Bußgeldkatalog im Familienrecht

Aus der Rubrik „ReformvorschlägeWoran krankt das deutsche Familienrecht und was muss sich ändern/verbessern?

Wir fordern einen Bußgeldkatalog im Familienrecht

Wir fordern das der Gesetzgeber im Familienrecht einen Bußgeldkatalog einführt, so das bestimmtes Fehlverhalten von Vätern und Müttern als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden kann.

Wir sind der Meinung das die Nichteinhaltung von Regeln Konsequenzen haben muss. Denn wenn die Nichteinhaltung von Regeln keine Konsequenzen hat, dann ist die Regel keine verbindliche Regel sondern bloß eine gut gemeinte Empfehlung, die nicht unbedingt befolgt werden muss.

Nehmen wir als Beispiel die Coronamaßnahmen. Wer sich dort nicht an die Maßnahmen hält, kann mit entsprechenden Bußgeldern belangt werden. Dafür haben die Regierenden innerhalb kürzester Zeit entsprechende „Strafen“ eingeführt. Und auch im Straßenverkehr gibt es entsprechende Regeln die eingehalten werden müssen und deren Einhaltung sogar sehr streng kontrolliert werden. Nur im Familienrecht ist es so das die Einhaltung von Regeln auf freiwilliger Basis erfolgt und entsprechende „Sanktionen“ erst bei Gericht beantragt werden müssen. Das bedeutet das das betroffene Opfer hier sogar gegebenenfalls erst mal in Vorleistung treten muss um entsprechende Sanktionen zu beantragten und dann am Ende auch noch ein Kostenrisiko hat. Und wenn die Kosten dann gegebenenfalls noch höher sind als die Sanktion die der Regelbrecher/die Regelbrecherin zu erwarten hat, dann führt das natürlich zu entsprechender Resignation.

„Es kann nicht sein, das beispielsweise jemand der sich im Auto nicht anschnallt (und damit niemand anderen sondern nur sich selbst gefährdet) höher bestraft wird als wenn Eltern die Rechte ihrer Kinder missachten indem sie beispielsweise den Umgang missachten und damit eben nicht sich gefährden sondern gegebenfalls das Kindeswohl gefährden.“

Das wahre Opfer dieser Resignation sind dann die Kinder, die dann zum Spielball ihrer Eltern werden und deren Rechte missachtet werden. Bestimmtes Fehlverhalten wie beispielsweise die Nichteinhaltung von Umgangskontakten sollte hier als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, so das hier entsprechende Bußgelder von Seiten der Behörden verhängt werden können.

Durch die Einführung eines entsprechenden Bußgeldkataloges würde der Gesetzgeber den Druck auf die Eltern fördern, das Wohl des Kindes mehr in den Mittelpunkt zu stellen.

Wie könnte so ein Bußgeldkatalog aussehen?

Zunächst müsste natürlich geschaut werden, welches Fehlverhalten inakzeptabel ist. Das könnten dann natürlich Gewalt in der Erziehung oder aber der Umgangsboykott usw… sein.

Dann müsste dieser Maßnahmenkatalog natürlich den Grundsatz der Verhältnismässigkeit berücksichtigen. Bei ersten Verstößen könnte es natürlich auch gegebenenfalls bei einer „Ermahnung“ bleiben. WiederholungstäterINNEN müssten dann aber natürlich entsprechend härter bestraft werden. Auf jeden Fall sollten die Vergehend auch als Ordnungswidrigkeit (nicht als Straftat oder Verbrechen) eingestuft werden. So wie das bei anderen Ordnungswidrigkeiten auch ist.

Denkbar wäre, das entsprechenden Regelungen eingeführt werden, das bei „Ersttätern/Erstäterinnen“ von Bußgeldern abgesehen werden könnten, diese aber gegebenenfalls andere Auflagen (Teilnahme an Kursen, Mediaton, Wiedergutmachungen usw…) erfüllen müssten.

Mit diesen Regeln hätten die Eltern die sich vorbildlich um ihre Kinder kümmern nichts zu befürchten. Und die Eltern die hin und wieder mal die Regeln nicht beachten würden ein klein bisschen „Nachhilfe“ bekommen. Und wer permanent die Regeln missachtet der würde zwar dann auch permanent irgendwelche Bußgelder bekommen, aber der hätte das dann auch verdient.

Durch Bußgelder die Eltern mehr in die Verantwortung nehmen

Wir sehen, das Bußgelder ein wirkungsvolles Mittel sind um Eltern mehr in die Verantwortung zu nehmen und das Kind wieder mehr in den Mittelpunkt zu rücken

Warum fordern wir die Einführung eines Bußgeldkatalogs im Familienrecht?

  • Weil wir der Meinung sind das Eltern sich an Regeln halten müssen.
  • Weil wir damit erzieherisch auf die Eltern einwirken können.
  • Weil es sich in vielen anderen Gebieten (Corona, Finanzamt, Straßenverkehr) bewährt hat.
  • Weil auch Eltern ihre Kinder bestrafen (Fernsehverbot, Stubenarrest) wenn diese sich nicht an Regeln halten.
  • Weil wir damit zeigen das wir Eltern auch Grenzen setzen und wir nicht bereit sind Fehlverhalten dauerhaft zu akzeptieren / zu tolerieren.
  • Weil wir dadurch im Vorfeld viele Konflikte und Eskalationen verhindern könnten (Wehret den Anfängen!)
  • Weil wir damit das Recht der Kinder stärken indem wir mehr auf die Rechte von Kinder achten.




8 thoughts on “Bußgeldkatalog im Familienrecht

  1. admin Januar 25, 2021 at 11:17 am

    Nehmen wir noch 2 weitere Beispiele um auf die Verhältnismässigkeit von Sanktionen hinzuweisen. Als in Bayern an Weihnachten 2020 ein Grossvater seine Tochter erst nach 20 Uhr nach Hause brachte, brachte ihm das ein Ordnungsgeld in Höhe von 500€ ein.
    Wer auf einem Supermarktparkplatz trotz Sicherheitsabstand am Auto steht und seinen Einkauf ins Auto einräumt zahlt ein Bussgeld in Höhe von 150€ wenn er dabei erwischt wird.

    In beiden Fällen erzählen uns die Regierenden das diese Regeln sinnvoll und notwendig sind. Dabei sind es die Kinder die systemrelevant sind ein wochenlanger oder monatelanger Umgangsyboykott der vorsätzlich begangen wird, wird vom deutschen Rechtssystem häufig toleriert.

    Diese Sachen darf man miteinander vergleichen und dann sind Sanktionen / Bußgelder durchaus gerechtfertigt.

  2. Tanz Wut Januar 26, 2021 at 8:42 am

    Das Problem liegt nicht am nicht vorhandenen Bußgeldkatalog. Im Falle vom Umgangsboykott handelt es sich um Kindesentzug. Dies ist eine Straftat und könnte als solche geandet werden. Dieses passiert aber nicht, weil es explizit innerhalb von drei Monaten vom Geschädigtem angezeigt werden muss. Dazu muss man auch die Definition nennen, weil sonst Rechtsanwälte und Staatsanwälte einfach behaupten, das dies kein Kindesentzug ist (mir ist dies wiederholt passiert). Auch bei der Polizei und Jugendamt wird alles dafür getan, dass dieses nicht verfolgt wird. Besser wäre es, wenn das entsprechende Gesetz geändert wird, so dass automatisch ermittelt wird und alle Leugner mit sanktioniert werden.

  3. Michael Kümmerle Januar 26, 2021 at 9:32 am

    Auch ich bin der Meinung wenn ein Elternteil immer wieder den Umgang boykottiert endlich Mal Bußgeld nicht nur angedroht wird sondern auch umgesetzt wird hab schon lange keinen Kontakt mehr zu meiner kleinen Tochter weil die Mutter immer wenn wir vor das Gericht gehen sagt dem Kind geht es ohne ihrem leiblichen Vater besser das Kind wurde bisher nicht befragt obwohl ein Gutachten Anstand die Mutter hat das Gutachten abgelehnt auch das Jugendamt Dillingen/Donau hilft mir nicht.
    Ihr wurde schon öfters Bußgeld angedroht aber bisher wurde es einfach nicht durch gesetzt.
    Mfg Michael

  4. M.Meyer Januar 26, 2021 at 10:03 am

    Hallo,
    was ist eigentlich mit der Kinderrechtsreform sollte nicht genau das Problem dort auch sich wiederfinden?
    Sprich das dies per Gesetz in Zukunft einfach unterbunden wird das die Kinder so von einem Elternteil bei dem es dauerhaft lebt trangsaliert und manipuliert wird.
    Das ist nichts anderes als „Kindesmisshandlung“ und aus meiner Sicht eine strafbare Handlung und Verhalten.
    Dieser ewige Mutterkult und Mutterschutz was das betrifft muss endlich hier ein Ende finden.
    Denn an dem wahren „Kindeswohl“ ist diesem Staat und seinen Origanisationen aus meiner Sicht nicht ernsthaft gelegen.
    Und deshalb unterstütze ich diese Vorderungen die oben genannt sind im vollen Umfang.
    Hier muss endlich das Kind/Jugendlicher in den Fokus gestellt werden und nicht die Belange der Eltern oder einem Elternteil!
    Und warum solche Verhaltensweisen die meist die Mütter an den Tag legen nicht bisher sanktioniert werden hat eben mit diesem Mutterkult zutun.
    Hier wird die Mutter in jeglicher Hinsicht geschützt egal was sie sich leistet nur um IHR das/die Kind/Kinder zu sichern.
    Nach dem Motto das Kind gehört der Mutter bzw. zur Mutter.

  5. Cassandra M. Januar 26, 2021 at 11:32 am

    Wer einen dysfunktionalen Staat und Familienrechtssystem fragt, noch weiter in die Rechte der Kinder und Eltern einzugreifen, hat das Hauptproblem immer noch nicht erkannt – oder hat aufgegeben, seine Probleme lösen zu wollen und sie aktiv anzugehen. Indem wir ihnen dann oberdrein noch erlauben, sich immer weiter und immer tiefer in alles einzumischen, obwohl wir längst erkannt haben, dass sie nichts im Interesse der Familien und Kinder regeln, muss sich dann im Nachgang nicht wundern, dass er komplett verliert und völlig entrechtet zurückbleiben wird. Denn die Interessen des Staates liegen längst nicht mehr bei den Bürgern, gleich wie groß oder klein!

    Es ist, wie es schon immer war – die Lösung liegt bei uns selbst!

  6. Simon und Andrea Martina Huber Januar 26, 2021 at 12:10 pm

    Hallo,
    wir fordern von Familiengerichten (letztverantwortlichen Richtern) Sanktionen gegen betreuungsbehördliche Nichteinhaltung oder dem Boykott gemeinsamen Umgangsrechten der Eltern. Was die Eltern letztendlich tun, ist ihre Privatangelegenheit.
    Das vormund- pflegschafts- betreuungs- und familiengerichtspersonal oder die Staatsanwaltschaften argumentieren nicht zum Wohle mit „ihren Angelegenheiten“ nach Artikel 41 EU-Grundrechtecharta, halten diese meist selbst nicht ein, zum Beispiel vor einer nachteiligen Maßnahme die Betroffenen anzuhören. Ein richterlicher Beschluß zum Nachteil der betroffenen Menschen wird in aller Regel nicht akzeptiert, Klagen sind die Folge, wer will das ?

  7. Gitta H. Januar 26, 2021 at 9:00 pm

    Ich glaube, dass jegliche Art von Bestrafung den Konflikt eher verstärkt. Es führt zu noch mehr Aggressionen dem Expartner gegenüber und damit zu noch mehr Leid und Zerrissenheit für die armen Kinder.
    Das Jugendamt gehört komplett aufgelöst und durch eine Familienhilfe, bestehend aus Mediatoren, Kinder- und Erwachsenenpsychologe, Beratern, denen daran liegt, zu helfen und nicht zu bestrafen … wahllos und willkürlich zu bestrafen. Die Eltern benötigen Hilfe, um zu erkennen, was es mit den Kindern macht, wenn man die Kinder mit in den Konflikt zieht. Ich möchte mal behaupten, dass viele Menschen das nicht aus Bösartigkeit machen, sondern, dass es ihnen einfach nicht bewusst ist.
    Eines meiner drei Kinder wird seit Jahren von mir entfremdet und das war nur durch die Willkür des Jugendamtes möglich.
    Auch ich habe nicht alles richtig gemacht, Eltern sind auch nur Menschen, aber nicht aus Bösartigkeit, sondern weil ich es in dem Moment nicht besser wusste, ich war geschafft und hatte Angst, es nicht mehr zu schaffen. Ich hatte richtige Existenzängste. Hier ist es doch wichtig anzusätzen mit Beratung, Meditation ect.. Der Gedanke, wie kann man dieser Familie, Mutter und oder Vater helfen, muss ehrlich an erster Stelle stehen. Eine Mutter kann nur eine gute Mutter sein, wenn es ihr gut geht und wenn sie frei von Ängsten ist und ich möchte behaupten, dass das genauso für die Väter gilt. Nein, Bestrafung führt zu noch mehr Streit. Hat irgendjemand hier in der Runde schon einmal einen Strafzettel bekommen und sich gedacht: „oh ja, mit dem Strafzettel haben die mich jetzt erzieherisch dazu gebracht, dass ich nie wieder falsch parke oder zu schnell fahre.“ Man muss und kann Erwachsene Menschen doch nicht erziehen. Viel wichtiger ist das Verstehen, ihnen Hilfe anzubieten, sich ihre Sichtweisen anzuhören und zu versuchen nahe zu bringen, was der Elternkonflikt mit den Kindern macht.

  8. Haselnuss Januar 27, 2021 at 10:43 pm

    Cassandra M. und Gitta H.: Das sehe ich wie Ihr!
    In Familiengerichtsverfahren stehen ohnehin alle Beteiligten unter großem Stress, und am meisten die Kinder – wovor auch die besten Eltern sie nicht schützen können.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es Jugendämtern und Familienrichtern oft um alles mehr geht als um das Wohl der Kinder! Und dass es riesiges Glück ist, dabei an jemanden zu geraten, der die Kinder wirklich sehen und verstehen will, und der mit menschlicher wie fachlicher Kompetenz, hilfreichen Kontakten und mutiger Entschlossenheit so manchen Knoten aufdröselt.
    Eltern und Kinder brauchen es hier, dass Druck, Angst und Stress von ihnen genommen werden – erst dann ist (wie die Neurobiologie längst weiß) klares Denken überhaupt möglich. Bußgelder aber würden nur noch mehr Stress und Druck – und Machtmissbrauch – in eine Situation bringen, die genau damit niemals zu lösen ist. In Wirklichkeit wären es die Schwächsten im System – die Kinder – die auch noch die Bußgelder „zahlen“ würden.
    Eine echte Lösung kann nur erreicht werden, wenn ein Klima geschaffen wird, in dem die Betroffenen aus dem Kampfmodus bzw. der „Angriff, Flucht oder Erstarrung“-Reaktion heraustreten und entspannt zu sich kommen können. Erst dann ist es überhaupt möglich, auf den anderen zuzugehen.
    Was das Thema „Umgangsverweigerung“ angeht, ist die Realität oft bei weitem nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Ich habe in meinem Leben so manchen Trennungs-/Scheidungsfall gesehen, und in den seltensten Fällen lag einem Elternteil daran, den Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zu vereiteln. Es gab z. B. auch Väter, die sich vor der Trennung kaum um ihre Kinder gekümmert hatten und die nun plötzlich „ihren Anteil“ an ihnen geltend machten; und die den Umgang regelmäßig dazu benutzten, um die Mutter schlechtzumachen und sich selbst als den Besseren darzustellen – mit der Folge, dass die Kinder selbst es irgendwann verweigerten, sich dem weiter auszusetzen.

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