Infos und Erfahrungen mit dem Jugendamt Pinneberg
Das Jugendamt Pinneberg und alle wichtigen Informationen über das Jugendamt in Pinneberg
Aufgaben Jugendamt Pinneberg
Die Aufgaben des Jugendamtes Pinneberg sind im Sozialgesetzbuch (SGB) achtes Buch (VIII) -Kinder- und Jugendhilfe- geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat demnach ein Jugendamt als Abteilung der Kommunalverwaltung einzurichten.
Die Aufgaben des Jugendamtes Pinneberg sind unter anderem:
- Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) und bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)
- Anruf des Familiengerichts / Einschaltung des Familiengerichts (§ 8a SGB VIII)
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII)
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
- Vormundschaft übernehmen (§ 55 SGB VIII)
Mit diesem vielfältigen Aufgabenbereich gibt es für das Jugendamt natürlich ein Dilemma. Denn einerseits soll das Jugendamt Pinneberg die Eltern vertrauensvoll beraten. Für eine gute Beratung ist aber normalerweise eine Vertrauensbasis erforderlich.
Das Jugendamt ist gleichzeitig auch verpflichtet bei Familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken und dort Bericht zu erstatten und kann hinterher sogar die Vormundschaft übernehmen oder die Kinder in Obhut nehmen. Häufig ist es für das Jugendamt natürlich einfacher Kinder in Obhut zu nehmen als den Eltern Beratung und Unterstützung anzubieten. Es kann grundsätzlich auch nicht ausgeschlossen werden, das das Jugendamt seine Beratung missbraucht um Schaden anzurichten um dann hinterher die Kinder in Obhut zu nehmen und als Retter in der Not dazustehen.
Eine repräsentative Umfrage zur Lage im Familienrecht in Deutschland kommt deswegen warscheinlich auch nicht zufällig zu dem vernichtenden Urteil das 3 von 4 Betroffenen mit dem Jugendamt unzufrieden sind.
Das Dilemma des Jugendamtes Pinneberg
Wenn Jugendämter ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht nachkommen würden, dann wären Inobhutnahmen deutlich seltener. Mittlerweile ist es aber so das die Inobhutnahmen ein Level erreicht haben, das zumindest der Verdacht besteht das das Jugendamt entweder nicht gewillt oder eben nicht in der Lage ist, seiner primären Aufgabe dahingehend nachzukommen dem Kind sein Grundrecht aus Artikel 6 auf Erziehung durch die eigenen Eltern zu gewährleisten. Und wenn man sich anschaut was die Fremdunterbringen kosten, dann muss man sich ja auch mal fragen, wer davon profitiert. Das sind dann in der Regel die gleichen Organisationen die das Jugendamt im Jugendhilfeausschuss beraten.Wer kontrolliert eigentlich das Jugendamt?
Da das Jugendamt Teil der Kommunalverwaltung ist, wird das Jugendamt durch die Verwaltung kontrolliert. Oberster Verantwortlicher ist dann der Chef der Verwaltung also der jeweilige Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. der entsprechende Landrat. Desweiteren werden die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe im sogenannten Jugendhilfeausschuss (als Teil des Jugendamtes)besprochen. Hier werden auch entsprechende Gelder an die Beratungsorganisationen "verteilt". Das perfide hierbei ist das in diesen Ausschüssen oftmals sehr viele Organisationen aus der Helferindustrie beratend tätig sind und die lokalen Politiker dahingehend beraten können, ihnen die entsprechenden lukrativen Aufträge zukommen zu lassen. Das Kind steht hier nach unserer Meinung nicht im Mittelpunkt. Es besteht hier zudem die Möglichkeit der Korruption, weil Politiker häufig mit entsprechenden Posten in der Helferindustrie entschädigt werden. Deswegen ist einer unserer Reformvorschlägen auch, das die Kommunalverwaltungen offen legen müssen, an wen das Geld aus der Jugendhilfe fliesst. Da es keine übergeordnete neutrale Kontrollinstanz der deutschen Jugendämter gibt, wollen wir im Sinne unseres journalistischen Auftrags über das Jugendamt Pinneberg berichten.
Jugendamt Pinneberg unter Beobachtung
Hierzu werden wir uns unter anderem mit kritischen Fragen an das Jugendamt Pinneberg wenden und werden auch (mögliche) Interessenkonflikte aufzeigen.
Wir werden selbstverständlich gerne auch über die positiven Dinge des Jugendamtes Pinneberg berichten, da wir sachlich bleiben wollen.
Aber zur Sachlichkeit gehört es eben auch das Fehler ebenfalls angesprochen werden und das Jugendamt Pinneberg selber schaut, wo es besser werden kann.
Wir laden das Jugendamt Pinneberg daher ein, sich konstruktiv mit der Kritik auseinanderzusetzen.
Desweiteren bieten wir mit unserer Plattform insbesondere betroffenen Eltern eine Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt Pinneberg zu berichten.
Mit dieser Vorgehensweise wollen wir die Transparenz über die Arbeit des Jugendamtes Pinneberg erhöhen und zudem erreichen das jetzt und zukünftig die Interessen des Kindes mehr in den Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes gestellt werden.
Entdecken Sie die Welt des Familienrechts mit einem erfahrenen Spezialisten an Ihrer Seite! Mit über einem Jahrzehnt an Fachwissen stehe ich, Ihr Berater, Coach, Trainer und Mentor, bereit, Sie durch die komplexen Landschaften des Familienrechts zu führen. Meine Reise begann mit dem ambitionierten Projekt vaterlos.eu, einem Blog, der sich der Aufdeckung und Diskussion wichtiger Themen im Familienrecht widmete. Meine Leidenschaft und mein Engagement für die Materie haben mich dazu bewogen, kindimmittelpunkt.de zu gründen, eine Plattform, die sich ausschließlich dem deutschen Familienrecht verschrieben hat. Dort teile ich mein umfassendes Wissen und meine tiefgreifenden Einsichten mit einem breiten Publikum.
Meine Arbeit hat nicht nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, sondern auch die Anerkennung vor dem OLG Celle erlangt, ein Zeugnis meines Engagements und meiner Professionalität. Ich verbinde meine Leidenschaft und meine schriftstellerische Begabung mit einer aktiven Rolle in der Familienrechts-Community, indem ich einen regelmäßigen Dialog mit Fachleuten wie Jugendämtern, Richtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen pflege. Darüber hinaus teile ich mein Fachwissen durch inspirierende Vorträge und biete Mentoring für all jene an, die sich in diesem wichtigen Rechtsgebiet weiterentwickeln möchten oder die aktuell selber von einer Auseinandersetzung betroffen sind.
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Jeannette Schwarz (Dipl. Pädagogin von der Universität):
Im August 2013 bot Jeannette Schwarz vaterparteiisch an, dafür zu sorgen, dass das alleinige Sorgerecht auf den Kindesvater übertragen wird. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Kindesmutter bereits vier mal Familienhilfe erhalten, wurde bereits seit 15 Jahren vom Jugendamt Elmshorn betreut und wurde von Jeannette Schwarz als „erziehungsunfähig“ bezeichnet. Diesen Versuch von Jeannette Schwarz Streit zwischen den Eltern zu schüren, lehnte ich ab!
Im November 2014 wurde ich von Jeannette Schwarz und SPFH Hanne Traulsen unter Androhung des Sorgerechtsentzuges erpresst und genötigt, einen Hilfeantrag gemäss §35a, SGBVIII, Eingliederung für unseren Sohn zu stellen.
Im Dezember 2014 forderte Jeannette Schwarz, mutterparteisch, die Kindesmutter („Ich sollte es tun“) auf, ihrerseits das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Diese willigte ein und klagte vor dem Familiengericht in Elmshorn. Der Antrag scheiterte in der Verhandlung vom 15. Januar 2015.
In der selben Verhandlung vom 15. Januar 2015 beantragten Florian Schlender und Jeannette Schwarz, alternativ die Gesundheitsfürsorge auf die Kindesmutter zu übertragen. Nach 15 Jahren Überforderung mit zwei Kindern und unserem Sohn, Betreuung durch das Jugendamt Elmshorn, wurden der bildungsfernen Kindesmutter hervorragende Kompetenzen auf allen Gebieten durch Florian Schlender und Jeannette Schwarz bescheinigt. Das Familiengericht wurde von den beiden Tätern Florian Schlender und Jeannette Schwarz in vollem Umfang belogen und getäuscht. Dem Kindesvater mit Sanitätsausbildung (DRK) wurde nach 10 Jahren Mitwirken im Katastrophenschutz die Gesundheitsfürsorge für seinen Sohn entzogen! Die einzige Qualifikation der Obrigkeitshörigen Kindesmutter für die alleinige Gesundheitsfürsorge lag darin, den Anweisungen der Täterin Jeannette Schwarz nicht zu widersprechen.
Zur Strategie der Täter im Jugendamt Elmshorn gehört es Elternrechte mit Lug und Betrug, sachwidrig, zu schwächen, um anschliessend ihre Verbrechen (hier unverhältnismässige Fremdunterbringung) an Kindern und Eltern ungestört verüben zu können. Das Jugendamt Elmshorn versorgt die deutsche „Kinderklauindustrie“ mit Nachschub.
Entgegen dem psychologischen Gutachten über eine vorliegende seelische Behinderung, Eingliederung gemäss §35a, SGBVIII, verwahrten Jeannette Schwarz und SPFH Hanne Traulsen Wendepunkt e.V. unseren Sohn in der Erziehungsanstalt im „Im Landhaus“ , gemäss §34 SGBVIII, Erziehungshilfe. In den folgenden 21 Monaten wurde unserem Sohn die im psychologischen Gutachten geforderte Eingliederung wegen seelischer Behinderung, gemäss §35a, SGBVIII, unter Aufsicht von Jeannette Schwarz und Elke Witte verweigert!
Die Eltern hatten kein Wahlrecht bei der Auswahl der Jugendhilfeeinrichtung für die Fremdunterbringung!
Unser Sohn lebte ausschliesslich im Haushalt der seit 15 Jahren durch das Jugendamt betreuten Kindesmutter. Seine seelische Behinderung erlitt unser Sohn unter langjähriger Anleitung (Familienhilfe) durch die fachlich inkompetenten Mitarbeiter des Jugendamtes Elmshorn und Jeannette Schwarz, im Haushalt der für die Gesundheitsfürsorge zuständigen Kindesmutter!
Im Januar 2015 wies Jeannette Schwarz ihren Erfüllungsgehilfen Ralf Ehlers, von der minderwertigen Jugendhilfeeinrichtung im „Im Landhaus“ schriftlich an, jeden Kontakt zwischen Vater und Sohn zu verhindern. Vom 1. Dezember 2014 bis zum 28. September 2015 verhinderten die Täter im Jugendamt Elmshorn und deren Komplize Ralf Ehlers, willkürlich jeden Kontakt zwischen Vater und Sohn. Einen richterlichen Beschluss für eine Umgangseinschränkung (Richtervorbehalt) gab es nicht!
Der Kindesvater erstattete Strafanzeige wegen Kindesentzug gegen Ralf Ehlers, Jeannette Schwarz und die Kindesmutter. Die Staatsanwaltschaften in Itzehoe und Schleswig und der Oberstaatsanwalt in Schleswig stellten das Verfahren ein und konnten keine Straftat erkennen.
Die Täter im Jugendamt Elmshorn in Schleswig Holstein, dürfen vom deutschen Rechtsstaat unbehelligt, offensichtlich ungestraft, jedes Verbrechen an Eltern und Kindern verüben.
Die vorangegangenen Beschreibungen der Arbeitsmethodik von Jeannette Schwarz erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
In den zahlreichen Zwangskontakten begegnete mir Jeannette Schwarz mit Falscheit, Verlogenheit und fachlicher Inkompetenz. Jeannette Schwarz unterstützte die psychische Gewalt (z.B. Umgangsboykott über 302 Tage ) der Kindesmutter gegen Vater und Sohn.
Als hauptberufliche Kantinenbenutzerin im Jugendamt Elmshorn bekam Frau Diplom Pädagogin Schwarz von der Universität, von ihrem Arbeitgeber eine umfangreiche Macht über das Leben von Kindern und Eltern verliehen. Ausgeübte Macht ohne fachliche Kompetenz, emotionalle Intelligenz und Verantwortungsgefühl zerstört leichtfertig das Leben von Eltern und Kindern.
Meiner Meinung entsprechend, ist Frau Diplom Pädagogin Schwarz von der Universität, aufgrund der Art ihrer Amtsausübung, allgemein gefährlich für alle Eltern und Kinder im Kreis Pinneberg.
Frau Diplom Pädagogin Schwarz von der Universität hat meinem Sohn und seinem Vater erheblichen Schaden für das restliche Leben zugefügt.