Infos und Erfahrungen mit dem Jugendamt Hofheim am Taunus
Das Jugendamt Hofheim am Taunus und alle wichtigen Informationen über das Jugendamt in Hofheim am Taunus
Aufgaben Jugendamt Hofheim am Taunus
Die Aufgaben des Jugendamtes Hofheim am Taunus sind im Sozialgesetzbuch (SGB) achtes Buch (VIII) -Kinder- und Jugendhilfe- geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat demnach ein Jugendamt als Abteilung der Kommunalverwaltung einzurichten.
Die Aufgaben des Jugendamtes Hofheim am Taunus sind unter anderem:
- Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) und bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)
- Anruf des Familiengerichts / Einschaltung des Familiengerichts (§ 8a SGB VIII)
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII)
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
- Vormundschaft übernehmen (§ 55 SGB VIII)
Mit diesem vielfältigen Aufgabenbereich gibt es für das Jugendamt natürlich ein Dilemma. Denn einerseits soll das Jugendamt Hofheim am Taunus die Eltern vertrauensvoll beraten. Für eine gute Beratung ist aber normalerweise eine Vertrauensbasis erforderlich.
Das Jugendamt ist gleichzeitig auch verpflichtet bei Familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken und dort Bericht zu erstatten und kann hinterher sogar die Vormundschaft übernehmen oder die Kinder in Obhut nehmen. Häufig ist es für das Jugendamt natürlich einfacher Kinder in Obhut zu nehmen als den Eltern Beratung und Unterstützung anzubieten. Es kann grundsätzlich auch nicht ausgeschlossen werden, das das Jugendamt seine Beratung missbraucht um Schaden anzurichten um dann hinterher die Kinder in Obhut zu nehmen und als Retter in der Not dazustehen.
Eine repräsentative Umfrage zur Lage im Familienrecht in Deutschland kommt deswegen warscheinlich auch nicht zufällig zu dem vernichtenden Urteil das 3 von 4 Betroffenen mit dem Jugendamt unzufrieden sind.
Das Dilemma des Jugendamtes Hofheim am Taunus
Wenn Jugendämter ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht nachkommen würden, dann wären Inobhutnahmen deutlich seltener. Mittlerweile ist es aber so das die Inobhutnahmen ein Level erreicht haben, das zumindest der Verdacht besteht das das Jugendamt entweder nicht gewillt oder eben nicht in der Lage ist, seiner primären Aufgabe dahingehend nachzukommen dem Kind sein Grundrecht aus Artikel 6 auf Erziehung durch die eigenen Eltern zu gewährleisten. Und wenn man sich anschaut was die Fremdunterbringen kosten, dann muss man sich ja auch mal fragen, wer davon profitiert. Das sind dann in der Regel die gleichen Organisationen die das Jugendamt im Jugendhilfeausschuss beraten.Wer kontrolliert eigentlich das Jugendamt?
Da das Jugendamt Teil der Kommunalverwaltung ist, wird das Jugendamt durch die Verwaltung kontrolliert. Oberster Verantwortlicher ist dann der Chef der Verwaltung also der jeweilige Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. der entsprechende Landrat. Desweiteren werden die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe im sogenannten Jugendhilfeausschuss (als Teil des Jugendamtes)besprochen. Hier werden auch entsprechende Gelder an die Beratungsorganisationen „verteilt“. Das perfide hierbei ist das in diesen Ausschüssen oftmals sehr viele Organisationen aus der Helferindustrie beratend tätig sind und die lokalen Politiker dahingehend beraten können, ihnen die entsprechenden lukrativen Aufträge zukommen zu lassen. Das Kind steht hier nach unserer Meinung nicht im Mittelpunkt. Es besteht hier zudem die Möglichkeit der Korruption, weil Politiker häufig mit entsprechenden Posten in der Helferindustrie entschädigt werden. Deswegen ist einer unserer Reformvorschlägen auch, das die Kommunalverwaltungen offen legen müssen, an wen das Geld aus der Jugendhilfe fliesst. Da es keine übergeordnete neutrale Kontrollinstanz der deutschen Jugendämter gibt, wollen wir im Sinne unseres journalistischen Auftrags über das Jugendamt Hofheim am Taunus berichten.
Jugendamt Hofheim am Taunus unter Beobachtung
Hierzu werden wir uns unter anderem mit kritischen Fragen an das Jugendamt Hofheim am Taunus wenden und werden auch (mögliche) Interessenkonflikte aufzeigen.
Wir werden selbstverständlich gerne auch über die positiven Dinge des Jugendamtes Hofheim am Taunus berichten, da wir sachlich bleiben wollen.
Aber zur Sachlichkeit gehört es eben auch das Fehler ebenfalls angesprochen werden und das Jugendamt Hofheim am Taunus selber schaut, wo es besser werden kann.
Wir laden das Jugendamt Hofheim am Taunus daher ein, sich konstruktiv mit der Kritik auseinanderzusetzen.
Desweiteren bieten wir mit unserer Plattform insbesondere betroffenen Eltern eine Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt Hofheim am Taunus zu berichten.
Mit dieser Vorgehensweise wollen wir die Transparenz über die Arbeit des Jugendamtes Hofheim am Taunus erhöhen und zudem erreichen das jetzt und zukünftig die Interessen des Kindes mehr in den Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes gestellt werden.
Fürchterlicher, erniedrigender Umgang, der dortigen Angestellten. Kindesraub steht wohl ganz oben auf ihrer Liste. Meinen Sohn haben Sie ohne jeder Rechtgrundlage bewaffnet und zu acht aus meinem Umzug gerissen. Wir flüchten vor einem kranken Ex. Partner bewiesener Maßen. Und der Nazist bekommt Umgangsrecht und ich mein Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen da ich umziehen werde und mein Sohn die Kita noch nicht besucht. Gerne gebe ich nähere Informationen.
Mit entsetzten Grüßen
Meike Richter
Sorgerechtsentzug! Ohne jegliche Rechtsgrundlage! Das Familienrecht interessiert Richter und Jugendamt nicht. Hier pokern wildfremde, desinteressierte und inkompetente um dein Kind und ehe man sich versieht, nehmen sie es weg. Unfassbar unmenschlich und bösartig einer Alleinerziehenden Mutter gegenüber, man fällt komplett vom Glauben. Persönlichkeitsgestörter Ex hat mit dem Ziel dem Kind die Mutter wegzunehmen und die Mutter fertigzumachen, sich mit dem Jugendamt zusammengetan. Kontinuitätsprinzip interessierte, als Kind noch bei mir war niemanden, man wird belatscht dem tobenden Egomonster klein beizugeben „um Stress zu vermeiden“, wenn das Kind beim Vater ist wird von Kontinuitätsprizip gesprochen.
Kindeswohl interessiert keine Spur, man soll sich dem Narzissmus des Ex hingeben. Das Kindeswohl nach deren Interpretation, beinhaltet psychische, emotionale und evtl physische Schäden an dem Kind und werden sogar heraufbeschworen (daher klar, dass Kindeswohl anscheinend auslegungssache ist). Man wird auch nur gedrängt vor Gericht zu ziehen. Eine beratende Funktion gleich null, eher die Helfer der Zerstörung eines Kinderlebens und der Mutter. Höchstgradig widerlich!
Ich muss Frau Schmidt und Frau Birgit loben.
Nach so vielen Enttäuschungen in der Familienkasse verlor ich die Hoffnung auf dieses Gesetz. Aber diese beiden Damen haben mich begeistert. Sie haben mir und meinen Kindern geholfen. Danke, dass Sie hier sind und Sie sind ein Beispiel für Verhalten.❤