder vor Gericht weniger Rechte als (mutmaßliche) Straftäter?

Grundgesetz (Symbolbild)
Grundgesetz (Symbolbild)

Wir wollen das die Rechte von Kindern aufgewertet werden. Also soll auch jedes Kind einen eigenen Verfahrensbeistand bekommen. Jedes Kind hat das Anrecht auf einen eigenen Verfahrensbeistand! Die Verfahrensbeistände dürfen dann jedoch nicht aus der selben Kanzlei, Firma oder dem gleichen Verbund sein sondern die Verfahrensbeistände sollten nichts miteinander zu tun haben, da dieses sonst die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen würde. Verfahrensbeistände gibt es genug. (Siehe Liste Verfahrensbeistände). Bezahlen tun wir jetzt schon für jedes Kind einen eigenen Verfahrensbeistand und wenn wir den Verfahrensbeistand für jedes Kind einzeln bezahlen, dann können wir müssen wir auch jedem Kind einen eigenen Verfahrensbeistand gönnen.

Das ganze ist nicht mit Mehrkosten verbunden, würde aber die Bedeutung der Kinder herausstellen und würde auch damit die eingeschränkten Rechte unserer Kinder erheblich aufwerten. Und die Kinder wären auch symbolisch besser im Gerichtssaal vertreten.

6 thoughts on “Ein Verfahrensbeistand pro Kind

  1. Stefan Walser September 4, 2021 at 10:53 am

    Wegen § 356 StGB ist eine Prüfung gegen Verfahrensbeistand T. K. vor der Hamburger Rechtsanwaltskammer zu Aktenzeichen BA/784/2020 anhängig.
    Der Rechtsanwalt hatte die Ansicht vertreten, dass es offenbar das Interesse seiner DREI Kunden gewesen sei, dass ein Kind bei den Eltern, ein Kind in Einrichtung A und ein Kind in Einrichtung B untergebracht werden.
    Das eine Kind hatte er dabei NIE gesehen und NIE beraten.
    Der Anwalt ist NOCH IMMER in dieser ANHÄNGIGEN Angelegenheit vor der dem OLG Hamburg tätig UND ALLE DREI Kinder haben vor dem OLG seine Entlassung beantragt.
    Diesem GEMEINSAMEN Interesse der Kinder will er nicht nachkommen!!

    § 356 StGB – Parteiverrat

    (1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.

    • dehnert September 5, 2021 at 9:02 pm

      Da ist ja noch einer, den ich kenne, super.

  2. Werner September 4, 2021 at 11:15 am

    Hallo, ich möchte einmal von meinem Verfahren berichten.

    Die Richterin bestellte einen Verfahrensbeistand. Der Verfahrensbeistand war eine Frau und Kreisvorsitzende vom Kinderschutzbund. Der Verfahrensbeistand hatte vom Gericht die Aufgabe bekommen, mit allen dem Kinde nahestehenden Personen zu sprechen. Der Verfahrensbeistand hat keine besondere Qualifikation, Pädagoge oder Kinderpsychologe, was für die Rolle sprechen würde. Der Verfahrensbeistand hat bereits mit der Selbstankündigung sein Geld verdient, daß er/sie bestellt wurde, obwohl diese Information bereits vom Gericht mitgeteilt werden. Der Verfahrensbeistand kann nicht aufgrund der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Der Beistand lehnte es ab, mit mir oder meiner Familie zu sprechen. Eine Aussprache mit der Kindesmutter sei ausreichend, das könne allein sie bestimmen, obwohl ja das Gericht etwas anderes angeordnet hatte. Ich erfuhr nicht, was die Kindesmutter oder mein Kind zu dem Thema Umgang für einen Standpunkt haben, das würde der Verfahrensbeistand nur mit der Anwältin der KM und der KM selbst besprechen, was für eine Strategie das beste für das Kind ist.

    Ich sah hier kein faires Verfahren gegeben und hatte dann den Antrag auf Informationen über das Kind im Rahmen des Sorgerechts zurückgezogen, denn ich bekam keinen Umgang und nicht mal Information (§ 1686 BGB).

    Daß der Verfahrensbeistand sich ausschließlich auf die Seite der KM schlug, wurde dann noch einmal bekräftigt, daß der Verfahrensbeistand sich aktiv in die Kostenentscheidung des Gerichts einmischte und zusammen und unter eigenen Namen, als „Nebenklägerin“ in die Berufung für die KM ging. Ich sollte alles bezahlen. Man sprach mir als Vater und Mann ab, ich könne keine Gefühle für mein Kind haben oder das beste wollen.

    Vergleiche hierzu die „Ziegelsteiner Deklaration“.

    Die Auffassung des Verfahrensbeistandes ist es, daß negative Gefühle bei der KM ausgelöst werden, wenn der Vater Ansprüche stellt, Umgang oder Sorgerecht. Dieses würde die KM demütigen, obwohl sie doch nur das beste für ihr Kind will und diese negativen Gefühle auf das Kind übertragen, was dem Kindeswohl widerspricht. „Allein eine Mutter weiß nämlich, weiß gut für ihr Kinde ist“. Deshalb soll sich der Vater nicht in das Leben der Kindesmutter und seines Kindes einmischen und sich darauf konzentrieren, daß der Unterhalt gesichert wird, was seine einzige Pflicht wäre. Die Einelternpolitik ist ja auch ein erklärtes Ziel aller „demokratischen“ Parteien und wer Ansprüche auf sein Kind stellt und meint ein Kind bräuchte Vater und Mutter, würde nur die Familienpolitik der Nazis vertreten.

    Diese Auffassung wird auch von der Kinderbeauftragten des Bundeslandes vertreten und dem Jugendamt und der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte. Bei dieser Organisation ist der Kindesschutzbund auch wieder im Geschäft.

    Der Verfahrensbeistand ist schon mehrfach negativ aufgefallen und in mehreren Foren bekannt. Aber allein am Verfahrensbeistand liegt es nicht, sondern am ganzen System.

    Grüße Werner

    • dehnert September 5, 2021 at 9:00 pm

      Hallo Werner,
      die Mutter meiner Jungs hat sich (nachdem ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhielt) ein Jahr Zeit genommen und gegen mich intrigiert. Mit dem Ergebnis, dass unter tätiger Mithilfe von RA M. Korn-Bergmann und zahlloser Diffamierungen ihr das Sorgerecht übertragen wurde, ich wurde rausgeschmissen. Mein großer Sohn, damals 10, wollte den Umzug zur Mutter nicht mitmachen und wurde beim 5. Versuch (alle mit Polizei) um Hilfe schreiend (Video) von 7 Polzeischergen und Jugendamt Magdeburg, Recknagel und Gerboth, sowie seiner Mutter (Stettner) hängend wie ein angeschossenes Schwein, weggetragen. Die Jugendamtschergen beglückwünschten sich ob der geglückten Jagd noch mit „gib fünf“. Die liebende Mutter steckte den den Jungen 8 Tage später in ein Heim, besser Kindergefängnis , in Eltville. Soviel zur „liebenden Mutter“.

  3. Jens Nestler September 5, 2021 at 1:46 pm

    Ich bin Vater dreier Kinder und im Laufe des aktuell fast 2 Jahre dauernden Verfahrens haben sich die 3 Kinder unterschiedlich entwickelt. Sie haben ganz eigene Vorlieben, was den Aufenthalt bei den 2 Elternteilen betrifft. Ein Kind hat die damalige Verfahrensbeiständin Frau van Noppen kategorisch abgelehnt und jede Kommunikation mit ihr abgelehnt. Auf meinen Antrag hin wurde für dieses Kind ein neuer Verfahrensbeistand bestellt. Wenige Tage danach hat Frau van Noppen ihr Amt für die beiden anderen Kinder niedergelegt und mir die Schuld für die Ablehnung in die Schuhe geschoben.
    Daraus folgere ich, dass Verfahrensbeistände kein Interesse haben die unterschiedlichen Bedürfnisse von mehreren Kindern in einem Verfahren herauszuarbeiten und sich auf eine konstruktive Diskussion im Verfahren einzulassen.

  4. dehnert September 5, 2021 at 8:45 pm

    Guten Tag, seit 5 Jahren streite ich mit der Justiz/ der Mama herum, durchaus erfolgreich.
    Mit VB habe ich unterschiedliche Erfahrungen gemacht.
    1.) Wie kann es sein, dass ein VB (RA Grüning, Wiesbaden) einerseits (wahrheitsgemäß) vorträgt, mein Sohn, damals 7, wolle mich sehen und ich sei eine wichtige Person für ihn.
    Andererseits erklärt er eine Stunde (!) begleiteter Umgang pro Monat sei das Maß der Dinge. Das ist ein Parteiverräter. Ich habe bei Richterin Sellien seine Entlassung angemahnt- abgelehnt. Sellien wegen „Besorgnis der Befangenheit“ auch angezählt.
    Es muss also eine Kontrolle dieser Typen stattfinden- beispielsweise indem die Eltern (oder deren RA) die Leistung des VB bewerten. Zudem haben sich in den Gerichten alle „lieb“. Ich denke, nicht der Richter darf den VB benennen und dieser muss aus einem anderen Bezirk kommen. Z.B. kann ein VB aus einer Art Lostrommel gezogen werden+ es muss eine Bewertung möglich sein, die Leute haben nichts zu verlieren und machen Mist, s.o.
    2.) Anderer VB: RA Sabine Frank, Rüdesheim, schreibt:“sie habe selten ein schwerer belastetetes Kind gesehen“… Fakt ist jedoch: Sie hat den Jungen GAR NICHT gesehen, lediglich später zur Anhörung im Richterzimmer. Zudem stellte sie den Jungen als irre dar.(Verfügt über keinerlei geeignete Qualifikation dazu) Noch ein Parteiverräter, zudem auch Betrug, da die Arbeit nicht gemacht wurde, jedoch bezahlt. Weder Amtsgericht (Präsident Hardt) noch OLG FF/M sahen sich in der Lage Frau Frank zu entlassen. Der „irre Junge“ besucht übrigens 1,5 Jahre später ein „MINT“ Gymnasium, nationale Excellence Initiative…..VB müßte also beispielsweise bestimmte Leistungen beeiden, bestätigen, belegen.
    Das System VB ist untauglich, hat keine Kontrolle,VB beachtet mehr, dass sich alle „lieb“ haben und er (VB) nicht aneckt. Fazit: Gut gemeint, schlecht gemacht.

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