Infos und Erfahrungen mit dem Jugendamt Saarlouis
Das Jugendamt Saarlouis und alle wichtigen Informationen über das Jugendamt in Saarlouis
Aufgaben Jugendamt Saarlouis
Die Aufgaben des Jugendamtes Saarlouis sind im Sozialgesetzbuch (SGB) achtes Buch (VIII) -Kinder- und Jugendhilfe- geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat demnach ein Jugendamt als Abteilung der Kommunalverwaltung einzurichten.
Die Aufgaben des Jugendamtes Saarlouis sind unter anderem:
- Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) und bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)
- Anruf des Familiengerichts / Einschaltung des Familiengerichts (§ 8a SGB VIII)
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII)
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
- Vormundschaft übernehmen (§ 55 SGB VIII)
Mit diesem vielfältigen Aufgabenbereich gibt es für das Jugendamt natürlich ein Dilemma. Denn einerseits soll das Jugendamt Saarlouis die Eltern vertrauensvoll beraten. Für eine gute Beratung ist aber normalerweise eine Vertrauensbasis erforderlich.
Das Jugendamt ist gleichzeitig auch verpflichtet bei Familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken und dort Bericht zu erstatten und kann hinterher sogar die Vormundschaft übernehmen oder die Kinder in Obhut nehmen. Häufig ist es für das Jugendamt natürlich einfacher Kinder in Obhut zu nehmen als den Eltern Beratung und Unterstützung anzubieten. Es kann grundsätzlich auch nicht ausgeschlossen werden, das das Jugendamt seine Beratung missbraucht um Schaden anzurichten um dann hinterher die Kinder in Obhut zu nehmen und als Retter in der Not dazustehen.
Eine repräsentative Umfrage zur Lage im Familienrecht in Deutschland kommt deswegen warscheinlich auch nicht zufällig zu dem vernichtenden Urteil das 3 von 4 Betroffenen mit dem Jugendamt unzufrieden sind.
Das Dilemma des Jugendamtes Saarlouis
Wenn Jugendämter ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht nachkommen würden, dann wären Inobhutnahmen deutlich seltener. Mittlerweile ist es aber so das die Inobhutnahmen ein Level erreicht haben, das zumindest der Verdacht besteht das das Jugendamt entweder nicht gewillt oder eben nicht in der Lage ist, seiner primären Aufgabe dahingehend nachzukommen dem Kind sein Grundrecht aus Artikel 6 auf Erziehung durch die eigenen Eltern zu gewährleisten. Und wenn man sich anschaut was die Fremdunterbringen kosten, dann muss man sich ja auch mal fragen, wer davon profitiert. Das sind dann in der Regel die gleichen Organisationen die das Jugendamt im Jugendhilfeausschuss beraten.Wer kontrolliert eigentlich das Jugendamt?
Da das Jugendamt Teil der Kommunalverwaltung ist, wird das Jugendamt durch die Verwaltung kontrolliert. Oberster Verantwortlicher ist dann der Chef der Verwaltung also der jeweilige Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. der entsprechende Landrat. Desweiteren werden die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe im sogenannten Jugendhilfeausschuss (als Teil des Jugendamtes)besprochen. Hier werden auch entsprechende Gelder an die Beratungsorganisationen „verteilt“. Das perfide hierbei ist das in diesen Ausschüssen oftmals sehr viele Organisationen aus der Helferindustrie beratend tätig sind und die lokalen Politiker dahingehend beraten können, ihnen die entsprechenden lukrativen Aufträge zukommen zu lassen. Das Kind steht hier nach unserer Meinung nicht im Mittelpunkt. Es besteht hier zudem die Möglichkeit der Korruption, weil Politiker häufig mit entsprechenden Posten in der Helferindustrie entschädigt werden. Deswegen ist einer unserer Reformvorschlägen auch, das die Kommunalverwaltungen offen legen müssen, an wen das Geld aus der Jugendhilfe fliesst. Da es keine übergeordnete neutrale Kontrollinstanz der deutschen Jugendämter gibt, wollen wir im Sinne unseres journalistischen Auftrags über das Jugendamt Saarlouis berichten.
Jugendamt Saarlouis unter Beobachtung
Hierzu werden wir uns unter anderem mit kritischen Fragen an das Jugendamt Saarlouis wenden und werden auch (mögliche) Interessenkonflikte aufzeigen.
Wir werden selbstverständlich gerne auch über die positiven Dinge des Jugendamtes Saarlouis berichten, da wir sachlich bleiben wollen.
Aber zur Sachlichkeit gehört es eben auch das Fehler ebenfalls angesprochen werden und das Jugendamt Saarlouis selber schaut, wo es besser werden kann.
Wir laden das Jugendamt Saarlouis daher ein, sich konstruktiv mit der Kritik auseinanderzusetzen.
Desweiteren bieten wir mit unserer Plattform insbesondere betroffenen Eltern eine Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt Saarlouis zu berichten.
Mit dieser Vorgehensweise wollen wir die Transparenz über die Arbeit des Jugendamtes Saarlouis erhöhen und zudem erreichen das jetzt und zukünftig die Interessen des Kindes mehr in den Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes gestellt werden.
Jugendamt Saarlouis wirft Mutter von 6 Kindern aus dem Haus kurz vor Weihnachten als die Familie sich wehrt wird gedroht wenn sie noch kooperativ sind werden die Kinder in Obhut genommen. Eigene Gutachten erkennbaren sie auch nicht an !jetzt wurde Gutachten von einer befangene Gutachterin aus Saarbrücken gefordert die alle 2 Tage mitteilt das die Familie auseinander gerissen wird .das ist psychische folter für Eltern und besonders für die Kinder. Und das soll zum Wohle der Kinder sein ?alle Kinder wollen bei den Eltern bleiben !!!!wir sind und bleiben eine Familie! Wir kämpfen immer weiter für uns! Beweise sind genug vorhanden
Jugendamt ist in vergangen Jahren schon öfters durch Skandale aufgefallen
Inobhutnahme unter Verstoß gegen nahezu alle Verfahrensvorschriften, nachdem die beim selben Landkreis zuständige Wohngeldbehörde über 7 Monate einen Wohngeldbescheid (Folgeantrag) nicht beschieden hatte. Jugendamt wusste darüber Bescheid, Hilfeantrag nach SGB VIII war im Januar 2020 gestellt mit ausdrücklichem, handschriftlichen Vermerk des Vaters auf ausbleibendes Wohngeld, mit dem Anschaffungen wie Durchlauferhitzer, Trockner getätigt worden wären. Zudem wäre dann Nachbetreuung und Nachhilfe kostenfrei erfolgt. Zur Rechtfertigung dieser Kindeswegnahme wurde dann nach Widerruf aller Unterschriften des Vaters wegen mangelnder Kooperation des Jugendamtes (Schulpsychologin und AWO wurden vom Jugendamt als Hilfen abgelehnt) sowie wegen der linken Tour, ihm einen Hilfeplan zur Unterschrift vorzulegen, als er am 4.6.20 gerade den Widerspruch gegen die Inobhutnahme abgegeben hatte, im Oktober eine zweite Inobhutnahme ausgesprochen (Begründung wurde erst am 31.12.20 durch Schreiben des Gerichts zugestellt) mit falschen Tatsachenbehauptungen u.a. über Beheizung der Wohnung (ein Ofen habe nur das Wohnzimmer beheizt), über angeblich keine Rückzugsmöglichkeit, die aber im ersten Stock des Einfamilienhauses bestand sowie einer angeblichen starken Einbindung der 11jährigen Tochter in die Pflege der Mutter (die Tochter musste nicht einmal die Katzen füttern und auch nicht spülen, waschen, putzen wie jetzt im Wohnheim) und einer in den Raum gestellten Verantwortungsüberforderung des vorher fast 12 Jahre unauffälligen Kindes bezüglich der Erkrankung der 20 Jahre an Multipler Sklerose leidenden Mutter unterstellt (ohne Gutachten). Es wurde kein milderes Mittel geprüft, auch nicht eine Unterbringung bei drei Großmüttern (eine Stiefoma), beim Bruder oder in einer befreundeten Familie, in der sie fast Familienmitglied war, weil sie dort bei ihrer besten Freundin in den Ferien einige Wochen verbrachte (auch Winterurlaub) und auch jedes zweite Wochenende dort war. Emotionale und soziale stabilisierende Bindungen wurden dadurch allesamt abgebrochen. Völlige Inkompetenz. Amt versucht jetzt weiter falsche Behauptungen aufzustellen, Strafanzeige läuft, Verfahren wurde zunächst eingestellt und nach Beschwerde Ermittlungen wieder aufgenommen. Zudem wurde ein Exhibitionismusvorfall den Eltern erst nach 4 Wochen mitgeteilt, so dass die Zeugenaussage des Kindes erst nach über 4 Wochen erfolgte. Es besteht der Verdacht der Strafvereitelung. Dieser wird geprüft. Beim freien Träger gibt es Kollektivstrafen. Werden diese in normalem Ton kritisiert, wird sanktioniert. Zuletzt erfolgte Überbelegung des Doppelzimmers durch Beilage einer Matratze für einen Neuzugang. Als das neu hinzugekommene Kind, vermutlich aufgrund der neuen Situation zu viel redete, wurde das gesamte Zimmer sanktioniert und muss seitdem früher zu Bett gehen. Auch erfolgte einmal eine mehrtägige Ausquartierung in schlecht geheiztes Zimmer (Vater musste Kind Heizlüfter mitgeben). Über ein Jahr lang keine Nachhilfe in Latein, die dem Kind von einer Freundin ihres Bruders, die in allen Fächern auf 15 Punkten steht, gegeben worden wäre. Vater musste mehrfach erinnern an zahnärztliche Kontrolltermine, die sonst verpasst worden wären. Das Kind hatte schon 2013 Angst, als ein Fremder ins Haus eindrang und das Jugendamt diesen Täter schützte, weil es ein Schreiben des Täters (anonym) nicht zu Beweiszwecken herausgab (Berufung auf Verschwiegenheitspflicht) und lieber zwei Kinder wochenlang in Angst ließ, obwohl diese zu vor einer Straftat schützen gewesen wären. Zuletzt wurde im dopplezimer Heute wirft man der Familie vor, dass das Kind (wegen der seit damals bestehenden Angst, allein im ersten Stock zu schlafen) im Erdgeschoss schlief, wo auch das Pflegebett der Mutter steht. Diese wiederum ist 2019 nach einem Klinikroutineaufenthalt und einer nicht gewollten Katheterisierung nach Bettnässen (wegen angeblichen Harnverhalts, den sie in 20 Jahren nie hatte) mit Blasenentzündung entlassen worden. Diese rezidivierte und löste zunächst erstmalige massive Schluckstörungen aus, was dann in einem epileptischen Anfall gipfelte. Die Mutter (48) ist seitdem halbseitig gelähmt, auf Nahrungssonde angewiesen und kann nicht mehr sprechen, wird aber vom Vater gepflegt und versorgt (wird regelmäßig überprüft). Probleme entstehen durch Behörden, Kranken- und Familienkasse, gegen die geklagt werden musste (meist erfolgreich, aber zeitaufwändig). Wohngeld steht in diesem Jahr schon 10 Monate lang aus!!! Landrat Lauer (Abiturjahrgangskollege vom Vater) weiß Bescheid, deckt seine Leute, weicht aus, verschiebt Verantwortung, ist , tut nichts, damit die Wohngeldempfänger seines Kreises in angemessener Zeit das zustehende Wohngeld erhalten. Antrag dieses Mal läuft seit 31.10.2020!! Demnächst erfolgt Fachaufsichtsbeschwerde. In Frag-den Staat unzureichende Antworten auf objektive Fragen bezüglich Inobhutnahmen im Landkreis. Eine Behörde deckt die andere und nutzt die durch die anderen Behörden entstehenden zeitlichen Probleme zu Eingriffen wie Kindesentzug aus. Verfahrensbeiständin ignoriert Fakten, ergeht sich in Mutmaßungen gegen den Vater, ohne selbst kompetent zu sein, mehrere Fehler schon auf ihrer Internetstartseite. OLG verwies jüngst Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts wegen schwerer Verfahrensfehler an das erstinstanzliche Gericht zurück.