Aus der Rubrik „Reformvorschläge“ Woran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?
Wir fordern das in familiengerichtlichen Verfahren wieder das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt wird.
Wir fordern das der Gesetzgeber im Familienrecht wieder das Öffentlichkeitsprinzip einführt und nur bestimmte Handlungen (z.b. die Kindesanhörung) weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Der Gesetzgeber war der Meinung das familiengerichtliche Verfahren unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden. Die Umwandlung des familiengerichtlichen Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollte dem Schutz des Kindes und der Familie dienen, damit die Familie die ja ohnehin schon belastet ist nicht auch noch dem Gerede der Öffentlichkeit ausgesetzt wird.
Aussschluss der Öfffentlichkeit im Familienrecht. Das Gegenteil von Gut ist nicht Böse sondern Gut gemeint
Diese Denkweise ist aus vielerlei Gründen nicht mehr zeitgemäss. Erstens sind Trennungen und Scheidungen heute kein Tabuthema mehr. (Jede Dritte Ehe wird geschieden). Desweiteren hat der Gesetzgeber durch die Einführung von Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren ja selbst gezeigt das er die Familie eben nicht vor dem öffentlichen Gerede schützt. Gutachter und Richter haben keine Bedenken dabei wenn Schulen und Kindergärten in Gutachten mit einbezogen werden. Damit passiert genau das was der Gesetzgeber verhindern wollte, nämlich das das betroffene Kind im Alltag der Diskussion ausgesetzt wird und bestimmte Personen in die Sorgerechtsauseinandersetzung sogar AKTIV mit einbezogen werden und nicht nur „stille Beobachter“ sind. Vielmehr werden Lehrer, Erzieher und Kinderärzte durch die derzeitige Praxis ja geradezu genötigt sich in familienrechtlichen Auseinandersetzungen einzumischen und zu positionieren.
Und durch die derzeitige Praxis am Familiengericht (Gutachten) ist es tatsächlich sogar so das manche Eltern mit den Gutachten und den ganzen schriftlichen Aussagen „hausieren“ gehen.
Damit werden die betroffenen Eltern dann ja erst Recht vom anderen Elternteil „durch den Dreck“ gezogen und die Betroffenen werden noch mehr belastet und das Kind leidet noch massiver unter der Situation als wenn das ganze vor Gericht kontrolliert ablaufen würde. Wenn der Staat also wirklich das Kind schützen will und das Gerede klein halten will, dann muss er solche Auswüchse verhindern. Ein wesentlicher Beitrag ist dafür die (Wieder-) Einführung des Öffentlichkeitsprinzips.
Die staatliche Gemeinschaft hat eine Wächterfunktion
Zweitens: In Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz steht, (Satz1) das Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht sind. In Satz 2 steht das über diese „Betätigung“ die staatliche Gemeinschaft wacht. Die staatliche Gemeinschaft ist aber nicht nur das Jugendamt und das Familiengericht sondern das sind wir alle und damit wir als staatliche Gemeinschaft unserer Wächterfunktion hier nachkommen können müssen wir auch die Möglichkeit haben familiengerichtliche Verfahren zu beobachten. Streng genommen verstößt die derzeitige Rechtsprechung unserer Meinung nach sogar gegen das verfassungsmässige Grundrecht des Kindes auf Schutz durch die staatliche Gemeinschaft aus Artikel 6 Abs. 2 S 2
Einführung des Öffentlichkeitsprinzips um Willkür im Familienrecht zu verhindern
Drittens: Durch die Ausübung der Wächterfunktion in Form der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in familiengerichtlichen Verfahren könnten die Familiengerichte, Jugendämter und Sachverständigen zumindest den Vorwurf der Willkür am Familienrecht entgegentreten und es ist zumindest sichergestellt das möglicher Willkür entgegengewirkt würde.
Weitere Argumente für oder gegen die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in familiengerichtlichen Verfahren
Niemand kann von sich behaupten das er die absolute Weisheit besitzt. Wir stellen unsere Thesen daher gerne zur Diskussion. Was denken Sie liebe Leser und Leserinnen darüber? Welche (zusätzlichen) Vorteilen sehen Sie in einer Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in familiengerichtlichen Verfahren? Was spricht dagegen? Lassen Sie uns miteinander reden! Wir laden Sie ein! Diskutieren Sie mit
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Hallo,
ich sehe das Öffentlichkeitsprinzip ambivalent. Ich wäre grundsätzlich DAFÜR, weil die positiven Aspekte Gewicht haben. Leider ist es jedoch so, daß die konkrete Familie damit ÖFFENTLICH bekannt wäre. Die Lehrerin des Kindes, ein Arbeitskollege des Vaters, eine Freundin der Mutter, alle sie wüßten, um wen es geht… und es gäbe viele Gerede. Denn eine Verhandlung im Familienrecht findet am lokalen Amtsgericht statt, also sind es lokale Menschen, z.B. die neugierigen Nachbarn, die dann in den Zuschauern sitzen. Daher mein Fazit: die familienrechtlichen Verhandlungen sollten NICHT privat sein. Damit sie aber semi-öffentlich sind, sollten nur bestimmte Vertreter wie Lehrkräfte oder Sozialarbeiter oder ein bestimmter Personenkreis zugelassen werden. Der Nachbar der Familie sollte sich NICHT daran ergötzen dürfen! MfG Bernd Zickert
Pardon sollte nicht öffentlich sein…
Schon wieder undeutlich 🙂 Ich meinte statt „sollten NICHT privat sein“ = sollten NICHT per se öffentlich sein …
Vielleicht in der Moderation einfach entsprechend abändern und den Rest löschen …
Ich bin definitiv auch ein Justizopfer und würde mir eine bessere Kontrolle wünschen.
Andererseits sind solche hochstrittigen Fälle hoch emotional und komplex. Aussenstehende werden Fälle schnell falsch einschätzen, weil ihnen das Wissen fehlt. Auch können Nahestehende kommen, die als verlängerter Arm eines Prozessbeteiligen fungieren, der seinerseits schon beträchtlich manipuliert. Dadurch wird der Fall noch emotionaler.
Ich hätte es nie wollen, dass Zuschauer beim Fall dabei sind. Da geht es um sehr private Dinge. Zudem ist man sowieso schon genug in Mitleidenschaft gezogen, hat PTBS oder sonstige Begleiterscheinungen, kann sich selbst nur noch wenig verteidigen. Da ist ein geschützter Raum nur positiv.
Die Familiengerichte müssen sich selbst eingestehen, dass die Unzufriedenheit ihrer Arbeit überwiegt und nach entsprechenden Lösungsansätzen suchen. Z.B. Supervision unter Richtern oder ein Coach, der dem Richter bei Entscheidungen hilft und ihn ab und zu mal bei seiner Arbeit überwacht. Die Rolle der Gutachter, JA, Verfahrensbeistände sollte überdacht werden. Durch diese Akteure werden häufig Nebenkriegsschauplätze eröffnet, häufig werden sie ohne es zu merken selbst instrumentalisiert. Familiengerichte sollten offen sein für all die Kritik und selbst konstruktiv nach Lösungsansätzen suchen.
Zu Barbaras Beitrag: Finde ich gut! … gerade der letzte Absatz und hier mein Kommentar:
Nein auf keinen Fall. Denn das bedeutet noch mehr Schlammschlacht. Es ist so wichtig
familiengerichtliche Auseinandesetzungen zu vermeiden. Kommt es doch dazu, wäre es sinnvoll, wenn man Hilfe, Beratung und Mediation zwischen den Eltern im Sinne der Kinder anordnet. Sperrt sich ein Elternteil, geht es ihm nicht um das Kind und man kann annehmen, dass diese Person noch im Trennungskonflikt feststeckt. Dieser Elternteil muss unbedingt Hilfe bekommen. Nimmt dieser Elternteil diese Hilfe nicht an und verweigert er sich, muss man darüber nachdenken, den Kontakt zu den Kindern einzustellen, denn genau das zieht die Kinder in einen Loyalitätskonflikt und zerreist sie. Es ist wichtig diese zerbrochenen Familien zu unterstützen, trotz der schwierigen emotionalen Lage dennoch Eltern für die Kinder sein zu können. Ich finde wir benötigen eine Grundsicherung für Kinder. Somit vermeidet man den finanzielle Konflikt zwischen den Eltern. Der Gedanke des dem Expartner nichts zu gönnen, würde nicht so hoch kochen und dem betreuenden Elternteil würde das Sicherheit geben, Angst und Sorgen nehmen. Wieviele Kinder wachsen in Pflegefamilien auf. Die Pflegeeltern erhalten eine Menge Geld dafür. Warum gibt man dieses Geld nicht auch für Kinder, die bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Ich meine, dass hinter Trennungsproblemen, Konflikten meist Ängste und Sorgen stehen und da muss man unbedingt hinschauen und helfen.
Ich bin dagegen die Verfahren ganz öffentlich zu machen. Ich wäre dafür neutrale Beobachter einzusetzen die Verstöße gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien und die Menschenrechte dokumentieren. Was es dringend bräuchte wäre allgemein mehr Transparenz. Wie kommen Gutachten und Stellungnahmen zustande? Ich selbst habe mehrfach am eigenen Leib erlebt wie manipulativ da vorgegangen wird um falsche Aussagen zu erhalten bis hin zu massiven Drohungen und Erpressung. Dem ist kein Kind gewachsen. Eine Videoaufzeichnung würde derlei entlarven und somit für die Zukunft verhindern.
Leider zeigt sich immer wieder dass Menschen sich nur dann um Gesetze einschließlich der Verfassung kümmern wenn entsprechende Kontrollen stattfinden. Oder wie ist es sonst zu verstehen dass mich ein Richter beleidigt und mir sogar den Mund verbietet? Stellen Sie sich das mal bei einer Verhandlung vor einem Strafgericht vor! Die Presse würde ihn zerreißen. Oder das Fehlen von Beweisen völlig ignoriert wird? Es ist wie in den 60ern mit den Familien wo es als Privatsache galt was Eltern hinter geschlossenen Türen mit den Kindern tun. Heute wissen wir dass es falsch war. Denn wie soll man solches Fehlverhalten ohne öffentliche Kontrolle nachweisen?
Die Kinder sollten natürlich nicht in der Öffentlichkeit aussagen müssen. Aber es müsste zumindest eine Videoaufnahme geben sodass man erkennen kann wie die Aussagen zustande kommen.
Das kann nn ja wohl nicht sein! Bei uns wird jeder und alles kontrolliert nur da wo es um elementare Menschenrechte und um die Schwächsten der Gesellschaft geht nämlich um unsere Kinder da können irgendwelche Leute hinter verschlossenen Türen machen was sie wollen? Wo sind wir denn? Und was hat das noch mit einem Rechtsstaat zu tun?
Ich habe jetzt lange darüber nachgedacht und ich öffentliche Verhandlungen sind für mich kein Weg da es ja doch u.U. um sehr sensible Dinge geht. Allerdings sehe ich in einer Zeit der digitalen Möglichkeiten hierfür auch keine Notwendigkeit. Wenn alle Vorgänge per Videoaufzeichnung dokumentiert werden haben Betroffene von Willkür und Manipulation auch ohne öffentliche Verhandlungen die notwendigen Beweise. Denkbar wäre damit auch eine stichprobenartige Überprüfung. Das sollte ausreichen um zumindest ein Ausufern der Willkür wie derzeit zu verhindern.