Infos und Erfahrungen mit dem Jugendamt Aschaffenburg
Das Jugendamt Aschaffenburg und alle wichtigen Informationen über das Jugendamt in Aschaffenburg
Aufgaben Jugendamt Aschaffenburg
Die Aufgaben des Jugendamtes Aschaffenburg sind im Sozialgesetzbuch (SGB) achtes Buch (VIII) -Kinder- und Jugendhilfe- geregelt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat demnach ein Jugendamt als Abteilung der Kommunalverwaltung einzurichten.
Die Aufgaben des Jugendamtes Aschaffenburg sind unter anderem:
- Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) und bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)
- Anruf des Familiengerichts / Einschaltung des Familiengerichts (§ 8a SGB VIII)
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII)
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
- Vormundschaft übernehmen (§ 55 SGB VIII)
Mit diesem vielfältigen Aufgabenbereich gibt es für das Jugendamt natürlich ein Dilemma. Denn einerseits soll das Jugendamt Aschaffenburg die Eltern vertrauensvoll beraten. Für eine gute Beratung ist aber normalerweise eine Vertrauensbasis erforderlich.
Das Jugendamt ist gleichzeitig auch verpflichtet bei Familiengerichtlichen Verfahren mitzuwirken und dort Bericht zu erstatten und kann hinterher sogar die Vormundschaft übernehmen oder die Kinder in Obhut nehmen. Häufig ist es für das Jugendamt natürlich einfacher Kinder in Obhut zu nehmen als den Eltern Beratung und Unterstützung anzubieten. Es kann grundsätzlich auch nicht ausgeschlossen werden, das das Jugendamt seine Beratung missbraucht um Schaden anzurichten um dann hinterher die Kinder in Obhut zu nehmen und als Retter in der Not dazustehen.
Eine repräsentative Umfrage zur Lage im Familienrecht in Deutschland kommt deswegen warscheinlich auch nicht zufällig zu dem vernichtenden Urteil das 3 von 4 Betroffenen mit dem Jugendamt unzufrieden sind.
Das Dilemma des Jugendamtes Aschaffenburg
Wenn Jugendämter ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht nachkommen würden, dann wären Inobhutnahmen deutlich seltener. Mittlerweile ist es aber so das die Inobhutnahmen ein Level erreicht haben, das zumindest der Verdacht besteht das das Jugendamt entweder nicht gewillt oder eben nicht in der Lage ist, seiner primären Aufgabe dahingehend nachzukommen dem Kind sein Grundrecht aus Artikel 6 auf Erziehung durch die eigenen Eltern zu gewährleisten. Und wenn man sich anschaut was die Fremdunterbringen kosten, dann muss man sich ja auch mal fragen, wer davon profitiert. Das sind dann in der Regel die gleichen Organisationen die das Jugendamt im Jugendhilfeausschuss beraten.Wer kontrolliert eigentlich das Jugendamt?
Da das Jugendamt Teil der Kommunalverwaltung ist, wird das Jugendamt durch die Verwaltung kontrolliert. Oberster Verantwortlicher ist dann der Chef der Verwaltung also der jeweilige Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. der entsprechende Landrat. Desweiteren werden die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe im sogenannten Jugendhilfeausschuss (als Teil des Jugendamtes)besprochen. Hier werden auch entsprechende Gelder an die Beratungsorganisationen „verteilt“. Das perfide hierbei ist das in diesen Ausschüssen oftmals sehr viele Organisationen aus der Helferindustrie beratend tätig sind und die lokalen Politiker dahingehend beraten können, ihnen die entsprechenden lukrativen Aufträge zukommen zu lassen. Das Kind steht hier nach unserer Meinung nicht im Mittelpunkt. Es besteht hier zudem die Möglichkeit der Korruption, weil Politiker häufig mit entsprechenden Posten in der Helferindustrie entschädigt werden. Deswegen ist einer unserer Reformvorschlägen auch, das die Kommunalverwaltungen offen legen müssen, an wen das Geld aus der Jugendhilfe fliesst. Da es keine übergeordnete neutrale Kontrollinstanz der deutschen Jugendämter gibt, wollen wir im Sinne unseres journalistischen Auftrags über das Jugendamt Aschaffenburg berichten.
Jugendamt Aschaffenburg unter Beobachtung
Hierzu werden wir uns unter anderem mit kritischen Fragen an das Jugendamt Aschaffenburg wenden und werden auch (mögliche) Interessenkonflikte aufzeigen.
Wir werden selbstverständlich gerne auch über die positiven Dinge des Jugendamtes Aschaffenburg berichten, da wir sachlich bleiben wollen.
Aber zur Sachlichkeit gehört es eben auch das Fehler ebenfalls angesprochen werden und das Jugendamt Aschaffenburg selber schaut, wo es besser werden kann.
Wir laden das Jugendamt Aschaffenburg daher ein, sich konstruktiv mit der Kritik auseinanderzusetzen.
Desweiteren bieten wir mit unserer Plattform insbesondere betroffenen Eltern eine Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt Aschaffenburg zu berichten.
Mit dieser Vorgehensweise wollen wir die Transparenz über die Arbeit des Jugendamtes Aschaffenburg erhöhen und zudem erreichen das jetzt und zukünftig die Interessen des Kindes mehr in den Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes gestellt werden.
Ich habe seit 8 Jahren das Vergnügen mit dem JA Aschaffenburg. Aus einer anfänglichen Hilfe wurde mein persönlicher Alptraum. Im Lauf der Jahre wurden 25 Personen in den Fall involviert. Den Begriff Helferindustrie kenne ich nur zu gut. Das JA und seine Helfer haben das herzliche Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn komplett zerstört. Er ist mittlerweile – zumindest auf dem Papier – Schwerstbehinder. Aber niemanden interessiert das Geschäft mit unseren Kindern.
Vorsicht vor dem Jugendamt Aschaffenburg. Hier wird vorsätzlich mit Stigmatisierung, Lügen, Nötigung, Erpressung, Rufmord bis hin zu gerichtlichen Falschaussagen inklusive gefälschter Dokumentation bewusste Kindesentfremdung bis hin zu Kindesentzug vollzogen. Familienhilfen werden unter Erpressung der Eltern in Familien geschleust um die Familienmitglieder auszuspionieren. Alles kann und wird gegen die Eltern verwendet werden. Jugendamts Mitarbeiter, diverse Ärzte und Psychologen, Gutachter, Schulen, Kindergärten, Familienhilfe, Verfahrensbeistände, sowie Richter im Landkreis sind hierbei involviert, decken sich gegenseitig und spielen einander die Karten beliebig zu. Ich rate dringends davon ab sich selbst an das Jugendamt zu wenden, und falls das JA anderweitig auf Sie aufmerksam wird sofort einen Anwalt aufsuchen.