Jugendamt Bergisch Gladbach

Infos und Erfahrungen mit dem Jugendamt Bergisch Gladbach

Das Jugendamt Bergisch Gladbach und alle wichtigen Informationen über das Jugendamt in Bergisch Gladbach

Aufgaben Jugendamt Bergisch Gladbach

Die Aufgaben des Jugendamtes Bergisch Gladbach sind im Sozialgesetzbuch (SGB) achtes Buch (VIII) -Kinder- und Jugendhilfe- geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat demnach ein Jugendamt als Abteilung der Kommunalverwaltung einzurichten.

Die Aufgaben des Jugendamtes Bergisch Gladbach sind unter anderem:


Mit diesem vielfältigen Aufgabenbereich gibt es für das Jugendamt natürlich ein Dilemma. Denn einerseits soll das Jugendamt Bergisch Gladbach die Eltern vertrauensvoll beraten. Für eine gute Beratung ist aber normalerweise eine Vertrauensbasis erforderlich.
Das Jugendamt ist gleichzeitig auch verpflichtet bei Familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken und dort Bericht zu erstatten und kann hinterher sogar die Vormundschaft übernehmen oder die Kinder in Obhut nehmen. Häufig ist es für das Jugendamt natürlich einfacher Kinder in Obhut zu nehmen als den Eltern Beratung und Unterstützung anzubieten. Es kann grundsätzlich auch nicht ausgeschlossen werden, das das Jugendamt seine Beratung missbraucht um Schaden anzurichten um dann hinterher die Kinder in Obhut zu nehmen und als Retter in der Not dazustehen.
Eine repräsentative Umfrage zur Lage im Familienrecht in Deutschland kommt deswegen warscheinlich auch nicht zufällig zu dem vernichtenden Urteil das 3 von 4 Betroffenen mit dem Jugendamt unzufrieden sind.

Das Dilemma des Jugendamtes Bergisch Gladbach

Wenn Jugendämter ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht nachkommen würden, dann wären Inobhutnahmen deutlich seltener. Mittlerweile ist es aber so das die Inobhutnahmen ein Level erreicht haben, das zumindest der Verdacht besteht das das Jugendamt entweder nicht gewillt oder eben nicht in der Lage ist, seiner primären Aufgabe dahingehend nachzukommen dem Kind sein Grundrecht aus Artikel 6 auf Erziehung durch die eigenen Eltern zu gewährleisten. Und wenn man sich anschaut was die Fremdunterbringen kosten, dann muss man sich ja auch mal fragen, wer davon profitiert. Das sind dann in der Regel die gleichen Organisationen die das Jugendamt im Jugendhilfeausschuss beraten.

Wer kontrolliert eigentlich das Jugendamt?

Da das Jugendamt Teil der Kommunalverwaltung ist, wird das Jugendamt durch die Verwaltung kontrolliert. Oberster Verantwortlicher ist dann der Chef der Verwaltung also der jeweilige Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. der entsprechende Landrat. Desweiteren werden die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe im sogenannten Jugendhilfeausschuss (als Teil des Jugendamtes)besprochen. Hier werden auch entsprechende Gelder an die Beratungsorganisationen "verteilt". Das perfide hierbei ist das in diesen Ausschüssen oftmals sehr viele Organisationen aus der Helferindustrie beratend tätig sind und die lokalen Politiker dahingehend beraten können, ihnen die entsprechenden lukrativen Aufträge zukommen zu lassen. Das Kind steht hier nach unserer Meinung nicht im Mittelpunkt. Es besteht hier zudem die Möglichkeit der Korruption, weil Politiker häufig mit entsprechenden Posten in der Helferindustrie entschädigt werden. Deswegen ist einer unserer Reformvorschlägen auch, das die Kommunalverwaltungen offen legen müssen, an wen das Geld aus der Jugendhilfe fliesst. Da es keine übergeordnete neutrale Kontrollinstanz der deutschen Jugendämter gibt, wollen wir im Sinne unseres journalistischen Auftrags über das Jugendamt Bergisch Gladbach berichten.

Jugendamt Bergisch Gladbach unter Beobachtung

Hierzu werden wir uns unter anderem mit kritischen Fragen an das Jugendamt Bergisch Gladbach wenden und werden auch (mögliche) Interessenkonflikte aufzeigen.
Wir werden selbstverständlich gerne auch über die positiven Dinge des Jugendamtes Bergisch Gladbach berichten, da wir sachlich bleiben wollen.
Aber zur Sachlichkeit gehört es eben auch das Fehler ebenfalls angesprochen werden und das Jugendamt Bergisch Gladbach selber schaut, wo es besser werden kann.
Wir laden das Jugendamt Bergisch Gladbach daher ein, sich konstruktiv mit der Kritik auseinanderzusetzen.

Desweiteren bieten wir mit unserer Plattform insbesondere betroffenen Eltern eine Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt Bergisch Gladbach zu berichten.
Mit dieser Vorgehensweise wollen wir die Transparenz über die Arbeit des Jugendamtes Bergisch Gladbach erhöhen und zudem erreichen das jetzt und zukünftig die Interessen des Kindes mehr in den Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes gestellt werden.

3 thoughts on “Jugendamt Bergisch Gladbach

  1. Prof. Dr. Nando Belardi Juli 27, 2023 at 3:30 pm

    „Glücksache“ wo man lebt
    Leserbrief zu den fehlenden Kindergartenplätzen in Bergisch Gladbach
    Leserbrief im „Kölner Stadt-Anzeiger“, Ausgabe Bergisches Land, vom 6. Juli 2023, S. 26
    Als ich 1984 nach Bergisch Gladbach zog, wurde ich von Sozialpädagogen der Region sowie Mitarbeitern anderer Jugendämter vor der Stadt Bergisch Gladbach und ihrem Jugendamt gewarnt. Ich hielt das für ein Vorurteil.
    Bald danach war ich kurzzeitig Mitglied der Grünen und für diese als stellvertretender Sachkundiger Bürger im damaligen Jugendwohlfahrtsausschuss.
    Schon zu diesen Zeiten herrschte ein Mangel an Kindergartenplätzen. Deshalb wurde von einigen
    Grünen und SPD-Mitgliedern ein städtischer Kindergarten gefordert.
    Inzwischen ist die Stadt eher rot-grün und es sind knapp vier Jahrzehnte vergangen.
    Heute fehlen 400-500 Kita-Plätze. Es gibt immer noch keinen städtischen Kindergarten. Alle 68 Kitas werden von Freien Trägern oder Elterninitiativen betrieben.
    Bundesweit befinden sich jedoch etwa ein Drittel der über 50.000 Kitas in Trägerschaft von Kommunen.
    Weshalb ist in Bergisch Gladbach kein Freier Träger bereit, einen weiteren Kindergarten aufzumachen? Was weiß das Jugendamt darüber? Warum werden die Bürger nicht über die Hintergründe informiert?
    Der Normalfall ist, dass eine Kommune einspringt, wenn Freie Träger oder Elterngründungen dazu nicht bereit oder in der Lage sind.
    Der SPD-Bürgermeister Stein soll lt. KSA vom 16. 6. 2023 gesagt haben:
    „Es macht keinen Sinn, eine eigene städtische Struktur aus dem Boden zu stampfen zur Betreuung des Personals einiger weniger Kitas“.
    Das und andere Argumente überzeugen mich nicht. Das Jugendamt verfügt sehr wohl über Strukturen in diesem Bereich. Vielleicht ist der Bürgermeister von seinem Amt auch nicht richtig informiert worden.
    In einer merkwürdigen „Mitteilungsvorlage“ des Jugendamtes für den Jugendhilfeausschuss vom 11. 5. 2023 fand ich Angaben, die ich nicht für korrekt halte oder die einer Erklärung bedürfen.
    So steht dort beispielsweise, dass die „Personalsituation im Jugendamt“, speziell im Allgemeinen Sozialen Dienst, seit „einigen Jahren durch massive Fluktuation geprägt“ ist. Fehlbestand: 27 Prozent. Hatte man versucht herauszufinden, weshalb viele junge Fachkräfte schnell wieder den überdurchschnittlich bezahlten Dienst dieser Stadt verlassen? Einige scheinen besser qualifiziert zu sein als ihre Vorgesetzten. In vergleichbaren anderen Städten ist diese Personalmisere nicht so groß. Die Ursachenerklärung der Stadt überzeugt mich nicht: Corona-Folgen, Migration und Wohnraummangel gibt es überall. Haben das die Stadträte geglaubt? Vielleicht gibt es auch Kompetenz- und Leitungsmängel? Was hat das mit den Kitas zu tun? Befürchtet man dort eine ähnliche Personalflucht, wenn städtische Kindergärten eingerichtet werden?
    Verdienstvollerweise zwang eine Mutter und Rechtsanwältin die Stadt über ein letztinstanzliches Gerichtsurteil zum Bau von mehreren Kitas. Diese können aber erst 2024 fertig sein. Wer entschädigt die Eltern?
    Nach dem für die Stadt vernichtenden Urteil kündigt der grüne Sozialdezernent Migenda an, schnell ein paar Kitas hinstellen zu wollen. Also geht es doch! Aber betreiben sollen das andere. Ich weiß noch wie schwierig es für eine Elterninitiative war, eine Kita in Neu-Frankenforst zu gründen.
    In der Presse steht, dass die Stadt jetzt für ihr Versäumnis oder den Gesetzesbruch möglicherweise ein monatliches Zwangsgeld von 5.000 Euro an den Staat zahlen könnte.
    Nach meinen Informationen leben Bürgermeister (Jurist), Sozialdezernent (Dipl. Ing.) und Jugendamtsleiterin (Verwaltungswirtin) nicht in Bergisch Gladbach; sie zahlen ihre Steuern anderswo.
    Die Forschung zeigt bundesweit große Unterschiede in der kommunalen Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe. Da gibt es keine Gleichheit von Lebenschancen. Es ist „Glücksache“, in welcher Stadt man lebt, wenn man seine Rechte beansprucht. Es gibt halt mehr oder weniger soziale Städte.
    Ein paar hundert Eltern in Bergisch Gladbach haben leider doppeltes Pech gehabt. Kein Kita-Platz und sie dürfen sich auch noch mit ihren Steuergeldern indirekt am Zwangsgeld für die unsoziale Stadt beteiligen.

    Nach meinen Erfahrungen gehört der gesamte Bereich Jugendhilfe aus der parteipolitisch geprägten kommunalen Selbstverwaltung herausgenommen und in eine kompetente Mittelbehörde mit fachlicher Leitung übergeführt.

    Was sagen eigentlich die Parteien zum ersten Prozess, den die Stadt verlor? Bis zu den Kommunalwahlen von 2025 ist es noch weit. Wähler sind vergesslich.

    Dr. Nando Belardi
    Univ.-Prof. für Sozialpädagogik (i. R.)
    Bergisch Gladbach (Refrath)

  2. Dr. Nando Belardi September 30, 2023 at 4:32 pm

    Jugendamt (ASD) Bergisch Gladbach. Vorsicht!
    Vorbericht aus einer längeren Forschungsarbeit über diese unsoziale Stadt. Im Jahre 2023 wurde die Stadt Bergisch Gladbach, wegen fehlender Kita-Plätze, gerichtlich verurteilt
    Vorsicht vor dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes von Bergisch Gladbach! Der Umgang mit diesem Dienst kann Ihre Familie gefährden und Sie viel Geld kosten!
    Ein Elternpaar als „Selbstmelder“ wollte lediglich Beratung und Unterstützung. Es geriet in die Mühle dieses „überlasteten“ ASD.
    Bitte wenden Sie sich bei Problemen eher an Beratungsstellen, Mediation oder Familienanwältinnen. (siehe Internet).

    Schlechte Erfahrungen
    Bei mehreren (dokumentierten) Gesprächen mit diesem ASD war ich dann als Begleitperson dabei. Kaum Wertschätzung. Kein Gespräch war fachlich und moralisch korrekt verlaufen: Mindestens ein Vorurteil, eine falsche Auskunft, Druck, Bluff sowie Manipulation sind gut nachweisbar. (Zeugen). Mails wurden geschrieben und widerrufen, weil man sich intern nicht informiert bzw. nicht in die eigenen Akten gesehen hatte. Mindestens zehn ASD-Personen waren beteiligt.

    Familiengericht
    Drohungen mit dem Familiengericht! Vor dem Familiengericht wurden dann schriftlich unbewiesene Beschuldigungen erhoben.

    Falschbehauptung einer ASD-Mitarbeiterin vor Gericht
    In Bergisch Gladbach gab es nachweisbare Versuche, in einer Familie etwas Negatives zu finden bzw. auch zu er-finden. Auf meine Beschwerde über eine schriftliche Falschbehauptung einer ASD-Mitarbeiterin vor dem Familiengericht gegen mich, wurde von der Stadtspitze von Bergisch Gladbach erst einmal über ein Jahr lang nicht reagiert.
    Dann antwortete ein neuer Vorgesetzter mit einem „Vor-Urteil“ und nahm diese Mitarbeiterin ohne vorherige „inhaltliche Klärung“ in Schutz. Er unterstellte ein „Missverständnis“.
    Meiner Meinung nach hatte er diesen „Fall“ nicht gut untersucht. Hatte er wirklich die Gerichtsunterlagen gründlich eingesehen? Denn dann hätte er in diesem „Fall“ schon früher Unfachlichkeiten und Pflichtverletzungen vorfinden können.
    So musste seine endgültige Antwort, wie auch die Mitteilung an die internen „Kontrolleure“ der Stadt, ähnlich nichtssagend und ausweichend ausfallen. Ich warte heute noch auf eine ehrliche Antwort sowie Aufklärung.
    Gilt auch hier: Jugendamt vor Kindern und Familie?
    Denn die Mitarbeiterin war beim „Vorfall“ überhaupt nicht anwesend. Sie hatte etwas gehört und noch etwas dazu erfunden. Das alles schrieb sie jedoch so, als ob sie Zeugin gewesen wäre. Wie soll man so etwas nennen? „Missverständnis“ oder „Lüge“?

    Fachkräftemangel?
    Schon seit 100 Jahren beklagen Jugendämter „Überlastung“ und „Fachkräftemangel“. So auch gegenwärtig in Bergisch Gladbach. Hier spricht man in den Medien von einer „massiven Personalfluktuation“. Schuld daran seien andere Faktoren: Migration, Corona, Wohnungsnot, Fachkräftemangel usw. Aber das gibt es überall im Lande. Vergleichbare Jugendämter klagen nicht. Angeblich sollten 27 % der Stellen unbesetzt sein. Aber es wurden keine weiteren Daten veröffentlich über „Fallbelastung“ pro Mitarbeiterin, Art der „Fälle“ oder wie man eigentlich zu einem „Fall“ wird. Gab es auch andere Beschwerden von Bürgern über schlechte Arbeit dieses ASD, Herausnahmen sowie Rückführung der Kinder usw?
    28 Monate Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ohne eine schriftliche Begründung. Ist das ein Deutscher Rekord? Diente das auch der „Verbesserung“ der „Überlastungs-Statistik“.

    Weshalb laufen die Leute weg?
    Gibt es einen Zusammenhang zwischen dieser Arbeitsweise und der „massiven Personalfluktuation“? Oder sind angebliche Personalprobleme eine Ausrede? Hatte man die neuen Mitarbeiterinnen, die schnell wieder gegangen sind, einmal selbstkritisch befragt und die Ergebnisse auch ehrlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
    Denn solch ein von mir kritisiertes Verhalten des ASD spricht sich in der Region herum. Ich nutze jede Gelegenheit, um bei Weiterbildungen auf den ASD von Bergisch Gladbach aufmerksam zu machen.

    Internet
    Gut ausgebildete Fachkräfte sehen auch im Internet nach, bevor sie sich bewerben. Dort findet man kritische Videos über das Jugendamt von Bergisch Gladbach. Wer hatte versucht, diese zu löschen? Es gibt aber auch Lobhudeleien. War hatte diese in Auftrag gegeben und bezahlt?
    Stimmt es, dass ASD-Mitarbeiter von anderen Jugendämtern an den ASD von Bergisch Gladbach „ausgeliehen“ werden mussten? Wurde die oben von mir kritisierte Mitarbeiterin inzwischen vom „Fall“ abgelöst – und weshalb?

    Allgemeines über Ihre Rechte als Eltern
    Sie sollten deutschlandweit beim Umgang mit ASD vorsichtig sein. Denn Sie könnten, wie Tausende vor Ihnen, Opfer von Gesetzeslücken werden:
    Glauben Sie nicht, was Allgemeine Soziale Dienste Ihnen sagen. Nach Aussagen der Bundesregierung nutzen diese ihr Machtgefälle den Bürgern gegenüber aus. Auch deshalb wurden Ombudstellen errichtet.
    Gehen Sie davon aus, dass man Sie nicht vollständig über Ihre Rechte informiert oder auf die Beschwerdestelle (Ombudstelle nach § 9a, SGB VIII) Ihres Bundeslandes hinweist. Diese Stellen finden Sie im Internet: Jeweiliges Bundesland, Ombudstelle Kinder- und Jugendhilfe. Allerdings haben diese nur Vermittlungsfunktion.
    Notieren Sie jeden Kontakt mit dem ASD.
    Sie sollten immer Begleitpersonen mitnehmen; auch bei Begutachtungen. Es kann sein, dass einige ASD behaupten, dass das nicht Ihr Recht wäre. Das ist falsch. Dazu gibt es Gerichtsurteile (vgl. Internet: Jugendamt Watch).
    Es gibt immer noch ASD, welche den Bürgern beim Erstkontakt kein Formblatt über Bürgerrechte mitgeben und sich dann diese faire Information schriftlich bestätigen lassen.
    Wenn Sie Geld haben, nehmen Sie sich eine Anwältin. Verfügen Sie über weniger Einkommen, so fragen Sie nach dem „Sozialschein“. Das ist Ihr Recht; auch wenn „ihr“ ASD etwas anderes sagt.
    Protollieren Sie Gesprächsergebnisse und schicken Sie diese innerhalb von 5 Tagen mit Einschreiben an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung/Jugendamt.
    Geben Sie keine Entbindung von der Schweigepflicht ab. Das darf man Ihnen nicht negativ anlasten.
    Falls schon passiert, so können Sie diese Schweigepflichtentbindung schriftlich widerrufen.
    Manche ASD überraschen die Eltern ohne Anmeldung mit angeblich nur einer wichtigen Frage; etwa um Zeit zu sparen. Glauben Sie das nicht. Vielleicht möchten die Zeugen vermeiden. Lehnen Sie das ab. Außer bei Notfällen haben Sie folgendes Recht: Bestehen Sie auf angemeldeten Terminen, zu welchen Sie Begleitpersonen dazu nehmen können. Dann sollten Sie genau protokollieren.
    Wenn so gegen Sie vorgegangen wird, hat man vielleicht Vorurteile gegen Sie und versuchen illegal, falsche „Beweise“ gegen Sie zu sammeln bzw. zu manipulieren.
    Lassen Sie sich immer Dienstausweis und Visitenkarte zeigen (Fotokopie anfertigen).

    „Fachkräfte“?
    Glauben Sie nicht an Vernunft und Gerechtigkeit in diesem Land. Haben Sie Misstrauen beim Begriff „Fachkräfte“. Langjähriges Personal beim ASD der Jugendämter ist oft schlecht ausgebildet. Ich kann nachweisen, dass einige nicht richtig schreiben bzw. keinen korrekten Bericht für ein Gericht verfassen konnten. In Bonn wurde vom Jugendamt mehrfach falsch vor Gericht ausgesagt. Die Stadt verlor nachfolgende Prozesse. Vielleicht verfügen solche Leute nicht über die notwendige Selbstreflexion, handeln nach Vorurteilen und fühlen sich in der Machtrolle wohl? Auch nach drei Jahren Studium haben viele Sozialpädagoginnen wenig Ahnung vom Fach. Deren Handeln findet dann in einer Kommunalverwaltung ohne Fachaufsicht statt. Vorgesetzte schützen ihre Mitarbeiterinnen. Eltern sollten misstrauisch sein, wenn ASD-Leiter sich und ihre Abteilung loben; etwa man arbeite „gut“ und habe junges gut ausgebildetes Personal. Wer geht zum ASD und wer bleibt dort? Pflichtverletzungen und Straftaten von ASD-Mitarbeiterinnen, werden oft nicht oder nur milde bestraft. Wer vorbestraft ist, wird dann anderswo in der Kommune beschäftigt oder frühpensioniert.

    Hilfe?
    Nehmen Sie sich einen Anwalt und/oder gehen Sie an die Medien.
    Aufgaben des ASD gehören meiner Meinung nach aus der kommunalen Selbstverwaltung herausgenommen. Ich halte das für einen Gesetzesfehler. Viele Leute dort sind einfach nicht kompetent. Die Mängel sind seit Jahrzehnten bekannt. Aber was soll man von der Bundespolitik erwarten, die im Jahr 2021 und 2022 drei Familienministerinnen hatte?

    Fachkontrolle?
    Jugendämter (ASD) unterliegen keiner externen Fachkontrolle. Das ist einmalig.
    Nicht selten ist das Leitungspersonal fachfremd und wird nach Parteibuch ausgewählt. Wenn Sie sich beschweren (Jugendhilfeausschuss), haben Sie es möglicherweise mit der Mehrheit im Kommunalparlament zu tun. Oft ist für diese Leute der nächste Wahltermin wichtiger als Ihre Beschwerde. Nach meinen Erfahrungen sind wiederholte Beschwerden zwecklos. Wenn Sie gerichtlich gegen einen ASD vorgehen, werden Landräte oder Bürgermeister ihre ASD-Leute auf Kosten der Steuerzahler mit Anwälten unterstützen. (siehe Internet: Lügde).

    Kinder weg?
    Viele Jugendämter handeln nach dem Motto Eigensicherung (wenig Schriftliches, keine Zeugen) und Fallabschiebung (an Pflegefamilien oder Heime). Letzteres nennen Jugendämter „In-Obhutnahme“.
    Wenn Sie wenig Geld haben und nicht aufpassen, kann es sein, dass man Ihnen ihre Kinder zu Unrecht wegnimmt.
    Je mehr Leute vom ASD in Ihrem „Fall“ beteiligt sind, desto gefährlicher kann es für Sie werden. Denn erwiesenermaßen werden Vorurteile bei schlampiger oder böswilliger Arbeit im Amt gerne von der nächsten schlecht ausgebildeten „Fachkraft“ ungeprüft übernommen und intern weitergeleitet. Vorangegangene Skandale zeigen, dass in einem derartigen Amt niemand Verantwortung hat.
    Wenn die Kinder dann nach Monaten oder Jahren und vielen Gerichtsverhandlungen (überhaupt) wieder zu Ihnen kommen, sind diese oft für ihr Leben geschädigt.
    So wurden manche „Jugendämter“ selber Urheber von Kindeswohlgefährdungen und Traumatisierungen!
    Es kann sein, dass Sie als Eltern dann noch für die Unterbringungskosten aufkommen müssen.
    Ich habe noch niemals gelesen, dass ein ASD von sich aus gesagt hatte, das haben wir falsch gemacht und das tut uns leid. Wir kommen für die Kosten auf.
    Schauen Sie sich im Internet einige grosse Jugendamts-Skandale an:
    Name einer Stadt, Jugendamt, Kritik/Skandal. Etwa: Bonn, Königswinter, Lügde, Attendorn/Olpe, Kreis Freiburg, Gelsenkirchen, Köln, Hamburg, Bremen und viele andere.

    Dr. Nando Belardi
    Univ.-Prof. für Sozialpädagogik (i. R.)
    Bergisch Gladbach (Refrath)

  3. Dr. Nando Belardi Oktober 19, 2023 at 4:47 pm

    Univ.-Prof. Nando Belardi
    Sozialpädagoge

    Neues aus Bergisch Gladbach
    Jugendämter (ASD), Fachpersonal, Gutachter, Familiengericht

    Ergänzend zu meiner bisherigen Kritik (27. Juli 2023 und 30.September 2023) in „Kind im Mittelpunkt“ am Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Stadt Bergisch Gladbach hier noch der Hinweis, dass im Oktober 2023 keine Stellenangebote für den ASD auf der Internetseite der Stadt auffindbar waren. „Derzeit haben wir keine offenen Stellen zu besetzen“, kann man lesen. Wie kommt das? Vor ein paar Monaten wurde doch noch öffentlich gejammert, weil so viele Leute weggelaufen waren. Nach einer Mitteilung sollen inzwischen sieben neue „Fachkräfte“ eingestellt worden sein. Wie lange werden die wohl bleiben?
    Es folgen allgemeine Informationen, die nichts mit der Stadt Bergisch Gladbach zu tun haben.

    Vieles ist nicht in Ordnung
    Die größte Abteilung der über 500 Jugendämter in Deutschland ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD). Es gibt auch andere Bezeichnungen. Der ASD gehört meiner Meinung nach nicht in die Kommunalverwaltung; sondern in einen kompetente Mittelbehörde mit eigenen Experten sowie regelmäßiger externer Fachkontrolle. Dort sollten auch keine politischen Karrieristen tätig sein.
    Die meisten Kommunalpolitiker haben keine Ahnung von den Aufgaben des ASD. Sie hören ständig etwas von „Überlastung“ und „Personalmangel“ nicken dann aus Schuldgefühl manches ab.
    Unter der Hand jammern einige ASD-Mitarbeiterinnen, dass die Kommune „kein Geld habe“ für Fortbildung, Reisekosten oder Gutachten. Teilweise müssen in einigen Ämtern bei längeren Dienstfahrten öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Auch gibt es zu wenig Pflegeeltern. Im Internet findet man Informationen über den Skandal um Pflegeeltern bei den Jugendämtern Königswinter und im Landkreis Freiburg. Gerne „verschiebe“ man Kinder an Heime.
    In der „Zeit“ vom 28. Mai 2020 konnte man lesen, dass Supervisorinnen von ASD-Teams getäuscht wurden und diese notwendige Fachberatung zu einer Pflichtübung verkam: „Gibt es eine schwierigere staatliche Entscheidung als die, ein Kind von einen Eltern zu trennen“? (Internet: https://www.zeit.de/2020/23/inobhutnahme-jugendamt-kinder-und-jugendhilfe.deutschland/seite-3 Entnahme: 5. Juli 2021).

    Es gibt keine fachliche Kontrolle.
    Jugendämter (ASD) unterliegen keiner externen Fachkontrolle. Bürgermeister und Landräte haben nur die Rechtsaufsicht. Das ist einmalig in Deutschland. Alle anderen Kommunalämter haben Kontrollinstanzen über sich; nur das Jugendamt (ASD) nicht. Das hat auch mit dem Fehlverhalten der Jugendämter in der Nazi-Zeit (1933-1945) und der millionenfachen „Kinderverschickung“ bis etwa 1990 zu tun. Hier haben sich die Jugendämtern mit schuldig gemacht.
    ASD-Teams kontrollieren sich wechselseitig. Viele fühlen sich in der Öffentlichkeit missverstanden. Bei einigen Teams kommt es zu Mechanismen wie in einer Sekte.
    Fehlverhalten von ASD kann man nur über die Gerichte (Strafgericht, Verwaltungsgericht) beikommen. Hier fehlen seit Jahren neue Gesetze.

    Fachfremdes Leitungspersonal
    Nicht selten ist das Leitungspersonal fachfremd. Da wird der stellvertretende Leiter eines Bauamtes zum Leiter des Jugendamtes befördert. Denn seine Partei hat das „Vorschlagsrecht“ für die nächste freiwerdende Amtsleitung. Er sitzt dann noch fünf Jahre auf dem Schleudersitz und geht mit einer hohen Gehaltsstufe in Pension. Oft sind die Amtsleiter selber in der Kommunalpolitik tätig und fördern so ihre berufliche Karriere.
    Man sehe sich einmal im Internet die Partei- und Behördenkarriere des Jugendamts-Leiters vom Landkreis Olpe an. In Attendorn (Landkreis Olpe) fand der letzte, noch nicht aufgeklärte große Jugendamts-Skandal in Deutschland, statt.

    Geringe Aussagekraft von Hochschulabschlüssen im Sozialwesen
    Allgemein gesprochen: Es gibt „harte“ und „weiche“ Studienfächer. Zu den „harten“ gehören solche, wo es um klar nachvollziehbare Fakten geht: Technik, Naturwissenschaften oder Medizin.
    Soziale Arbeit (ein Begriff, den ich seit 1980 mit entwickelt hatte) gehört (leider) zu den „weichen“ Fächern mit geringeren Anforderungen. Viele Jahre lang sprach man auch von „Schwafelfächern“. Oft waren die Anforderungen sehr gering. Es befinden sich viele Absolventen dieser Fachgebiete heute in leitenden Funktionen.
    Bei manchen Inhaberinnen von Diplom-Urkunden habe ich den Verdacht, dass sie ihre Zertifikate nicht ordentlich erworben hatten.
    Führende Politiker und Minister mussten wegen Betruges bei ihren Doktorarbeiten zurücktreten. Weshalb soll es unter den etwa jährlich zehntausend Neu-Absolventinnen im oft chaotisch organisierten „Gutmensch“-Massenfach Sozialen Arbeit nicht auch Blender geben, die sich bis in Jugendämter durchmogeln konnten?
    Als langjähriger Vorsitzender von Prüfungsausschüssen an verschiedenen Hochschulen im In- und Ausland kann ich von vielen Betrugsversuchen berichten. Einige konnten auch zu Ende des Studiums noch nicht einmal das Wort „Sozialpädagogik“ richtig schreiben und erhielten dann ein „Diplom“ darüber.
    Wird man einmal beim Betrug erwischt, so muss man die Prüfung wiederholen. Am besten dann bei jemanden, der gerne gute Noten gibt. Denn oft die die Wahl der Prüfer freigestellt.
    Viele Jahre lang gab es im Sozialwesen vorwiegend die Noten „sehr gut“ und „gut“. Deshalb sind Noten in diesem Fach nicht aussagekräftig.
    Sind die Personalabteilungen von Kommunalbehörden überhaupt in der Lage, die Korrektheit solcher Urkunden sowie die wirkliche fachliche Qualifikation der Inhaberinnen zu überprüfen?
    Das Internet ist voll mit Hinweisen, wonach manche Mitarbeiterinnen unqualifiziert arbeiten und Kinder gerne zwecks Fall-Abschiebung und zur eigenen Entlastung aus den Familien herausnehmen möchten.
    Vor dem Familiengericht spielen der Bericht des ASD wie auch ein familienpsychologisches Gutachten eine große Rolle.

    Vorsicht bei Begutachtungen
    In Deutschland gibt es keine verbindlichen Standards zur Qualifikation solcher Gutachter; sondern nur Empfehlungen. Manche blenden und täuschen die Richter mit ihren Titeln, leben von Begutachtungen, arbeiten mit Textbausteinen und verwechseln auch schon mal die Vornamen der Kinder in den Gutachten. Vorurteile oder Diagnosen werden nie überprüft. (Vgl. Spiegel-Artikel im Internet: „Flucht ins Glück“ vom 25. Mai 2015 über den „Gutachter“ „Prof.“ Dr. Dr. Thomas Schott). Manche Richter lesen von den 50 und mehr Seiten Begutachtung nur Zusammenfassung und Empfehlungen am Ende. Daran orientieren sie sich dann. Sogar bei Landgerichten kam es zu Fehlurteilen, weil die Richter die Qualifikation eines schlecht arbeitenden Gutachters nicht überprüften.
    Welcher Familienrichter wird sein Urteil selber widerrufen, nachdem er erfahren hatte, dass er einem Scharlatan aufgesessen war?
    Nach zwei wissenschaftlichen Untersuchungen (Univ. Hagen und IB Hochschule Berlin, Prof. Leitner) sind 50 bis 75 % der familienpsychologischen Gutachten mit Mängeln behaftet.

    Gefährliche Akteure: ASD, Gutachter, Familiengericht
    Ein unqualifizierter und fehlerhafter ASD-Bericht sowie ein mangelhaftes Gutachten sind für viele Familiengerichte der Anlass, die Kinder herauszunehmen.
    Was viele Eltern nicht wissen. Die Familienrichterin hatte gestern über einen Verkehrsunfall zu entscheiden. Sie verlässt sich dabei auf das Gutachten eines vereidigten KFZ-Sachverständigen und Dipl.-Ing. Denn sie ist nicht sachkundig. Morgen entscheidet sie über eine Familiensache. Dann verlässt sie sich vielleicht auf den Bericht einer Diplom-Sozialpädagogin vom ASD sowie einen unqualifizierten Gutachter. Für viele Richter gilt: Gutachter gleich Gutachter – egal aus welchem Fachgebiet.
    Eltern haben das Recht, auch bei Gesprächen eine Begleitperson dabei zu haben. Diese darf aber nichts sagen. Eine Anwältin wäre besser. Aber wer hat das Geld dazu? Eltern können auch eine Gutachten-Überprüfung verlangen oder selber ein Gutachten (Kosten: 5.000 bis 10.000 Euro) in Auftrag geben. Doch das sehen die Gerichte nicht gerne. Denn Richter fühlen sich als Herren des Verfahrens. Wer den Prozess verliert, der muss bezahlen.
    Eine mutige Kindesmutter musste bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um ihre 14-jährige Tochter wieder zu erhalten.
    ASD und Gutachter hatten schlecht gearbeitet.
    Beim Europäischen Gerichtshof liegen mehrere Grundsatz-Klagen gegen deutsche Jugendämter vor.

    Statistik?
    Nach meinen Erkundungen bei Bundes- und Landesministerien sowie den Kriminalämtern gibt es keine bundesweite Statistik über Plichtverletzungen und Straftaten von ASD-Mitarbeiterinnen sowie oft damit verbundenen Fehlurteilen von Familiengerichten.
    Ich vermute, dass jährlich einige Tausend Kinder aufgrund von Mängeln im System zu Unrecht aus den Familien herausgenommen werden.
    Die Mehrheit der sozialpädagogischen Fachliteratur hält sich vornehm zurück. Manche Kolleginnen und Kollegen arbeiten für Jugendämter.

    Horrorgeschichten von der deutschen Jugendhilfe
    Weitere schreckliche Nachrichten über Machtmissbrauch und Willkür von Jugendämtern findet man im Internet. Beispielsweise genügt es einzugeben: Dr. Wolfgang Hammer, Jugendamt, Untersuchungen. Kritik.
    Besonders gefährdet sind Alleinerziehende und Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund.

    Eltern als Angeklagte des Jugendamtes?
    Manchmal werden Eltern behandelt wie Angeklagte in einer Diktatur. Sie müssen ihre „Unschuld“ beweisen! Da wird versucht, in die gerichtlichen Protokolle unbewiesene Beschuldigungen hineinzubringen: Angebliche Drogenabhängigkeit, man habe ein „Hausverbot“ erhalten oder Schlimmeres. Man nennt das „Belastungseifer“. Eine perfide Strategie mancher Jugendämter. Denn bei der nächsten Gerichtsverhandlung wird dann das Protokolle der Vorangegangenen mit beachtet. So können Vorurteile und Erfindungen zu „Fakten“ werden.

    Ein neuer ASD-Trick: Eltern sollen sich gegenseitig zu verklagen!
    In den wenigen kritischen Schriften über Jugendämter (ASD) fand ich noch nichts darüber. Wenn die ASD nicht genug gegen Eltern für ein Gericht vorbringen können, ermuntern oder nötigen sie einen Elternteil, gegen den anderen zu klagen; später dann eventuell umgekehrt. Sie möchten keine Zeugen dabei haben. Vorsicht! Das kann eine „Falle“ sein! Denn die ASD informieren die Eltern oft nicht darüber, dass Familiengerichte dazu neigen, Eltern schon deshalb das Sorgerecht zu entziehen, „weil sich die Eltern um das Sorgerecht stritten“. (Vgl. Armand, in: Körner/Hörmann (Hg): „Staatliche Kindeswohlgefährdung“? Weinheim: Beltz/Juventa, 2019, S. 75).
    Außerdem haben ASD-Mitarbeiterinnen dann wieder die Gelegenheit, eine negative Stellungnahme für das Familiengericht zu schreiben.
    So werden manche schlecht ausgebildete und gewissenlose ASD-Mitarbeiterinnen selber zum Treiber von Elternkonflikten und Urheber von Kindeswohlgefährdungen bzw. Traumatisierungen! Statt nach dem Gesetz Hilfe zur Erziehung, Unterstützung und Beratung zu gewähren, tun diese Mitarbeiterinnen dann das Gegenteil. Weshalb? Sie sind fachlich nicht qualifiziert, haben Vorurteile und die Macht, so zu handeln. Wie schon gesagt: Es gibt keine Kontrolle oder Fachaufsicht. Wo bleiben Scham und Schuldgefühl?
    Gutachter und Familienrichter haben von diesen Hintergründen keine Ahnung. Auch das erklärt die erhöhte Zahl von § 8a-Meldungen (Verdacht auf Kindeswohlgefährdung) und Herausnahmen im letzten Jahrzehnt.

    Dr. Nando Belardi
    Univ.-Prof. für Sozialpädagogik (i. R.)
    Bergisch Gladbach (Refrath)

Schreibe einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website