Infos und Erfahrungen mit dem Jugendamt Olpe
Das Jugendamt Olpe und alle wichtigen Informationen über das Jugendamt in Olpe
Aufgaben Jugendamt Olpe
Die Aufgaben des Jugendamtes Olpe sind im Sozialgesetzbuch (SGB) achtes Buch (VIII) -Kinder- und Jugendhilfe- geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat demnach ein Jugendamt als Abteilung der Kommunalverwaltung einzurichten.
Die Aufgaben des Jugendamtes Olpe sind unter anderem:
- Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) und bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)
- Anruf des Familiengerichts / Einschaltung des Familiengerichts (§ 8a SGB VIII)
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII)
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
- Vormundschaft übernehmen (§ 55 SGB VIII)
Mit diesem vielfältigen Aufgabenbereich gibt es für das Jugendamt natürlich ein Dilemma. Denn einerseits soll das Jugendamt Olpe die Eltern vertrauensvoll beraten. Für eine gute Beratung ist aber normalerweise eine Vertrauensbasis erforderlich.
Das Jugendamt ist gleichzeitig auch verpflichtet bei Familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken und dort Bericht zu erstatten und kann hinterher sogar die Vormundschaft übernehmen oder die Kinder in Obhut nehmen. Häufig ist es für das Jugendamt natürlich einfacher Kinder in Obhut zu nehmen als den Eltern Beratung und Unterstützung anzubieten. Es kann grundsätzlich auch nicht ausgeschlossen werden, das das Jugendamt seine Beratung missbraucht um Schaden anzurichten um dann hinterher die Kinder in Obhut zu nehmen und als Retter in der Not dazustehen.
Eine repräsentative Umfrage zur Lage im Familienrecht in Deutschland kommt deswegen warscheinlich auch nicht zufällig zu dem vernichtenden Urteil das 3 von 4 Betroffenen mit dem Jugendamt unzufrieden sind.
Das Dilemma des Jugendamtes Olpe
Wenn Jugendämter ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht nachkommen würden, dann wären Inobhutnahmen deutlich seltener. Mittlerweile ist es aber so das die Inobhutnahmen ein Level erreicht haben, das zumindest der Verdacht besteht das das Jugendamt entweder nicht gewillt oder eben nicht in der Lage ist, seiner primären Aufgabe dahingehend nachzukommen dem Kind sein Grundrecht aus Artikel 6 auf Erziehung durch die eigenen Eltern zu gewährleisten. Und wenn man sich anschaut was die Fremdunterbringen kosten, dann muss man sich ja auch mal fragen, wer davon profitiert. Das sind dann in der Regel die gleichen Organisationen die das Jugendamt im Jugendhilfeausschuss beraten.Wer kontrolliert eigentlich das Jugendamt?
Da das Jugendamt Teil der Kommunalverwaltung ist, wird das Jugendamt durch die Verwaltung kontrolliert. Oberster Verantwortlicher ist dann der Chef der Verwaltung also der jeweilige Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. der entsprechende Landrat. Desweiteren werden die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe im sogenannten Jugendhilfeausschuss (als Teil des Jugendamtes)besprochen. Hier werden auch entsprechende Gelder an die Beratungsorganisationen "verteilt". Das perfide hierbei ist das in diesen Ausschüssen oftmals sehr viele Organisationen aus der Helferindustrie beratend tätig sind und die lokalen Politiker dahingehend beraten können, ihnen die entsprechenden lukrativen Aufträge zukommen zu lassen. Das Kind steht hier nach unserer Meinung nicht im Mittelpunkt. Es besteht hier zudem die Möglichkeit der Korruption, weil Politiker häufig mit entsprechenden Posten in der Helferindustrie entschädigt werden. Deswegen ist einer unserer Reformvorschlägen auch, das die Kommunalverwaltungen offen legen müssen, an wen das Geld aus der Jugendhilfe fliesst. Da es keine übergeordnete neutrale Kontrollinstanz der deutschen Jugendämter gibt, wollen wir im Sinne unseres journalistischen Auftrags über das Jugendamt Olpe berichten.
Jugendamt Olpe unter Beobachtung
Hierzu werden wir uns unter anderem mit kritischen Fragen an das Jugendamt Olpe wenden und werden auch (mögliche) Interessenkonflikte aufzeigen.
Wir werden selbstverständlich gerne auch über die positiven Dinge des Jugendamtes Olpe berichten, da wir sachlich bleiben wollen.
Aber zur Sachlichkeit gehört es eben auch das Fehler ebenfalls angesprochen werden und das Jugendamt Olpe selber schaut, wo es besser werden kann.
Wir laden das Jugendamt Olpe daher ein, sich konstruktiv mit der Kritik auseinanderzusetzen.
Desweiteren bieten wir mit unserer Plattform insbesondere betroffenen Eltern eine Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt Olpe zu berichten.
Mit dieser Vorgehensweise wollen wir die Transparenz über die Arbeit des Jugendamtes Olpe erhöhen und zudem erreichen das jetzt und zukünftig die Interessen des Kindes mehr in den Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes gestellt werden.
Kreisjugendamt Olpe
Nicht das Kind, sondern das Jugendamt steht hier im Mittelpunkt
Jugendamts-Skandale in Olpe/Attendorn
Das klassische Beispiel von Politik- und Organisationsversagen eines Jugendamtes in jüngster Zeit liefert das Kreisjugendamt von Olpe. Es handelt sich um Behördenversagen auf mehreren Ebenen, welches möglicherweise mit den Folgen noch bis in die Zukunft anhält und die Steuerzahler belastet. Beim Versuch, einen Fehler ungeschehen zu machen oder abzumildern, wurde ein noch schlimmerer neuer Fehler, wiederum auf Kosten des Opfers, begangen. Jugendamt im Mittelpunkt! Dieser „Fall“ wurde durch die Medien nicht nur bundesweit, sondern auch weltweit publik.
Primäre Traumatisierung
Mutter und Großeltern als erste Schädiger
Im Herbst 2022 wurde bekannt, dass ein achtjähriges Mädchen in Attendorn (Landkreis Olpe) von Geburt an nur im Haus von Mutter und Großeltern aufwuchs. Kontakte zur Außenwelt gab es keine: Weder Freundinnen, Spielplatz, Kindergarten oder Schule. Vermutlich wollte man das Kind vom Kindesvater fernhalten. Es wurde die Lüge verbreitet, dass Mutter und Kind unbekannt nach Italien verzogen seien. Nachforschungen erbrachten kein Ergebnis. Es ging möglicherweise um Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Es hatte eine primäre Traumatisierung durch die Familie stattgefunden.
Der erste Skandal
Versagen des Jugendamtes
Es gab im Ort anonyme Hinweise an Jugendamt und Polizei über die Existenz des Mädchens in einem Haus. Also hätte man seitens des Jugendamtes gründlicher suchen müssen. Doch das Jugendamt hatte bei der Untersuchung der anonymen Briefen sowie in der Kommunikation mit der Polizei versagt und nicht richtig nachgeforscht. Dabei hatte die Polizei das Amt gebeten, „eine Schriftlage zu schaffen“ und sich dann wieder zu melden. Das fand ich korrekt. Das war nicht geschehen. Inzwischen räumte die Behörde in Olpe „Fehler“ ein: „Standards wie die Dokumentationspflicht seien mitunter nicht eingehalten worden“.
Der zweite Skandal
Sekundäre und eventuell schwerere Traumatisierung durch das Jugendamt
In einem Hau-Ruck-Verfahren wurde das Mädchen, welches vorher nie andere Menschen kennengelernt hatte, von dem selben Jugendamt, das versagt hatte, herausgenommen und in eine fremde Umwelt zu Pflegeeltern gegeben.
Diese Form der Herausnahme klingt für mich nach Vertuschung von Schäden durch das Amt. Wollte der für diese Jugendamts-Panne verantwortliche Leiter damit sein Versagen wiedergutmachen oder ungeschehen machen? Anna Freud hatte einiges über derartige psychische Mechanismen geschrieben.
Nach dem jetzigen Stand der Informationen wurde das Mädchen nicht misshandelt, sondern „lediglich“ von der Außenwelt ferngehalten. Es kannte nur Mutter und Großeltern. Weshalb hatte man es plötzlich aus diesem beengten aber vertrauten Milieu herausgerissen und zum eigenen „Schutz“ in eine fremde Pflegefamilie getan?
Die Sicht des Kindes?
Hatte man diesen Vorgang auch einmal aus der Sicht eines achtjährigen Kindes bedacht? Das Mädchen kannte nur diese Welt. Und plötzlich wurde es in eine andere, angeblich bessere Welt, verbracht. Vor der übereilten und nicht fachlichen Herausnahme hätte man Fachpersonen zu Rate ziehen können. Auch zu diesem Thema gibt es Forschungsergebnisse sowie Stellungnahmen von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.
Hätte es eine Alternative gegeben?
Gab es nicht andere Möglichkeiten, wie Fachleute forderten? Wäre nicht auch eine andere Lösung möglich gewesen, um den Schock des Milieuwechsels zu verringern?
Hätte man das Kind nicht vorläufig in der Familie und im Haus belassen können? Unter ständiger Aufsicht von mehreren Fachkräften? Dann hätte eine langsame Eingewöhnung an die Außenwelt sowie an neue Beziehungspersonen vorgenommen werden können?
Man hätte vielleicht auch die ausgesuchten Pflegeeltern im Wohnhaus mit dem Kind zeitweise zusammen leben lassen können.
Wurde überhaupt versucht, den ahnungslosen Kindesvater einzubinden? Er lebte von der Kindesmutter getrennt und glaubte seine Tochter irgendwo in Italien versteckt.
Vielleicht sind Mutter und Großeltern lernfähig und können, neben ihrer (künftigen) Strafe, das Kind unter Aufsicht (besser) weiter versorgen?
Nach einer Pressemeldung soll das Mädchen jetzt nicht mehr sprechen. „Es sei schwierig, einen Zugang zu dem Kind zu finden. Eine Vernehmung wäre für das Mädchen zudem sehr belastend“ („Kölner Stadt-Anzeiger“ 16. 5. 2023). Wie wird der weitere Lebensweg des Mädchens sein? Bei diesem Kind handelt es sich mit Sicherheit nicht um das erste „Jugendamts-Opfer“. Denn Kindeswohl-Gefährdungen durch Jugendämter hatte es schon immer gegeben. Ich schätze das jährlich auf einige Tausend Jugendamts-Opfer.
Wer leitete das Kreisjugendamt von Olpe?
Welches Wissen hat der Diplom-Verwaltungswirt und Jugendamtsleiter Michael Färber von menschlichen Bindungen, Beziehungen und Traumatisierungen? Hatte er sich auch persönlich mit diesem „Fall“ beschäftigt oder sich mangels Fachkenntnis das den Untergebenen überlassen? Wie kam er an diese Leitungsposition? Interessant ist seine Karriere in Partei und Verwaltung.
Nach seiner Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirt arbeitete Michael Färber (*1959) 40 Jahre im kommunalen Dienst dieser Kreisverwaltung. Man hatte ihn mehrfach öffentlich geehrt. 2003 wurde er Leiter des Jugendamtes (Korrekt: Fachbereich Jugend, Gesundheit und Soziales). Zuvor war er im Umweltamt und Hauptamt des Kreises tätig. Der Aufstieg in der CDU ging zeitlich fast parallel vonstatten. Herr Färber ist seit 1999 CDU-Funktionsträger und seit 2009 Mitglied des Rates einer Kommune im Kreis. Vor der Kommunalwahl 2020 kritisierten dort die GRÜNEN eine Vermischung von Amt und Mandat. Aber eine Parteimitgliedschaft befördert nun einmal die Karriere in der kommunalen Verwaltung. Hierbei handelt es sich nur um die mir öffentlich zugänglichen gewesenen Informationen im Internet. Vielleicht sind diese jetzt schon gelöscht.
Allgemein: Ein üblicher Karriere-Weg
Nach einer von mir mitbetreuten Doktorarbeit über die Leitung von Jugendämtern in einem Bundesland sind dort etwa die Hälfte über die sogenannte „Verwaltungsschiene“ auf ihre Stelle gekommen. Dabei kann auch eine Parteimitgliedschaft hilfreich sein. Gerne würde ich einmal wissen, wie oft und mit welchen Zeitanteilen manche Leiter von kommunalen Ämtern während ihrer Arbeitszeit ihre Parteikarriere betreiben. Oder umgekehrt: Wie viele Behördenleiter verdanken ihre Posten einer Partei und weniger ihrer Qualifikation? Dabei spielt es meiner Meinung nach kaum eine Rolle, um welche Partei es sich handelt. Es gibt Opportunisten, die gehen zur Förderung ihrer Karriere in die Mehrheitspartei. Ich erinnere mich noch daran, dass ein stellvertretender Leiter eines Bauamtes mit SPD-Parteibuch dann Leiter eines Jugendamtes wurde.
Bundesweit entscheiden solche Leute mit über das Lebensschicksal von vielen Tausend Kindern und Jugendlichen.
Dominanz der Verwaltung
Im WDR-Bericht über den Olpe-Skandal vom 15. 12. 2022 wurde auch von Problemen in der Kommunikation zwischen dem dortigen Kreisjugendamt und dem parallel laufenden Jugendhilfeausschuss gesprochen: „Ende September wurde das Mädchen aus der Familie geholt. Wir haben leider erst Anfang November als Jugendhilfeausschuss diese Information erhalten“. Das ist leider kein Einzelfall. Die Verwaltung ist mächtig und schützt in erster Linie ihre Leitung und Mitarbeiter. Viele Verwaltungen verwaltet sich selber. Kommunalpolitiker haben oft wenig Ahnung und sehen sich dann aus Gründen der Partei-Loyalität und mit Blick auf die nächsten Wahlen zur Verteidigung „ihrer“ Ämter und Leute gezwungen. Bürgermeister und Landräte haben ein schlechtes Gewissen, weil das „arme Jugendamt“ ja so überlastet ist und sie keine Stellen freigeben. Auch bei Straftaten schützen sie ihre Leute und bezahlen Anwälte. Amt zuerst. Bürger und Kinder später oder gar nicht. (Vgl. Internet: Jugendamts-Skandal Bonn). Angeblich sitzen im Jugendhilfe-Ausschuss des Landkreises Olpe auch Fachleute. Was sagen die denn zur plötzlichen Herausnahme des Mädchens?
Dr. Thomas Droste als Nachfolger?
Im Jahre 2022 konnte ich im Internet lesen, dass der damals 51-jährige Erziehungswissenschaftler Dr. Thomas Droste aus Attendorn (also dem Ort, wo auch das Opfer lebte) 25 Jahre für den Landkreis Olpe beruflich tätig war. Seit 2003 ist er der Leiter für die Sozialen Dienste. Diese waren auch zuständig. Wenn Herr Droste über das richtige Parteibuch und Kontakte verfügt, wäre er der ideale Nachfolger des heute 64-jährigen Jugendamtsleiters Färber. Denn er ist ja schon dessen Stellvertreter. Aber über beide, Färber und Droste, lastet der Schatten der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen. Über parteipolitische Aktivitäten von Herrn Droste habe ich bisher nichts gefunden.
Meine Befürchtung ist, dass niemand von der Kreisverwaltung in Olpe in diesem „Fall“ zur Verantwortung gezogen wird.
Das hundertjährige Jugendamts-Märchen von Überlastung, Mängel in der Ausbildung sowie Personalnot
Auch in Olpe fehlt es „unten“ an qualifiziertem Fachpersonal. Es seien erst vier von sechs neuen Stellen besetzt worden. Hat etwa der Landrat nach dem Skandal noch schnell sechs Stellen locker gemacht? Wo hatte er die hergeholt? Nach einer WDR-Meldung soll der Jugendamtsleiter Färber gesagt haben, …“dass es nichts nütze, einfach nur neue Stellen zu bewilligen, denn es gäbe Mängel an geeigneten Bewerbern“. (Stand: 15. 12. 2022). Welches Wissen hat der Diplom-Verwaltungswirt und Jugendamts-Leiter Färber von der erwünschten Qualifikation von Sozialpädagogen? Ansonsten kann ich diesem Argument ausnahmsweise zustimmen. Denn seit Jahrzehnten gibt es Mängel in der Ausbildung für die Sozialen Berufe. Es fehlen vor allen an Qualifikationen über die frühe Kindheit aber auch der notwendigen Ich-Stärke, sich gegen alteingesessene gering qualifizierte Vorgesetzte und deren alte Methoden zu behaupten.
Darauf hatte ich in meiner Kritik am Jugendamt von Bergisch Gladbach in „Kind im Mittelpunkt“ vom 19. Oktober 2023 hingewiesen.
Kann es sein, dass sich einige jetzt ungeeignet scheinenden Personen früher schon gute Posten im Kreisjugendamt von Olpe gesichert haben könnten?
System-Mängel verschlechtern die Lebensqualität von Bürgern
Viele Mechanismen in der Öffentlichen Jugendhilfe gleichen sich, denn es handelt sich um Mängel im System. Eigentlich gehören
Jugendämter aus der kommunalen Selbstverwaltung herausgenommen.
Jugendämter, vor allem ASD-Aufgaben, benötigen eine externe Fachaufsicht in einer fachbezogenen Mittelbehörde ohne Parteibuchwirtschaft.
Doch das wäre ein großer politischer Wurf. Aber was kann man von der Bundespolitik erwarten, die 2021/2022 drei Ministerinnen für Familienpolitik verschlissen hatte?
Strafanzeige gegen Kreisjugendamt Olpe abgelehnt
Am 4. August 2023 stellte ich Strafanzeige gegen den Leiter des Kreisjugendamtes von Olpe, Herrn Michael Färber und den Fachleiter Herrn Dr. Thomas Droste.
Meine Begründung war unter anderem folgende:
Sekundäre Traumatisierung durch das Jugendamt
Das Kind wurde durch das „Jugendamt“ in einer Pflegefamilie untergebracht.
Es ist unverständlich, weshalb das Kind nicht in die Obhut des Vaters oder eines anderen Jugendamtes gegeben wurde.
Dem Amt, welches sich mitschuldig gemacht hatte, hätte man die Zuständigkeit entziehen müssen.
Über die Versäumnisse des „Jugendamtes“, den anonymen Hinweisen gründlich nachzugehen, liegen schon Strafanzeigen vor.
Meine Anzeige bezieht sich auf die unfachliche und traumatisierende Herausnahme aus dem bisherigen (defizitären) Milieu.
Ich halte den damaligen Leiter des „Jugendamtes“ sowie die zuständige Leitung des
Fachdienstes der erneuten Gefährdung des Kindeswohls für schuldig. (…).
Es widerspricht jeder wissenschaftlichen Erkenntnis über Bindungsforschung ein Kind unter diesen Umständen plötzlich aus einem bekannten – wenn auch defizitären – Bezugssystem herauszuholen und in eine neue „Pflegefamilie“ zu versetzen.
Es hätte andere Möglichkeiten des Übergangs aus dieser abgeschotteten und psychisch bedenklichen „Minikultur“ in die offene Welt gegeben.
Es hätten sich mögliche Pflegeeltern und/oder der Kindesvater zeitweise für Stunden im Hause aufhalten können, Beziehungen zum Kind aufbauen können, um so den Übergang in ein anderes Milieu vorzubereiten.
International gesehen sind solche Modelle bekannt.
Die plötzliche Herausnahme geschah nicht im Interesse des Kindes, sondern des Amtes und zeigt Züge des „Ungeschehen-Machen-Wollens“. Sollte hier die Öffentlichkeit imponiert werden?
Richtigerweise wurde das Kind von der Öffentlichkeit und den Medien abgeschirmt.
Nach einer Meldung scheint es nicht mehr sprechen zu können oder zu wollen.
Diesen plötzlichen Wechsel der Bezugspersonen nennt man in der Fachwelt eine „sekundäre Traumatisierung“.
Zu diesem Thema gibt es klinische Erfahrungen sowie eine umfängliche Fachliteratur.
Für diese „sekundäre Traumatisierung“ des Mädchens sind meiner Meinung nach die oben genannten Personen verantwortlich.
Meine Befürchtung:
Das primär durch Mutter und Großeltern und sekundär auch durch das „Jugendamt“ schwer geschädigte Mädchen wird ein Leben lang traumatisiert bleiben und möglicherweise immer von öffentlicher Hilfe abhängen.
Wenn das Mädchen volljährig ist, bleiben ihm kaum noch Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen von Kreis und „Jugendamt“ zu klagen.
Wahrscheinlich sind deren“Handlungen“ dann auch verjährt.
Wer soll bis dahin die Interessen des Mädchens vertreten (Schadenersatz)?
Das „Jugendamt“ gegen das „Jugendamt“?
Die Rechtsaufsicht sollte prüfen, ob ein anderes „Jugendamt“ in diesem „Fall“ die Zuständigkeit erhält.
Ich bitte Sie, mich vom Fortgang dieser Anzeige zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Am 13. Oktober 2023 kam die Antwort:
…durch Strafanzeige vom 04. 08. 2023 beantragten Sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Michael Färber und Dr. Thomas Droste wegen … fortgesetzter Gefährdung des Kindeswohls“…
…..welches in einer „sekundären Traumatisierung“ des Kindes begründet sein soll. Anlass dazu soll die plötzliche Herausnahme des Kindes aus dem bisherigen Lebensumfeld gewesen sein. Dies widerspreche einer auch von Ihnen vertretenen Lehrmeinung in der Bindungsforschung“.
(…….).
(Es folgen einige juristische Floskeln mit Hinweis auf § 152, 2 StGB, N. B.).
Weiter im Text der Staatsanwaltschaft Siegen vom 13. 10. 2023:
„Ihrem Vorbringen vermag ich eben solche Anhaltspunkte nicht zu entnehmen. Sie schildern darin vielmehr nur solche Momente, die sie aufgrund ihrer (sic) wissenschaftlichen Prägung persönlich für Möglich (sic) halten („Meine Befürchtung“), verbunden mit dem sodann ausgesprochenen Ziel der Herbeiführung eines Wechsels in der konkreten Zuständigkeit des Jugendamtes.
Der die von Ihnen angezeigten Personen betreffende Sachverhalt lässt sich nicht unter eine strafrechtliche Vorschrift subsumieren.
Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht“.
Hochachtungsvoll
Staatsanwalt
Mein Kommentar dazu
Der zuständige Staatsanwalt hatte sich meiner Meinung nach die Anzeige sowie den in der Presse veröffentlichten Sachverhalt nicht gründlich angesehen. Er scheint auch keine Fachkompetenz über menschliche Entwicklung zu besitzen; entscheidet aber darüber. Weshalb spricht er von meiner „wissenschaftlichen Prägung“. Ich bin doch kein wie in der Tierzucht „geprägtes“ Wesen. Ich vertrete auch keine abwegige wissenschaftliche Meinung zu diesem „Fall“, sondern ich weise die Staatsanwaltschaft von Siegen einfach nur auf den aktuellen Stand des Wissens hin. Dieses hätte der Herr Staatsanwalt sich auch selber im Internet ansehen können. Hatte er sich bei externen Fachpersonen informiert?
So läuft es leider oft, wenn Bürger sich bei der Justiz über die sogenannten Jugendämter beschweren. Man muss viel Geld haben und sich in die höheren Instanzen klagen. Dabei fällt mir ein „Fall“ ein, bei welchem eine Mutter bis zum Bundesverfassungsgericht gehen musste, um ihre 14-jährige Tochter zurück zu bekommen. ASD (Jugendamt), Gutachterin und Familiengericht in den untersten Instanzen hatten versagt. Beim Europäischen Gerichtshof liegen mehrere Klagen gegen deutsche Jugendämter vor.
Der dritte Skandal
Bekanntlich unterliegen die Jugendämter, vor allem deren Soziale Dienste oder wie sich sonst nennen, keiner Fachaufsicht. Weil der Begriff „Jugendamt“ inzwischen durch die vielen Skandale in der Öffentlichkeit so negativ besetzt ist, betreiben einige Kommunen eine Art „Hütchenspiel“. Wie bei bankrotten Wirtschaftsunternehmen wird umfirmiert. Man nennt sich beispielsweise „Amt für Jugend, Familie und Soziales“ oder ähnlich. Im Gesetz wird jedoch immer noch vom „Jugendamt“ gesprochen sowie entsprechende Paragraphen des Sozialgesetzbuches dazu benannt.
Man kontrolliert sich selber. Beispiel: Team A erhält eine Beschwerde, bespricht diese mit Team B und dann gibt es mit Hilfe von Textbausteinen und der fachlich unkundigen Rechtsberatung der Kommune eine „Antwort“ an den Bürger.
Das war es.
Ansonsten kann man sich an die Gerichte (Strafgericht, Verwaltungsgericht) wenden. Auf der Ebene der Amtsgerichte werden Beschwerden von Bürgern gegen das Jugendamt meistens für das Jugendamt entscheiden. Kennt man sich? (Vgl. Internet: Jugendamts-Skandal Bonn). Bei diesen Skandal gab es erst ein besseres Urteil für den von der Stadt Bonn schwer geschädigten Vater in der dritten Instanz, beim OLG in Köln.
Noch ein Skandal?
Das Kreisjugendamt von Olpe als „Mittäter“ durch Unterlassen könnte gegen sich selber ermitteln? Die von ihm mit verursachte und verstärkte schwere Verletzung des Kindeswohls soll nun vom gleichen Jugendamt geklärt und beendet werden?
Denn es gibt keine übergeordnete Behörde!
Wie kann unter diesen Umständen eine Ermittlung des Schadens und Entschädigung für das Mädchen in der Zukunft erfolgen?
Wer trägt die Kosten für nachfolgende Therapien in den nächsten Jahrzehnten?
Der Landkreis Olpe oder die Solidargemeinschaft der AOK?
Kürzlich erhielt ich das Heft 2/2023 „Impulse“ vom Deutschen Jugendinstitut. Diese grösste Forschungseinrichtung über Kinder und Familien in Deutschland hält sich vornehm mit Berichten über Skandale bei den Jugendämtern zurück. In diesem Artikel fand ich auf Seite 52:
„Eine Befragung offenbarte, dass 52 Prozent der klinisch auffälligen Pflegekinder und -jugendlichen ohne therapeutische Versorgung waren“.
Das sind keine guten Zukunftsaussichten für das auch vom Kreisjugendamt Olpe geschädigte Mädchen.
Meine Meinung: Wenn die Verantwortlichen des Kreisjugendamtes Olpe eine „Therapienotwendigkeit“ für das Opfer befürworten, stellen sie selber ihr Handeln – auch strafrechtlich – in Frage. Müsste der Landkreis auch die Kosten tragen?
Schadensfeststellung?
Zur Erinnerung: Im Lügde-Skandal ging es um hundertfache Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern. Jugendämter hatten versagt und das Ganze vertuschen wollen. Nach einer Meldung des „Kölner Stadt-Anzeigers“ vom 7. Juni 2023 warten vier Jahre nach den Urteilen einige Opfer immer noch auf ihre Entschädigung. Vermutlich wird man im Falle von Olpe/Attendorn nie genau erfahren, wer einen größeren Schaden angerichtet hatte:
Kindesmutter und Großeltern durch die rechtswidrige Isolation oder
das Kreisjugendamt von Olpe durch die vermeintlich schützende Herausnahme in eine nochmals (grössere?) traumatisierende fremde Umgebung.
Haben die vom Jugendamt ausgesuchten Pflegeeltern überhaupt die Qualifikation, um mit einer derartigen Traumatisierung umzugehen?
Ergibt sich aus dieser Konstellation auch eine Kumpanei zwischen Jugendamt und Pflegeeltern zu Lasten des Kindes für die Zukunft?
Könnte das Jugendamt bzw. der Kreis Olpe auch zu Schadenersatz herausgezogen werden? Wer sollte das erklagen?
Das Kreisjugendamt von Olpe als „Anwalt des Kindes“ gegen den Landkreis Olpe?
Oder ein Vertreter von Opfer-Organisationen nach dem Opfer-Entschädigungs-Gesetz. Doch dem müssten Kreisjugendamt und Familiengericht zustimmen, weil die Mutter vermutlich das Recht der elterlichen Sorge verliert.
Der Kindesvater? Würde man ihm wirklich alle Akten aushändigen? Einige Jugendämter führen Doppelakten oder lassen Einträge verschwinden (siehe Lügde?).
Wer würde das Kind bei Volljährigkeit überhaupt ehrlich informieren und vertreten. Die Herren Färber und Droste befinden sich dann in ihrer wohlverdienten Pension.
Vorbild Polizei?
Wenn Mitarbeiter einer Polizeidienststelle die Schusswaffe benutzen oder Vorwürfe gegen sie erhoben werden, so muss eine andere Dienststelle ermitteln. Jährlich veröffentlichen die Innenminister bzw. Polizeibehörden der Länder einen Bericht darüber, wie oft so etwas vorkam und wie entschieden wurden. Das nenne ich Bürger-Freundlichkeit und Transparenz.
Anders ist das bei den sogenannten Jugendämtern. Diese sollten sowohl im Umgang mit Bürgern (Gesprächsführung, Fachlichkeit, Ehrlichkeit, Freundlichkeit, Protokoll-Einsicht usw.) als auch hinsichtlich der Transparenz bei der Polizei in die Lehre gehen.
Das Kreisjugendamt von Olpe muss künftig unbedingt beobachtet werden.
Allgemeine Hinweise. Ihre Rechte als Eltern
Sie sollten deutschlandweit beim Umgang mit ASD vorsichtig sein. Denn Sie könnten, wie Tausende vor Ihnen, Opfer von Gesetzeslücken, Willkür und Vorurteilen der schlecht ausgebildeten Mitarbeiterinnen der Jugendämter werden:
Glauben Sie nicht, was Allgemeine Soziale Dienste der Ämter Ihnen sagen. Nach Aussagen der Bundesregierung nutzen diese ihr Machtgefälle den Bürgern gegenüber aus. Auch deshalb wurden Ombudstellen errichtet.
Gehen Sie davon aus, dass man Sie nicht vollständig über Ihre Rechte informiert oder auf die Beschwerdestelle (Ombudstelle nach § 9a, SGB VIII) Ihres Bundeslandes hinweist.
Diese Stellen finden Sie im Internet: Jeweiliges Bundesland, Ombudstelle Kinder- und Jugendhilfe. Allerdings haben diese nur Vermittlungsfunktion.
Notieren Sie jeden Kontakt mit dem ASD.
Sie sollten immer Begleitpersonen mitnehmen; auch bei Begutachtungen. Es kann sein, dass einige ASD behaupten, dass das nicht Ihr Recht wäre. Das ist falsch. Dazu gibt es Gerichtsurteile (Vgl. Internet „Jugendamt Watch“).
Es gibt immer noch ASD, welche den Bürgern beim Erstkontakt kein Formblatt über Bürgerrechte mitgeben.
Wenn Sie Geld haben, nehmen Sie sich eine Anwältin. Verfügen Sie über weniger Einkommen, so fragen Sie nach dem „Sozialschein“. Das ist Ihr Recht; auch wenn „ihr“ ASD etwas anderes sagt.
Protokollieren Sie Gesprächsergebnisse und schicken Sie alles innerhalb von 5 Tagen mit Einschreiben an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung/Jugendamt.
Geben Sie keine Entbindung von der Schweigepflicht ab. Das darf man Ihnen nicht negativ anlasten.
Falls schon passiert, so können Sie diese Schweige-Pflicht-Entbindung schriftlich widerrufen.
Manche ASD überraschen die Eltern ohne Anmeldung mit angeblich nur einer wichtigen Frage, um „Zeit zu sparen“. Glauben Sie das nicht. Die möchten Zeugen vermeiden. Lehnen Sie das ab.
Außer bei Notfällen haben Sie folgendes Recht:
Bestehen Sie auf angemeldeten Terminen, zu welchen Sie Begleitpersonen dazu nehmen können. Dann sollten Sie genau protokollieren. Denn solche Leute arbeiten nicht korrekt. Sie dürfen auch Termine verschieben.
Wenn so gegen Sie vorgegangen wird, hat man vielleicht Vorurteile gegen Sie und versuchen illegal, falsche „Beweise“ gegen Sie zu sammeln.
Lassen Sie sich immer Dienstausweis und Visitenkarte zeigen (Fotokopie anfertigen).
Schauen Sie einmal im Internet einige große Skandale nach: Name einer Stadt, Jugendamt, Kritik/Skandal. Etwa: Bonn, Königswinter, Lügde, Landkreis Freiburg, Gelsenkirchen, Hamburg, Bremen, Köln, Berlin und viele andere. Oft muss man weiter unten suchen. Denn Kommunal-Behörden beschäftigen Leute, um das Internet zu manipulieren.
Weitere schreckliche Nachrichten über Machtmissbrauch und Willkür von Jugendämtern findet man im Internet.
Beispielsweise genügt es einzugeben: Dr. Wolfgang Hammer, Jugendamt, Untersuchungen. Kritik.
Besonders gefährdet sind Kinder von Alleinerziehenden und/oder Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund.
Dr. Nando Belardi
Univ.-Professor für Sozialpädagogik (i. R.)
Bergisch Gladbach