Familiengericht Offenburg

Das Familiengericht Offenburg ist 1 von 108 Familiengerichten in Baden-Württemberg und gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe.

Das Familiengericht Offenburg ist die erste Instanz bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Familiengerichtliche Verfahren gehören, sofern sie den Umgang oder die Herausgabe eines Kindes betreffen oder wegen Kindeswohlsgefährdung von Amts wegen gestartet sind, zu den beschleunigten Verfahren, die bevorzugt durchzuführen sind. In § 155 FamFg heisst es dazu:

Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (...) Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.

Adresse und Kontaktdaten Familiengericht Offenburg

 

Familiengericht Offenburg
Hindenburgstraße 6
77654 Offenburg

Telefon: 0781 933-0
Fax: 0781 933-1089

E-Mail: poststelle@agOffenburg.justiz.bwl.de 
Internet: https://amtsgericht-offenburg.justiz-bw.de

Wichtige Infos zum Verfahrensablauf vor dem Familiengericht

Es wird ein Verfahrensbeistand bestellt

Kinder sind keine Gegenstände, die dem Hausrat angehören, sondern sie sind eigene Menschen mit eigenen Rechten und Pflichten. Aus diesem Grund bestellt das Familiengericht Offenburg dem Kind in der Regel einen Verfahrensbeistand, der die Interessen des Kindes vor Gericht wahrnehmen soll. Das Kind wird damit zum "Verfahrensbeteiligten". In der Regel wird dem Verfahrensbeistand der zusätzliche Auftrag übertragen

Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.

Aus diesem Grund findet in der Regel sehr zeitnah ein Gespräch des Verfahrensbeistands mit den Beteiligten (in der Regel die Eltern) statt.

Brauche ich am Familiengericht Offenburg einen Anwalt?

Vor dem Familiengericht brauchen Sie -vereinfacht ausgedrückt- immer dann einen Anwalt wenn es um finanzielle Dinge geht, z.b. Unterhalt oder Scheidung. In Kindschaftsverfahren (Sorgerecht, Umgang, Kindeswohlgefährdung) besteht kein Anwaltszwang für die Verfahrensbeteiligten. Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen. Gute Anwälte finden Sie z.b. hier auf unserer Seite

Zusätzlich zu einer anwältlichen Beratung empfiehlt es sich jedoch auch, sich psychologisch beraten zu lassen, da Anwälte "nur" die juristische Beratung durchführen und nur an den juristischen Aktionen beteiligt sind. Bei Terminen mit dem Verfahrensbeistand, dem Jugendamt oder Gutachtern sind die Anwälte normalerweise nicht dabei und dort sind Eltern auf sich allein gestellt. Aus diesem Grund bietet eine zusätzliche psychologische Beratung eine optimale Ergänzung der juristischen Beratung.

Mitwirkung des Jugendamtes am Familiengericht Offenburg

In Kindschaftsverfahren wird das Jugendamt vom Gericht über das Verfahren informiert und das Jugendamt ist am Verfahren zu beteiligten. Deswegen findet in der Regel vor dem ersten Anhörungstermin auch noch 1 Termin mit dem zuständigem Jugendamt statt

Typischer Ablauf bei Kindschaftsverfahren

Hiermit geben wir Ihnen eine (vereinfachte) Übersicht, wie Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht Offenburg im Normalfall ablaufen.

  1. Verfahrensbeginn (z.b. Antrag eines Elternteils)
  2. Richter/Richterin bestellt dem Kind einen Verfahrensbeistand
  3. Das Jugendamt wird über den Gerichtstermin informiert
  4. Die Beteiligten erhalten die Vorladung zum Anhörungstermin
  5. Der Verfahrensbeistand spricht noch vor dem Anhörungstermin mit den Verfahrensbeteiligten
  6. Das Jugendamt spricht mit den Verfahrensbeteiligten
  7. Spätestens 1 Monat nach Verfahrensbeginn findet der Anhörungstermin statt

Das vorgenannte ist eine stark vereinfachte Darstellung. Gegebenenfalls gibt es ja auch mehrere Termine und Gespräche mit weiteren Institutionen und Anwälten. Ziel dieser Auflistung ist, das Betroffene ungefähr erkennen, was auf sie zukommt und wie umfangreich eine familiengerichtliche Auseinandersetzung (nicht nur) am Familiengericht Offenburg ist.

Bis zum ersten Anhörungstermin geht alles sehr schnell. In vielen Fällen kommt es dann direkt in diesem Termin zu einem Vergleich zwischen den Beteiligten und das Verfahren ist dann auch schon beendet.

Sachverständigengutachten

Kommt es im Anhörungstermin zu keiner Einigung, wird das Familiengericht Offenburg in den meisten Fällen ein Gutachten in Auftrag geben, mit dem Ziel das der/die Sachverständige dem Richter/der Richterin eine Entscheidungsgrundlage liefert. Und obgleich am Anfang alles schnell geht, ist es dann häufig so das sich dann das Verfahren in die Länge zieht, was oftmals zu einer Belastung für die Verfahrensbeteiligten führt.

Urteil vor dem Familiengericht Offenburg

Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet wird, dann gibt es gegen diesen gerichtlich gebilligten Vergleich kein Rechtsmittel.
Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen Beschluss (Entscheidung) des Familiengericht Offenburg beendet wird, dann haben die Beteiligten, die Möglichkeit gemäss § 63 (1) FamFG innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde einzulegen, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist. (Auch hier wieder: Ausnahmen bestätigen die Regel)

Das zuständige Beschwerdegericht für das Familiengericht Offenburg ist das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Aussergerichtliche Einigung im laufenden Verfahren

Artikel 6(2) Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 8 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte schützt das Recht der Eltern selbstbestimmt das Verfahren zu beenden und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, sofern diese dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Dieses Recht ist in Artikel 156 FamFG näher geregelt.
Dort heisst es unter anderem:

Das Gericht soll (...) in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen (...) hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. (...) Erzielen die Beteiligten Einvernehmen (...) ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, (...) wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Anregungen, Kommentare und weitere Infos über das Familiengericht Offenburg

Sie sehen also das ein Verfahren vor dem Familiengericht Offenburg (genauso wie vor jedem anderen Familiengericht in Deutschland) eine sehr komplexe Angelegenheit ist.
Klicken Sie Hier, wenn Sie weitere Hilfe benötigen.

Ebenfalls freuen wir uns über einen Kommentar (am Ende dieser Seite) und Ihren Erfahrungsbericht zum Familiengericht Offenburg.


One thought on “Familiengericht Offenburg

  1. Sven Januar 20, 2023 at 8:26 pm

    Familienrichter Per Seidensticker vom Familiengericht Offenburg ist meiner Meinung nach ein menschlicher Versager. Die Schicksale der Kinder und Elternteile sind ihm scheinbar egal. Er umgibt sich gerne mit genauso unqualifizierten Gutachtern und Verfahrensbeiständen. Das ist bequem. In Hinterzimmern kann man sich dann abstimmen, die Mütter der Kinder haben nichts zu melden. Er versteht sich auch sehr gut mit den oft genauso inkompetenten Jugendamtsmitarbeitern des Ortenaukreises. Es ist ja auch alles so schön nahe beieinander – Jugendamt und Gericht – im auf den ersten Blick unschuldigen Offenburg. Schaut man genauer hin, tun sich Abgründe auf.
    Per Seidensticker ist in seinen Ansichten im letzten Jahrhundert steckengeblieben. Man mag sich fragen, in welchem Teil von Deutschland und in welcher Hälfte. Ihm fehlt der Durchblick oder der Wille oder beides. Durch sein Alter hat er vermutlich nie eine Qualifizierungsmaßnahme für diese speziellen Aufgaben durchlaufen – hoffentlich geht er bald in Rente. Ich denke, er ist schon so 63.
    Seinen bisherigen Opfern, den armen Kindern und Jugendlichen wie deren Eltern nützt dies aber nichts. Er lässt Jugendamtsmitarbeitern gerne freie Hand und diese leben dann zusammen mit den Heimleitern ihre teils sadistischen Taten an den unschuldigen Kindern aus.
    Gottseidank gibt es das Oberlandesgericht, das viele seiner Urteile kassiert. Bis dahin kann aber viel Geld und Zeit ins Land gehen. Nicht jeder kann sich das leisten oder aber es geht wertvolle Lebens- und Entwicklungszeit der Kinder verloren.
    Richter Per Seidensticker ist eine Schande für den deutschen Rechtsstaat. Es geht ihm nicht um die Kinder, es geht ihm nicht um die Mütter, nicht um substanzielle Sachargumente. Er hat seine vorgefassten Meinungen zur Sache, spielt sein Spiel zusammen mit Gutachtern, sogenannten Verfahrensbeiständen und Jugendamt gegen die Kinder.

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