Anwaltszwang im Familienrecht abschaffen

Es gibt viel zu tun im deutschen Familienrecht. Packen wir es an. Hier ein weiterer Reformentwurf

Anwaltszwang in Familiensachen (z.b. Unterhaltsverfahren) abschaffen

Einer gibt Geld an den anderen, so verlangt es das Gesetz (Symbolbild)

Wir fordern das der Anwaltszwang in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten abgeschafft wird. In einem freien Land muss jeder Bürger das Recht haben auf einen Anwalt und den damit verbundenen Kosten zu verzichten.

Bisherige Rechtslage zum Anwaltszwang

Zeit für Veränderungen (Symbolbild)

Bisher ist es so, das es in bestimmten familienrechtlichen Verfahren einen entsprechenden Anwaltszwang geht. In erster Linie sind das Scheidungsverfahren, aber auch entsprechende Unterhaltsverfahren bei denen ein Anwaltszwang besteht.

In Sorgerechts/- und Umgangsfragen besteht kein Anwaltszwang. In vielen privaten Auseinandersetzungen besteht ebenfalls kein Anwaltszwang.

 

Dieser Anwaltszwang macht überhaupt keinen Zwang. Es gibt keinen Grund weswegen der Staat hier seine Bürger bevormunden darf und diesen vorzuschreiben hat, das sie sich anwaltlich vertreten lassen müssen. Natürlich ist es sinnvoll, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen und es wäre sicherlich auch gut wenn Gerichte darauf hinweisen, das Betroffene sich einen Anwalt zu Hilfe nehmen, aber wir sehen keinen Grund einen solchen Zwang verpflichtend einzuführen.

Bei der Eheschließung gibt es ja auch keinen Anwaltszwang, der über die rechtlichen Vor- und Nachteile einer Eheschließung hinzuweisen hat und es gibt auch keine Verpflichtung zu einem Ehevertrag oder dergleichen. Hier hat jeder (ehefähige) Bürger das Recht eine Ehe einzugehen.

Und wenn betroffene Menschen nun meinen das sie die die Scheidung einreichen wollen, dann darf dieses Recht durch einen kostenpflichtigen Anwalt nicht erschwert werden. Dieses gilt auch für unterhaltsrechtliche Verfahren. Wenn Betroffene meinen, sie wollen auf einen Anwalt verzichten (aus welchem Grund auch immer), dann haben diese Betroffenen unserer Meinung nach auch das Recht auf einen Anwalt zu verzichten. Wobei hier natürlich dann jeder Betroffene für sich das Risiko abwägen muss, das mit einem Verzicht auf Anwalt einhergeht.

Sicherlich ist in der Mehrzahl der Verfahren immer noch ein Anwalt notwendig und sehr hilfreich. Manchmal ist es das aber eben nicht und in diesen Verfahren muss es Jedem möglich sein, freiwillig auf einen Anwalt zu verzichten.

5 thoughts on “Anwaltszwang im Familienrecht abschaffen

  1. Thomas Hein September 16, 2021 at 7:45 am

    Das ist reine Geldmacherei mit der Anwaltspflicht bei Scheidungen. Das Gericht sollte auch darauf hinweisen, dass das ganze mit nur einem Anwalt für beide Parteien zu lösen ist und je nachdem, wer den Scheidungsantrag stellt, die Kosten dafür trägt oder sie geteilt werden.

    Da gibt es natürlich solche prozessfreudigen Familienanwälte wie Rechtsanwältin Anja Grewe, Rosenheimer Str. 89, 83064 Raubling/Pfraundorf, die die vertretene Partei regelrecht anstachelt um ein lukratives langes Verfahren aus so etwas zu machen und vom ersten Brief an im Sinne des Honorars eine reine Eskalation zu provozieren. Ales erstes wird dann bei Gerichtsterminen die Verdoppelung des Verfahrenswertes beantragt und bewilligt im Sinne des Anwaltshonorars.

    Solche fragwürdigen Anwälte leben von dieser unnötigen Anwaltspflicht recht gut. Dafür, dass sie in fertige Briefvorlagen aus Anwalts-Abos nur noch die Daten der Mandanten eintragen brauchen und gleich ihre Rechnungen stellen.

    Ich konnte auch öfter beobachten, dass sich dann die Anwälte in Erörterungsterminen bei Gericht dann eine filmreife Show – vor allem für ihre Mandanten – liefern und dann abends oder vor dem Termin in einem Café zusammen ihren Spass haben und die Fälle natürlich durchgehen und sich abstimmen.

    Die Dummen sind dabei immer die Mandanten, die das unnötige Spiel zahlen müssen, sofern sie keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen.

    Spätestens nach so einem Verfahren mit so kostensteigernden Fachanwälten wie oben, liegt dann die Bedürftigkeit, meist für die Männer, vor.

    Meist gibt es dann als Draufgabe noch umfangreiche Verfahren in Sachen Umgangsrecht, Sorgerecht usw. die dann das lukrative Zusatzgeschäft sind. Da wird dann noch ein Verfahrensbeistand, wie die hier bei kindimmittelpunkt stark umstrittene RA Sabine Lindner aus Rosenheim bestellt und die kassiert auch noch für jedes einzelne Kind extra für fragwürdige Tätigkeiten und einer nicht justiziablen Befangenheit (Lücke im Familiengesetz) um dann die Fälle weiter aufzubauschen und noch mehr Kosten zu produzieren!

    Das alles braucht es aber nicht, weder bei Scheidungen, noch bei Kindschaftsangelegenheiten, es ist eine Geldschneiderei, wo die fragwürdige Branche von Richtern, Anwälten, Verfahrensbeiständen und Beratungsstellen wie Caritas und Kinderschutzbund gut und gerne davon leben.

  2. Renate September 16, 2021 at 8:23 am

    Das System verdient ordentlich an Menschen, die eigentlich woanders hingehören – zum Therapeuten oder in Familientherapie.
    Anwälte verschlimmern es häufig auf dem Rücken der Kinder und Mandanten.
    Hebel ist da eher die Erkenntnis, mit welchen psychologischen Fällen man es zu tun hat, welche juristischen Massnahmen ergriffen werden sollten, um Grenzen zu setzen.
    Das Justizsystem und seine Richter müssen ihre Hausaufgaben machen und Anwälte in Schach halten.
    Im Moment sind sie bessere Sekretäre, die solche Fälle eskalieren lassen – und alle mitverdienen lassen. Selbst Notare und Grundbuchamt.

    Ich habe die Befürchtung, dass es der Richter negativ auslegt, wenn man ohne Anwalt aufkreuzt und er es einem dann spüren lässt.

    Es ist und bleibt ein Wirtschaftszweig, der aufrecht erhalten wird. Eigene Interessen stehen klar im Vordergrund – das System muss ernährt werden.

  3. Heiderose Manthey September 16, 2021 at 4:29 pm

    Sehr gut !

    UND: https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html

    „Europäische Menschenrechtskonvention
    Abschnitt I – Rechte und Freiheiten (Art. 2 – 18)

    Art. 6
    Recht auf ein faires Verfahren
    (1) 1Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. 2Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder – soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält – wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
    (2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
    (3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
    a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
    b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
    c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
    d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
    e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.“

  4. Manuela März 29, 2022 at 2:57 am

    Also so weit ich informiert bin existiert doch gar kein Anwaltszwang,ausser fürs Kind wenn nur der Antragsteller Sorgeberechtigt ist.Und ich möchte auch lieber keine Zuschauer haben wenn Erörtert wird im Amtsgericht.Dieses wäre doch eh nur mit weiteren Kosten verbunden,obwohl aufregend wäre das Ganze vieleicht doch,zumindest für die Presse.Aber dann wäre vieleicht kein Platz mehr für Werbung in der Zeitung und somit Alles wieder irgendwie mit Kosten verbunden.Für Rechte des deutschen BGB gelten ratifiezierte Artikel bleiben Verfahssungsrecht und sollten im Kerngehalt geachtet und erhalten bleiben.Zumindest hat das mir so mal in der Schule der Lehrer versucht weiss zu machen.Sowie das ganz Wichtige Vorausetzung ist um so unsere freie Demokratie zu erhalten! Vernünftige gebildete Lehrer sind leider Mangelware geworden ,ich fordere Gleichheit statt Dummheit und Unvernunft!Warum soll mann Plötzlich die Rechte unserer Kinder einfach so veräussern?Wer denkt er weiss was ein Kind braucht müsste auch wissen das Artikel Übereinkommen vieler Länder sind und dort wo sie missachtet werden von der Regierung, Menschen auch ohne Anmeldung unter Freien Himmel demostrieren gehen dürfen!Wenn nicht gilt man theoretisch als politisch Verfolgter.

  5. Ilona kerzmann Februar 17, 2023 at 6:28 pm

    Es wurde wieder Mal endschieden das Verfahrensbeistand Rechtsanwältin Hopp Hauptstraße 51 .51570 Windeck über den Kopf hin weg von meiner Tochter Rebekka und mein Schwiegersohn Wolfgang Alter vertreten soll wohl wissend das meine Tochter und mein Schwiegersohn diese Dame die nur für Geld tätig wird abgelend haben ,

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