Offener Brief an den Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) und den Fraktionsvorsitzenden der FDP Herrn Christian Lindner zu den Wahlversprechen 2022
Im Parteiprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2022 heißt es auf Seite 34, das die FDP das „Wechselmodell zum Leitbild machen“ wolle.
Nun liegt die Bundestagswahl knapp 1 Jahr zurück und die FDP ist Teil der neuen Ampelregierung.
Wir wollen von Christian Lindner und Marco Buschmann wissen, kommt das Wechselmodell oder kommt es nun nicht? Aus diesem Grund haben wir bei den beiden Herren schriftlich eine Stellungnahme angefragt. Die Antwort werden wir hier auf www.kindimmittelpunkt.de veröffentlich.
Wenn Sie sich unserer Anfrage anschliessen möchten, können Sie die beiden Briefe an Herrn Lindner und Herrn Buschmann jeweils als separate worddatei runterladen und auch an die beiden Herren senden.
- Brief (Vorlage worddatei) an Christian Lindner: Anfrage zur Gesetzesänderung FDP – Christian Lindner.doc
- Brief (Vorlage worddatei) an Marco Buschman: Anfrage Bundesjustitzministerium – Dr. Marco Buschmann.doc
Alternativ klicken Sie hier, wenn Sie die Anfrage per Mail über Ihre Emailprogramm an die Herren Lindner und Buschmann senden möchten.
(Sie müssen am Ende dann nur noch die Signatur ergänzen. Sehr gerne können Sie den Brief auch abändern).
Den Inhalt unseres Briefes können Sie auch nachstehendem Text entnehmen und „abkopieren“
Sachstandsanfrage an Christian Lindner und Marco Buschmann (FDP) zur Gesetzgebung Wechselmodell
Anfrage zum Sachstand Gesetzgebung – Wechselmodell im Familienrecht
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
Sehr geehrter Herr Lindner,
in Ihrem Parteiprogramm haben Sie auf Seite 34 den wichtigen Programmpunkt – „Wechselmodell zum Leitbild machen“. Ein Punkt, den viele Väter und Mütter unterstützen und ein Punkt warum Sie gewählt wurden sind.
Dieser Punkt findet sich dank Ihnen im Koalitionsvertrag auf Seite 103 wieder „sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.“
Aus dem Familienministerium (der alten Bundesregierung) gibt es ein Gutachten vom 10. März 2021 mit dem Titel „Gemeinsam getrennt erziehen“ welches insgesamt zu einem positiven Ergebnis zu dem Thema Wechselmodell kommt.
Zu dem Thema Wechselmodell liegen rund 60 wissenschaftliche internationale Studien vor. Diese kommen aus Ländern in denen das Wechselmodell sehr weit verbreitet ist. Sie zeigen auf, dass die Betreuung im Wechselmodell geeignet ist, gute oder sogar bessere Lebensbedingungen für Kinder getrennter Eltern zu schaffen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie mir den aktuellen Sachstand zur geplanten Gesetzesänderung mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Entdecken Sie die Welt des Familienrechts mit einem erfahrenen Spezialisten an Ihrer Seite! Mit über einem Jahrzehnt an Fachwissen stehe ich, Ihr Berater, Coach, Trainer und Mentor, bereit, Sie durch die komplexen Landschaften des Familienrechts zu führen. Meine Reise begann mit dem ambitionierten Projekt vaterlos.eu, einem Blog, der sich der Aufdeckung und Diskussion wichtiger Themen im Familienrecht widmete. Meine Leidenschaft und mein Engagement für die Materie haben mich dazu bewogen, kindimmittelpunkt.de zu gründen, eine Plattform, die sich ausschließlich dem deutschen Familienrecht verschrieben hat. Dort teile ich mein umfassendes Wissen und meine tiefgreifenden Einsichten mit einem breiten Publikum.
Meine Arbeit hat nicht nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, sondern auch die Anerkennung vor dem OLG Celle erlangt, ein Zeugnis meines Engagements und meiner Professionalität. Ich verbinde meine Leidenschaft und meine schriftstellerische Begabung mit einer aktiven Rolle in der Familienrechts-Community, indem ich einen regelmäßigen Dialog mit Fachleuten wie Jugendämtern, Richtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen pflege. Darüber hinaus teile ich mein Fachwissen durch inspirierende Vorträge und biete Mentoring für all jene an, die sich in diesem wichtigen Rechtsgebiet weiterentwickeln möchten oder die aktuell selber von einer Auseinandersetzung betroffen sind.
Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen im Familienrecht meistern. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie bestens gerüstet, um fundierte Entscheidungen zu treffen und tiefgreifende Kenntnisse in diesem spezialisierten Bereich zu erlangen.
Weitere Informationen finden Sie auch in meinen Videokanälen
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https://www.youtube.com/@kindimmittelpunkt9404
Hallo Verfasser des Briefes an die FDP,
Ich bin selber leidtragender Vater, der sein Kind im Rahmen eines Wechselmodell betreuen wollte. Nur war der Richter nicht imstande gerecht zu richten. Aus meiner Hinsicht ein Versager seines Berufs. Nachdem der Richter dann ein familienpsychologisches Gutachten eingeleitet hat, habe ich den Prozess beendet. Es ist für mich unverständlich, dass man bei gemeinsamen Sorgerecht nur Zahlvater sein soll, und die Mutter ohne Arbeit zu Hause sitzen darf.
Ich kenne sogar einen Fall zum Sorgerecht, der nun bereits 2 Jahre dauert.
Warum haben Väter in Deutschland kein Recht auf das eigene Kind, bzw. müssen sich das teuer erstreiten?
Hallo Lars,
das läßt sich ganz einfach beantworten weil 1. politisch so gewollt und 2. weil die BRD ein Familienrecht hat das noch aus den 50ziger Jahren stammt.
Dieser Rechtsstaat kennt im Familienrecht nur ein Recht….und das ist dass Recht der MUTTER auf IHR(E) Kind bzw. Kinder.
Das gemeinsame Sorgerecht als Trennungsvater kann man(n) sich schön einrahmen und an die Wand hängen und nicht mehr. Das ist das Papier nicht wert auf dem es geschrieben steht.
Die Gesetzeslage hier ist die rückständigste und schlechteste in der gsamten EU mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz.
Hier zählt nur deine Pflicht nämlich die Unterhaltszahlung zu leisten….damit der Staat weder für die Kinder noch für die Mütter aufkommen muss.
Deine Rechte interessieren hier niemanden….und den Müttern am allerwenigsten.
Und das berühmte Wort „Kindeswohl“ muss für alles herhalten und wird zudem missbraucht.
VG
Michael