Jugendamt Ingelheim

Infos und Erfahrungen mit dem Jugendamt Ingelheim

Das Jugendamt Ingelheim und alle wichtigen Informationen über das Jugendamt in Ingelheim

Aufgaben Jugendamt Ingelheim

Die Aufgaben des Jugendamtes Ingelheim sind im Sozialgesetzbuch (SGB) achtes Buch (VIII) -Kinder- und Jugendhilfe- geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat demnach ein Jugendamt als Abteilung der Kommunalverwaltung einzurichten.

Die Aufgaben des Jugendamtes Ingelheim sind unter anderem:


Mit diesem vielfältigen Aufgabenbereich gibt es für das Jugendamt natürlich ein Dilemma. Denn einerseits soll das Jugendamt Ingelheim die Eltern vertrauensvoll beraten. Für eine gute Beratung ist aber normalerweise eine Vertrauensbasis erforderlich.
Das Jugendamt ist gleichzeitig auch verpflichtet bei Familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken und dort Bericht zu erstatten und kann hinterher sogar die Vormundschaft übernehmen oder die Kinder in Obhut nehmen. Häufig ist es für das Jugendamt natürlich einfacher Kinder in Obhut zu nehmen als den Eltern Beratung und Unterstützung anzubieten. Es kann grundsätzlich auch nicht ausgeschlossen werden, das das Jugendamt seine Beratung missbraucht um Schaden anzurichten um dann hinterher die Kinder in Obhut zu nehmen und als Retter in der Not dazustehen.
Eine repräsentative Umfrage zur Lage im Familienrecht in Deutschland kommt deswegen warscheinlich auch nicht zufällig zu dem vernichtenden Urteil das 3 von 4 Betroffenen mit dem Jugendamt unzufrieden sind.

Das Dilemma des Jugendamtes Ingelheim

Wenn Jugendämter ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht nachkommen würden, dann wären Inobhutnahmen deutlich seltener. Mittlerweile ist es aber so das die Inobhutnahmen ein Level erreicht haben, das zumindest der Verdacht besteht das das Jugendamt entweder nicht gewillt oder eben nicht in der Lage ist, seiner primären Aufgabe dahingehend nachzukommen dem Kind sein Grundrecht aus Artikel 6 auf Erziehung durch die eigenen Eltern zu gewährleisten. Und wenn man sich anschaut was die Fremdunterbringen kosten, dann muss man sich ja auch mal fragen, wer davon profitiert. Das sind dann in der Regel die gleichen Organisationen die das Jugendamt im Jugendhilfeausschuss beraten.

Wer kontrolliert eigentlich das Jugendamt?

Da das Jugendamt Teil der Kommunalverwaltung ist, wird das Jugendamt durch die Verwaltung kontrolliert. Oberster Verantwortlicher ist dann der Chef der Verwaltung also der jeweilige Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. der entsprechende Landrat. Desweiteren werden die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe im sogenannten Jugendhilfeausschuss (als Teil des Jugendamtes)besprochen. Hier werden auch entsprechende Gelder an die Beratungsorganisationen "verteilt". Das perfide hierbei ist das in diesen Ausschüssen oftmals sehr viele Organisationen aus der Helferindustrie beratend tätig sind und die lokalen Politiker dahingehend beraten können, ihnen die entsprechenden lukrativen Aufträge zukommen zu lassen. Das Kind steht hier nach unserer Meinung nicht im Mittelpunkt. Es besteht hier zudem die Möglichkeit der Korruption, weil Politiker häufig mit entsprechenden Posten in der Helferindustrie entschädigt werden. Deswegen ist einer unserer Reformvorschlägen auch, das die Kommunalverwaltungen offen legen müssen, an wen das Geld aus der Jugendhilfe fliesst. Da es keine übergeordnete neutrale Kontrollinstanz der deutschen Jugendämter gibt, wollen wir im Sinne unseres journalistischen Auftrags über das Jugendamt Ingelheim berichten.

Jugendamt Ingelheim unter Beobachtung

Hierzu werden wir uns unter anderem mit kritischen Fragen an das Jugendamt Ingelheim wenden und werden auch (mögliche) Interessenkonflikte aufzeigen.
Wir werden selbstverständlich gerne auch über die positiven Dinge des Jugendamtes Ingelheim berichten, da wir sachlich bleiben wollen.
Aber zur Sachlichkeit gehört es eben auch das Fehler ebenfalls angesprochen werden und das Jugendamt Ingelheim selber schaut, wo es besser werden kann.
Wir laden das Jugendamt Ingelheim daher ein, sich konstruktiv mit der Kritik auseinanderzusetzen.

Desweiteren bieten wir mit unserer Plattform insbesondere betroffenen Eltern eine Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt Ingelheim zu berichten.
Mit dieser Vorgehensweise wollen wir die Transparenz über die Arbeit des Jugendamtes Ingelheim erhöhen und zudem erreichen das jetzt und zukünftig die Interessen des Kindes mehr in den Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes gestellt werden.

2 thoughts on “Jugendamt Ingelheim

  1. Gitta H. Januar 3, 2021 at 8:48 am

    Leider ist es mir nicht möglich meinen Bericht kurz zu halten. Ich hoffe sehr, dass er dennoch gelesen wird.
    Ich bin seit 2013 alleinerziehend mit drei Kindern, damals 4, 6 und 8 Jahre alt. Ich habe mich seit 2014 immer wieder ans Jugendamt Ingelheim gewendet und um Hilfe und Unterstützung gebeten.
    So hatte ich gebeten mit dem Vater zu sprechen, dass er regelmäßig die Kinder nimmt. Ich war kräftemäßig am Ende da ich meine Kinder allein betreute und zusätzlich natürlich arbeiten ging. Ich habe keine Mutter, die vor Ort wohnt und mich unterstützen konnte und brauchte Erholung. Es hätte mir so geholfen, regelmäßig, verlässlich jedes 2. Wochenende ausruhen zu können. Keine Hilfe vom Jugendamt Ingelheim: „ Wenn der Vater nicht will, können wir nichts tun.“
    Irgendwann war der Vater bereit die Kinder erst für eine Nacht und später von Freitag bis Sonntag fast jedes 2. Wochenende zu nehmen, worüber sie sich sehr freuten. Das war im Januar 2016 und hielt nicht lange an. Die Kinder berichteten im April, dass ihr Vater ihnen Ohrfeigen gab und auf Po und Hände haute. Ich kontaktierte ihn und sagte ihm, er solle das unterlassen. Ich vermutete, dass er überfordert war und bot ihm an, die Kinder auch mal einzeln abzuholen, damit er sich in Ruhe für jedes einzelne Kind Zeit nehmen konnte. Er lehnte ab. Meine Kinder wollten dennoch zu ihrem Vater. Ich lies sie, sagte ihnen aber, dass der Papa sie nicht hauen darf. Ich fragte die Kinder immer mal wieder und sie meinten, dass er es nicht mehr tun würde. Nach den Sommerferien 2016 wollten alle drei Kinder nicht mehr zu ihrem Vater. Er hatte wieder gehauen, die Kinder waren nun 7, 9 und 12 Jahre alt. Der Kinderschutzbund beriet mich und meinte, dass die Kinder nicht zu ihrem Vater müssen, wenn sie das nicht wollten. Er stand abends vor der Tür und forderte die Kinder. Sie wollten nicht und blieben daheim. Ich informierte das Jugendamt über diesen Vorfall. Das Jugendamt bot mir keine Hilfe an. Mein geschiedener Mann kontaktierte dann wohl das Jugendamt, weil die Kinder nicht mehr zu ihm wollten. Daraufhin fanden drei Beratungsgespräche statt. Die nette sparte das Hauen bei diesen Gesprächen komplett aus. Ich versuchte mehrmals darauf hinzuweisen. Sie fragte nicht einmal nach und sagte irgendwann sogar, ich solle es lassen auf das Hauen hinzuweisen. Der dritte Termin fiel aus. Die Gespräche brachten nichts und die Kinder gingen lange nicht zu ihrem Vater. Das Jugendamt fragte nicht nach.
    Das ist die Vorgeschichte. Ich habe keine Hilfe und Unterstützung erfahren. Was ist die Aufgabe des Jugendamtes eigentlich?
    Nun zum eigentlichen Teil:
    Im Juni 2017 gab es einen Streit zwischen mir und meiner Tochter. Sie war nun fast 11, bereits stark vorpubertär und testet in jeder Hinsicht stark aus. Nun auch zwischen ihren Eltern. Ich setzte ihr eine Grenze und sagte ihr, dass sie unter diesen Umständen eine Zeit bei ihrem Vater wohnen solle.
    Mein geschiedener Mann ist daraufhin mit unserer Tochter zum Jugendamt gegangen und hatte behauptet, dass ich meine Tochter heraus geworfen hatte und dass sie nun vor ihrer Mutter zu schützen sei. Der Herr vom Jugendamt Ingelheim hatte ihm zugestimmt, woraufhin mein geschiedener Mann nun die Schule meiner Tochter informiert hatte, dass meine Tochter vor mir zu schützen sei. Das teilte mir mein geschiedener Mann persönlich am Telefon mit. Die Schule tat das auch. Ich hatte keine Möglichkeit mit meinem Kind in Kontakt zu treten. Ist es ein Rausworf, wenn man zu seinem pubertierenden, stark austestendem Kind sagt, es solle auf Grund einer Grenzüberschreitung eine Weile bei seinem Vater, der auch sorgeberechtigt ist, wohnen?

    Natürlich wurde ich vom Jugendamt vorgeladen. Zuerst wurde ich nach meinem Beruf gefragt. Ist das zulässig? Der Vater meiner Kinder war damals bereits Hauptkommisar bei der Polizei.
    Ich schilderte dem Herren vom Jugendamt den Vorfall und wie ich meinem Kind eine Grenze habe setzten wollen. Er sagte mir, dass er das verstehe. Deshalb bat ich ihn, dass auch meinem geschiedenen Mann gegenüber zu kommunizieren. Er sagte: „ Das ist nicht meine Aufgabe.“ Er war nicht bereit meinem geschiedenen Mann zu sagen, dass er nicht der Meinung war, dass mein Kind vor mir geschützt werden muss. Ich bat darum mit meinem Kind sprechen zu dürfen. Diese Möglichkeit wurde mir ebenfalls verwehrt.

    Mein geschiedener Mann stellte einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei der Anhörung beschrieb ich Vorfälle aus der Vergangenheit. Der Mitarbeiter vom Jugendamt drohte daraufhin, vor dem Gericht, mir meine beiden anderen Kinder zu entziehen. ER meinte, ich mache meinen geschiedenen Mannschlecht. Ich war wie gelähmt aus Angst um meine Kinder. Über wieviele Familien hatte dieser Mensch wohl schon willkürlich geurteilt und Kinder ihren Eltern genommen. Ist das wirklich so einfach. Ich hatte so eine Angst.
    Der Kinderschutzbund hingegen half mir sehr. Man riet mir eine Erziehungshilfe für meine Tochter. Dies erreichte ich bei der Anhörung vor dem Familiengericht und natürlich bekam mein geschiedener Mann nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Die Erziehungshilfe vom Verein Leben in Familie e.V. schaffte es nach 8 Monaten den Kontakt zwischen meinem Kind und mir herzustellen. Es war sehr schwer, denn der Gedanke, dass ich mein Kind rausgeworfen hatte, hatte sich im Kopf meiner Tochter stark manifestiert. Die Erziehungshilfe stellte fest, dass mein Kind nicht bei mir sein konnte, da sie offensichtlich von ihrem Vater und dessen Freundin stark beeinflusst wurde. Die Erziehungshilfe konnte das aber vor dem Jugendamt nicht klar kommunizieren, da sie neutral bleiben musste. Kann mir das Jemand erklären? Die Erziehungshilfe sollte 6h in der Woche mit meiner Tochter arbeiten und bekam laut Leistungsbescheid dafür 1200€ im Monat. Einige dieser Stunden konnten allerdings nicht statt finde, da mein geschiedener Mann immer wieder mitteilte, dass mein Kind keine Zeit hat. Sie nahmen sogar eine weiter Erziehungshilfe dazu. Als der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir besser wurde, entzog mein geschiedener Mann den Erziehungshilfen seine Zustimmung, so dass diese mein Kind nicht mehr helfen durften. Das war im Juni 2018. Ich stellte beim Familiengericht Mainz einen Antrag auf Ersetzung einer Unterschrift. Die Erziehungshelferin sagte mir noch vor der Anhörung, dass sie mein Kind auch weiter unterstützen und mit ihm arbeiten möchte. Bei der Anhörung verkündete der Herr vom Jugendamt Ingelheim, dass die Erziehungshelferin nicht mehr mit meinem Kind arbeiten möchte. Diese Erziehungshelferin war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für mich erreichbar. Ich habe bis dato keinen entspannten Kontakt zu meinem Kind. Entsteht der Kontakt, gibt es nach einiger Zeit ohne Grund wieder einen Abbruch. Selbst die Teamleitung des Jugendamtes Ingelheim wehrt jegliche Unterstützung ab und ist desinteressiert. Durch Corona ist der Kontakt Kind abgebrochen. Mein geschiedener Mann möchte es nicht. Das Jugendamt fragt nicht nach, ob der Kontakt gehalten wird. Meine beiden bei mir lebenden Kinder leiden ebenfalls sehr unter dieser Situation und mein jüngstes Kind ist in psychologischer Behandlung. Mein geschiedener Mann zeigt kein Interesse an der Arbeit der kinderpsychologischen Praxis und dem Zustand meiner Tochter.

    Dieses Jugendamt ist in meinen Augen untragbar. Ich kann nicht erkennen, was deren Aufgabe ist.
    Meine Kinder und ich haben so viel Leid erfahren und es wird uns wohl unser ganzes Leben begleiten.
    Was in meinem Fall hätte helfen können: Bereitschaft zu echter Hilfe und Unterstützung
    • sofort eine Mediation zwischen meiner Tochter und mir. Da hätte sich alles geklärt und mein geschiedener Mann und dessen Partnerin hätten keine Chance gehabt mein Kind von mir zu entfremden
    • verpflichtende Mediation zwischen Kindern und ihrem Vater/ Mutter
    • verpflichtende Mediation zwischen den getrennten Eltern idealer Weise mit GFK Hintergrund.
    • Weiterhin wünsche ich mir, dass das man empathisch den Menschen zuhört ohne voreilige Urteile zu fällen oder anklagend auf sie herabzuschauen.
    • Bitte schauen Sie sich das gesamte Familiensystem an und dazu gehören beide Elternteile, evtl. mit neuem Partner, und alle Kinder.
    • Wenn Erziehende überlastet sind, ist es schwer und oftmals unmöglich gute Arbeit in der Familie zu leisten und Hilfe zu finden. Helfen Sie hier und versuchen sie ernsthaft zu unterstützen.
    Eltern zu unterstützen ist für Kinder und Eltern sinnvoller als die Kinder von ihren Eltern zu trennen. Es ist ganz sicher auch kostengünstiger.
    • Ein weiterer Punkt ist der Unterhalt. Oftmals betrachtet der zu zahlende Elternteil den zu zahlenden Unterhalt als Geld für die oder den Ex- Partner. Was den Konflikt stark anfeuert. Deshalb glaube ich, dass es sehr sinnvoll ist, wie der VAMV schon seit vielen Jahren vorschlägt, eine Grundsicherung für Kinder zu beschließen. Das würde den finanziellen Konflikt stark entschärfen. Der Staat ist bereit sehr viel Geld an Pflegeeltern zu zahlen und diese damit zu unterstützen. Familien mit leiblichen Kindern hingegen erhalten 200€ Kindergeld. Passt das wirklich?

  2. Ricarda Marks Januar 13, 2023 at 2:16 pm

    Meine Tochter wurde vor zwei Jahren in Obhut vom Jugendamt Ingelheim genommen. Vorgeschichte ist : Mein Mann ist 2017 schwer an Krebs erkrankt und 2018 gestorben , da war meine Tochter erst 9 Jahre alt. Durch den Tod meines Mannes ist sie sehr auffällig in der Schule geworden. So dass das Jugendamt eingeschaltet wurde seitens der Schule.

    Es wurde so hingestellt, dass ich der Auslöser war.Sicherlich bin ich nicht fehlerfrei, auch war ich oft zu lax und habe meiner Tochter einiges durchgehen gelassen .

    Es war dann auch ca. 1 Jahr eine Familienhilfe hierbei und erst wöchentlich, dann zweiwöchentlich und dann immer nur noch alle 4 Wochen, allerdings ohne mein Kind. Entweder war sie zu der Zeit in der Schule oder wenn sie gerade heimkam, wurde sie ins Zimmer geschickt. Ich habe noch eine ältere Tochter, wo das Verhältnis sehr schwierig ist, seitdem sie einen Mann geheiratet hat, der mit mir in die Grundschule gegangen ist. Sie ist 19 und 41. Meine ältere Tochter hat meine jüngere Tochter schon immer versucht zu beeinflussen, sagte auch damals die Familienhelferin Frau Seidel von der Diakonie. Sie ist sogar so weit gegangen, dass sie zu zu meiner Tochter gesagt hatte …. was hälst du davon, wenn du zu mir ziehst .Sie fand die Idee wohl toll. Meine ältere Tochter sagte zu ihr (was mir sie mittlerweile sogar bestätigt hat) dass sie zu J…. meinte J…, du musst zum Jugendamt gehen und sagen, dass Mama dich immer schlägt und anschreit und dann kannst du zu mir ziehen. Am 08.10.2022 rief dann meine ältere Tochter beim Jugendamt an und behauptete genau das. J… wurde nicht geschlagen und es gab auch nie eine Untersuchung, Anzeige wegen Misshandlung, Schutzbefohlener oder sonstiges. Nun wurde meine jüngere Tochter am 27.10.22 in Obhut genommen …ganze 3 Wochen später nach angeblicher Gefahrenmeldung.

    Als sie realisierte, was da jetzt passiert war, sagte sie, sie wolle wieder nach Hause. Das sagt sie die letzten zwei Jahre immer und immer wieder. Auch, dass es ihr nicht gut geht im Heim. Inklusive Selbstverletzendes Verhalten in Form von Ritzen. Letzes jahr ist sie schon zweimal abgehauen mit der Vorankündigung von ihr. Besuchskontakte und Telefonate laufen immer mit Begleitpersonen ab. Am 09.11.2022 sollte dann in einer Gerichtsverhandlung geschaut werde, ob der Beschluss aufgehoben werden kann. Die Richterin, die den Fall vorher innehatte, sagte am 05.07.21, dass das Verfahren nun für ein halbes Jahr ruhend gestellt werde und wenn es sich weiter so positiv weiterentwickelt, geschaut werden müsse, ob der Beschluss aufgehoben werden kann. (Das passte dem Jugendamt natürlich gar nicht, es geht ja auch nur um schlappe 5800 Euro im Monat, die sie für J… kassieren) Das Verfahren sollte im Januar 2022 wieder aufgenommen werden, wurde aber immer wieder verschoben. Im März dieses Jahres wurde dann, obwohl J… schon lange dort gemeldet war, der Gerichtsstand verlegt. Also neue Richterin. Es gab auch ein Gutachten, das besagte, dass ich schon eine Erziehungsfähigkeit habe, es aber noch ausbaufähig wäre. In einer Stellungnahme seitens des Jugendamtes wurde gesagt, man könne sich der Meinung der Gutachterin nicht anschließen. Auf Verlangen des Jugendamtes, da die mich auf die Psychoschiene drückten, habe ich sogar eine Therapie angefangen. Nach einem halben Jahr sagte mein Therapeut …Frau M…, was soll ich denn mit Ihnen, Sie haben zwar viel mitgemacht in ihrem Leben, aber ich sehe hier keinen Behandlungsbedarf und stellte mir dementsprechend ein Attest aus, auch dieses wurde seitens des Jugendamtes nicht akzeptiert. Es wurde sich gar nicht richtig damit beschäftigt, denn in der Stellungnahme war dann auf einmal die Rede von einer Frau Dr. Günter Gerhardt die Rede. Kurz vor der Verhandlung war am 05.09.2022 der Rechtsbeistand von J… bei ihr, um mit ihr zu sprechen, was sie sich wünschte. Da J ..mittlerweile 14 fast 15 Jahre alt ist, hat ihre Stimme Gewicht vor Gericht. Zitat: Auf meine Nachfrage (Verfahrensbeistand), wie es denn für sie (J…) so sei, wenn sie mit der Mama zusammen sei, erklärt J…, besser als hier. Sie habe kein Bock auf Heim, sie wolle nach Hause. Auf meine Nachfrage (Verfahrensbeistand), ob es dennoch etwas über ihrem Wunsch wieder bei der Mutter zu leben, hinaus gäbe, was der den anderen erwachsenen für sie mitteilen solle, erklärt J… mit dem Kopf schütteln, das es nicht gäbe, sie wolle einfach nur zur Mama, mehr nicht. Ich gehe mal davon aus, dass dieses Schreiben alle Beteiligten bekommen haben. Am 18.10.22 fuhr dann ein Mitarbeiter extra 200 Kilometer zur J… um mit ihr ein 4 Augen Gespräch !! zu führen. Ich weiß nicht, was die mit meinem Kind angestellt haben, auf jeden Fall kam dann ganz plötzlich wieder das Thema Schlagen zur Sprache. J…sagte auf einmal, sie wollte nur dann wieder nach Hause, wenn ich zugeben würde, dass ich sie in der Vergangenheit geschlagen habe, was die ganzen letzten Jahre nie der Fall war. Nicht in der Therapie, nicht im Kinderheim, nicht bei ihrem Verfahrensbeistand nirgends. Dieses ganze Schreiben ist voll von Lügen und Widersprüchen.

    Dieses Schreiben vom Jugendamt wurde einen Tag vor der Verhandlung (09.11.22) meinem Anwalt zugestellt und er schob es mir während der Gerichtsverhandlung kommentarlos zu. Diese Gerichtsverhandlung hätte so niemals stattfinden dürfen, aufgrund der Sachlage.Die Gutachterin, die geladen wurde, erschien erst gar nicht. Als ich am 14.11.22 in ihrer Praxis anrief, sagte man mir nur, sie hätten gar keine Ladung bekommen. Dann im Gericht, habe ich sämtliche Schweigepflichten entzogen, was zur Folge hatte, dass ich mich im Gerichtssaal vor Zeugen vom Jugendamt erpressen lassen musste. Frau M…, wollen Sie eigentlich ihre Tochter wiedersehen? Ich sagte natürlich. Das Jugendamt meinte dann, dass es nur geht, wenn ich die Schweigepflichtentbindung erneuern würde. Die Richterin duldete die Vorgehensweise. Dann wurde ich von der Richterin genötigt, vor allen Anwesenden, mich bei meiner Tochter für die Schläge der Vergangenheit zu entschuldigen, die nie stattgefunden haben. Die Richterin hat weder die letzen 2 Jahre reflektiert noch ist sie auf das Gespräch mit ihrem Rechtsbeistand zu sprechen gekommen nur auf das Schreiben vom Jugendamt vom 18.10.2022.Mein Anwalt sagte während der ganzen Stunde der Gerichtsverhandlung genau zwei Sätze und als ich zu ihm nach der Verhandlung sagte, dass ich mir mehr Einsatz von ihm erhofft habe, meinte er nur für ihn hätte sich der Fall sowieso erledigt und ging. Das Gericht verlangte wieder mal, trotz Attest, ich solle weiter in Psychologische Behandlung gehen. Ich habe keinen Beschluss, sondern nur einen Vermerk vom Gericht bekommen, wo sehr deutlich daraus hervorgeht, wie massiv die Richterin auf Jule einwirken. Mindestens 7–8-mal wurde auf das Thema Schlagen eingewirkt. J…wann wurdest du geschlagen, wie oft wurdest du geschlagen, wohin würdest du geschlagen, an welchen Wochentagen wurdest du geschlagen, das geht mal gar nicht mein Kind so unter Druck zu setzen. Einen Tag nach der Verhandlung hatten wir dann Besuchskontakt und J…sagte direkt zu mir Mama, es tut mir leid, dass ich so gemein zu dir war. Ich möchte ja nach Hause, aber erst möchte ich das Schuljahr fertig machen, was ja auch verständlich ist. Die Frage, die ich mir jetzt stelle, ist, was habe ich jetzt für Optionen, was kann ich tun. J…. sagte mal zu mir bitte sorge dafür das ich nach Hause komme bitte!!!!!Ich will nicht mehr…dieses fucking Heim zerstört mich noch

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