(1) 1Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. 2Die Beratung soll helfen,
- ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
- Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
- im Fall der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
(2) Im Fall der Trennung und Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen; dieses Konzepts kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen.
(3) Die Gerichte teilen die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind, sowie Namen und Anschriften der beteiligte1) Eheleute und Kinder dem Jugendamt mit, damit dieses die Eltern über das Leistungsangebot der Jugendhilfe nach Absatz 2 unterrichtet.
Und was ist mit den nicht verheirateten Paaren, mit Kindern? Auch diese benötigen Beratung. Wer kann an diese Paare heran treten, um diese über Leistungsangebote zu unterrichten. Können hier Kindergärten und Schulen, die Trennungen, gerade bei kleineren Kindern auch mitbekommen, diese Informationen nicht auch weiter geben? Allerdings, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Jugendamt, wie ich es kennen gelernt habe, in der Lage ist zu unterstützen.
Seit wann gibt es diese Leistungsangebote der Jugendhilfe?