Anfrage ans Familienministerium zum Sachstand Gesetzgebung – Wechselmodell im Familienrecht

Offener Brief an Lisa Paus Bündnis 90 die Grüne Bundesfamilienministerium

Brief / Mail

Wir wollen vom Bundesfamilienministerium wissen, ob das Wechselmodell kommt oder nicht und welche Vorbereitungen diesbezüglich laufen. Interessiert Sie das auch? Dann können Sie sich gerne unserer Briefaktion anschliessen. Der untenstehende Brief kann sehr gerne übernommen werden. Sie können den Text abkopieren oder Hier als worddatei runterladen und dann sehr gerne als Brief versenden. Oder Oder klicken Sie hier, wenn Sie den Brief über Ihr Emailprogramm an Frau Lisa Paus vom Bundesfamilienministerium senden wollen
(Sie müssen am Ende dann nur noch die Signatur ergänzen. Sehr gerne können Sie den Brief auch abändern). Sobald wir eine Antwort vom Familienministerium haben, werden wir die Antwort hier sehr gerne veröffentlichen.

 

Sachstandsanfrage an Lisa Paus (Bündnis 90 / die Grünen) Familienministerium zur Gesetzgebung Wechselmodell

Anfrage Bundesfamilienminersterium Wechselmodell- Lisa Paus

Anfrage zum Sachstand Gesetzgebung – Wechselmodell im Familienrecht

Von:

An: Lisa Paus – Bundesfamilienministerin
Die Grünen
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Lisa.paus@bundestag.de

 

Sehr geehrte Frau Paus,

das Bundesfamilienministerium hat in der vorherigen Legislaturperiode ein Gutachten mit dem Thema „Gemeinsam getrennt erziehen“ in Auftrag gegeben, welches am 10. März 2021 vorgestellt wurde und zum Thema Wechselmodell zu einem positiven Ergebnis gekommen ist.

Dieser wichtige Punkt findet sich auch im Koalitionsvertrag auf Seite 103 wieder „sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.“

Zu dem Thema Wechselmodell liegen rund 60 wissenschaftliche internationale Studien vor. Diese kommen aus Ländern in denen das Wechselmodell sehr weit verbreitet ist. Sie zeigen auf, dass die Betreuung im Wechselmodell geeignet ist, gute oder sogar bessere Lebensbedingungen für Kinder getrennter Eltern zu schaffen.

Insgesamt entscheiden auch die Gerichte immer häufiger, aber doch noch viel zu selten für das Wechselmodell. Z.B. Vgl. OLG Thüringen, Az 2 UF 295/11 – Wechselmodell entspricht Kindeswohl.

Aus diesem Grund möchten ich anfragen, wie der aktuelle Stand ist, um das Wechselmodell in einem juristischen Rahmen für getrennt lebende Kinder und deren Eltern zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

 

3 thoughts on “Anfrage ans Familienministerium zum Sachstand Gesetzgebung – Wechselmodell im Familienrecht

  1. Jens August 30, 2022 at 12:12 pm

    Eine um ein paar persönlich Anmerkungen bereicherte Email an Frau Paus ist raus.
    Da sich das reimt, muss es ja gut werden 🙂

  2. Michael M. August 31, 2022 at 6:25 pm

    Hallo Jens,
    na da bin ich ja mal gespannt ob da von ihr eine Reaktion kommt?
    Zumal diese Dame ein anderes Parteibuch besitzt bzw. nicht bei der FDP gelistet ist.
    Also ich habe auch vor längerewr Zeit mit ein paar persönlichen Anmerkungen unseren Bundesjustizminister Herrn MdB Buschmann angeschrieben.
    Auf die Reaktion bzw. Antwort warte ich noch heute….
    Oder ist dies der Sommerpause geschuldet?

    Guß
    Michael M.

  3. Jens September 3, 2022 at 4:39 pm

    Hallo Michael,
    meine Erfahrung bei Anfragen an Politiker ist, dass ich immer eine Antwort von einem Mitarbeiter erhalten habe.
    Vom Team-Paus habe ich erfahren, dass Frau Paus gar nicht zuständig ist, sondern das Ministerium.
    “ Da sich Ihre Anfrage auf Themen bezieht für die das Ministerium federführend zuständig ist, würde ich Sie bitten sich mit Ihrem Anliegen an folgende E-Mail Adresse zu wenden: poststelle@bmfsfj.bund.de
    Viele Grüße,
    Jens

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