Katrin Helling-Plahr (FDP) im Interview „Eine Reform des Familienrechts ist längst überfällig“

Zur Bundestagswahl 2021 haben wir die Kandidaten unterschiedlicher Parteien zu einem Interview eingeladen, sich mit verschiedenen Fragen des deutschen Familienrechts aueinanderzusetzen. Heute im Porträt und im Interview: Katrin Helling-Plahr von der FDP

Katrin Helling-Plahr FDP ( © Katrin Helling-Plahr MdB 2021) 
zur Person: 

Katrin Helling-Plahr ist eine 35jährige deutsche Politikerin und Rechtsanwältin. Sie ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. 



Katrin Helling-Plahr MdB ist Expertin für Gesundheits- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion. Sie gehört dem Deutschen Bundestag seit 2017 an und ist Mitglied im Gesundheits- und Rechtsausschuss. Die Fachanwältin für Familienrecht und Medizinrecht ist verheiratet und Mutter zweier Söhne.

Katrin Helling-Plahr widmet sich im Rechtsausschuss verschiedenen familienrechtlichen Fragestellungen.


Mehr zu Katrin Helling-Plahr unter https://helling-plahr.de/uebermich

KIM: Was hat die jetzige Bundesregierung im Familienrecht gut gemacht?

Katrin Helling-Plahr: „Wer nichts macht, macht zumindest nichts falsch. Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode leider rein gar nichts unternommen, um das materielle Familienrecht von überholten Vorstellungen zu lösen und der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen. Dabei ist eine Reform des Familienrechts längst überfällig und darf von der nächsten Bundesregierung nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.“

KIM: Wo ist noch Luft nach oben? Was würden Sie verbessern?

Katrin Helling-Plahr: „Wir brauchen endlich eine umfassende Reform des Familienrechts, die sich am Kindeswohl ausrichtet und nicht an alten Rollenbildern festhält. Eine breite Mehrheit der Bevölkerung befürwortet eine gemeinsame Kinderbetreuung auch nach einer Trennung der Eltern. Diese gleichberechtigte Elternverantwortung muss auch im Familienrecht zum Ausdruck kommen. Wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag haben hierzu Vorschläge erarbeitet, die wir in das Plenum eingebracht haben.“

KIM: Wenn Sie in den Koalitionsverhandlungen ein Mitspracherecht haben, was sind ihre 3 Hauptforderungen, die Sie einbringen würden?

Katrin Helling-Plahr: „Schaffen wir erstens ein echtes gemeinsames Sorgerecht ab Geburt. Zweitens implementieren wir das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild. Drittens stellen wir in dem Zuge auch das Unterhaltsrecht vom Kopf auf die Füße, weg vom Prinzip „Einer betreut, einer bezahlt“.

KIM: Wenn Sie das deutsche Familienrecht mit dem internationalen Familienrecht vergleichen, wie bewerten Sie das deutsche Familienrecht in diesem Vergleich?

Katrin Helling-Plahr: „Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besteht erheblicher Nachholbedarf. Unsere letzte größere Reform im Kindschaftsrecht liegt nun fast ein Vierteljahrhundert zurück. Seither hat sich die Gesellschaft weiterentwickelt und viele dieser Lebenswirklichkeiten werden im deutschen Familienrecht nicht abgebildet. Wenn es etwa um gleichberechtigte Elternverantwortung geht, sind uns einige europäische Länder weit voraus. Das Wechselmodell ist bereits ein gesetzlicher Regelfall in Schweden und Belgien, wo es bereits im Jahr 2006 gesetzlichen Niederschlag gefunden hat. In Norwegen, Estland oder auch in Frankreich ist es gesetzlich ganz normal, dass nicht miteinander verheiratete Eltern grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge ausüben.“

KIM: Obwohl es im deutschen Familienrecht das beschleunigte Verfahren gibt, gibt es zahlreiche Verfahren die jahrelang dauern. Was konkret würden Sie machen um Verfahren im Familienrecht zu beschleunigen?

Katrin Helling-Plahr: „Auch das familiengerichtliche Verfahren muss modernisiert werden, denn die häufig viel zu langen Gerichtsverfahren stellen für alle Beteiligten eine massive Belastung dar. Hierzu trägt wesentlich eine Zersplitterung in die juristisch unterschiedlichen Streitgegenstände wie Unterhalt, Umgang und elterliche Sorge bei. Die Möglichkeit der Bündelung würde Verfahren beschleunigen und gleichzeitig mehr Kapazitäten bei den Richtern schaffen. Daher schlage ich ein Kinderverbundverfahren für Konstellationen vor, in denen das Scheidungsverbundverfahren nicht genutzt werden kann. Darüber hinaus brauchen wir aber auch schlichtweg mehr qualifizierte Familienrichterinnen und Familienrichter, denn wenn sie fehlen, dauern auch die Gerichtsverfahren länger. Daher muss der notwendige Personalaufbau in der Justiz ehrgeiziger in Angriff genommen werden. Zu guter Letzt muss es aber selbstverständlich unser Ziel sein, dass es nicht erst zu strittigen Verfahren kommt. Auch deshalb ist es so wichtig das Wechselmodell als Leitbild zu implementieren. Denn damit adressiert der Gesetzgeber auch die Erwartungshaltung an Eltern, sich trotz aller emotionalen Belastung aus der zerstörten Paarbeziehung im Sinne des Kindes zusammenzuraufen.“

KIM: Im Familienrecht bekommen nicht alle Eltern Verfahrenskostenhilfe und einige Verfahren kosten manchmal mehrere 10.000€ und belasten Eltern damit zusätzlich. Das betrifft insbesondere die Mittelschicht, die zu viel verdient um Verfahrenskostenhilfe zu bekommen (aber die zu wenig verdient um das aus den laufenden Einnahmen decken zu können). Das ist in einigen Fällen existenzbedrohlich und belastet nicht nur den deutschen Mittelstand, sondern auch die Kinder die darunter leiden. Was würden Sie hier machen um den Mittelstand und die Eltern zu entlasten?

Katrin Helling-Plahr: „Das familiengerichtliche Verfahren stellt nicht nur eine emotionale Belastung, sondern für einige Betroffene auch eine finanzielle Unmöglichkeit dar. Die Verfahrenskostenhilfe ist daher ein wichtiges Instrument, damit der Zugang zum Recht allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen eröffnet ist. Diese finanzielle Unterstützung für Menschen mit niedrigen Einkommen zulasten der Solidargemeinschaft muss in einem Sozialstaat selbstverständlich sein. Darüber hinaus müssen wir das große Ganze in Augenschein nehmen und vor allem in der Steuerpolitik die Weichen neu stellen. Denn die arbeitende Mitte ist hierzulande durch die Steuerlast erheblich belastet, wodurch auch ihr finanzieller Spielraum eingeschränkt wird. Damit die Menschen auch für das Unvorhersehbare wieder Geld übrig haben und nicht in Existenznot geraten, brauchen wir eine spürbare Entlastung bei Steuern und Abgaben.“

KIM: Die im Familienrecht beteiligten Professionen verdienen sehr viel Geld damit, dass Eltern wieder und wieder streiten und haben zumindest kein monetäres Interesse daran, dass die Konflikte (und die damit verbundene Belastung für die Kinder) reduziert werden. Welche Anreize / Maßnahmen würden Sie auf den Weg bringen, damit es auch im Interesse der verschiedenen Professionen ist, die Streitigkeiten zu reduzieren und das Interesse dahin zu lenken, dass Eltern wieder miteinander reden?

Katrin Helling-Plahr: „Wer aus eigenem monetären Interesse seinen beruflichen Auftrag nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen. Ein Anwalt etwa schuldet eine ordnungsgemäße Mandatsbearbeitung, sonst riskiert er eine Anwaltshaftung. Verfahrensbeistände müssen neuerdings stets ihre fachliche Eignung nachweisen und auch Richter können wegen Befangenheit abgelehnt werden. Nichtsdestotrotz müssen wir als Gesetzgeber Mediationen und einvernehmliche Lösungen fördern und stärken. Denn einvernehmliche Lösungen sind vor allem auch im Sinne der betroffenen Kinder.“

KIM: Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 80.000 Kinder und Jugendliche von ihren Herkunftsfamilien getrennt und das obwohl wir Milliarden für Familienhilfen ausgeben. Wie können wir dieses Geld sinnvoller ausgeben, um diese negative Entwicklung rückgängig zu machen?

Katrin Helling-Plahr: „Wir müssen unbedingt mehr in die Justiz und insbesondere in die Fortbildung unserer Familienrichterinnen und –richter investieren, denn ihre Entscheidungen haben weitreichende Folgen für Kinder und ihre Eltern. Sie müssen über fundierte Kenntnisse im materiellen Familienrecht und Familienverfahrensrecht, aber auch Kompetenzen auf den Gebieten der Psychologie und Pädagogik verfügen und im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult sein. Obligatorisch zu gestaltende und staatlich finanzierte Fortbildungen würden gewährleisten, dass sich Familienrichterinnen und –richter regelmäßig mit  aktuellen Rechtsänderungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen befassen.“

KIM: Auf einem Wahlplakat bei der letzten Bundestagswahl hieß es bei einer anderen Partei “Alleinerziehende sind die Helden des Alltags”. Diese Haltung finden wir auch in großen Teilen der Gesellschaft wieder. Das erhöht direkt oder indirekt den Druck auf Frauen, alleinerziehend sein zu wollen (weil sie nur durch die Ausgrenzung des anderen Elternteils zu Helden werden). Wie wollen Sie diese Fehlentwicklung rückgängig machen?

Katrin Helling-Plahr: „Es muss Standard werden, dass Kinder auch nach einer Trennung weiterhin von Vater und Mutter betreut werden. Das Rollenverständnis, dass Väter stets Karriere machen und Frauen die Kindererziehung übernehmen, ist überholt. Der Gesetzgeber könnte durch moderne familienrechtliche Rahmenbedingungen aktiv gegensteuern. Die Umsetzung meiner genannten Hauptforderungen im Rahmen einer umfassenden Reform des Familienrechts wäre ein wichtiger Schritt.“

KIM: Was unterscheidet Sie von anderen Politikern? Warum müssen Sie dem nächsten deutschen Bundestag auf jeden Fall angehören? Und warum sollten Sie Mitglied der Regierung werden?

Katrin Helling-Plahr: „In der Politik kann und sollte Ungeduld eine Tugend sein. Eine Meinung, die nicht jeder Abgeordnete im Deutschen Bundestag teilt. Die Große Koalition hinterlässt einen schweren Reformstau, der schnellstmöglich angegangen werden muss. In dieser Wahlperiode habe ich viele unterschiedliche Themen angepackt, die in der kommenden Wahlperiode nicht unter den Tisch fallen dürfen. Ein zeitgemäßes und gerechtes Familienrecht, für das ich mich auch in der kommenden Wahlperiode einsetzten möchte, wird es nur mit uns Freien Demokraten geben.“

3 thoughts on “Katrin Helling-Plahr (FDP) im Interview „Eine Reform des Familienrechts ist längst überfällig“

  1. Elke und Helmut Ludewig August 24, 2021 at 11:47 am

    Sehr geehrte Fr.Helling Plahr,

    danke für ihre Einstellung zum Wechselmodell.

    Vor diesem Model haben die allein Erziehenden große Angst. Der Unterhalt fällt für die meisten
    Mütter weg. Es geht diesen Elternteilen die dieses Wechselmodell ablehnen nicht um das Kindeswohl. Es geht in vielen Fällen um persönliche Entteuschungen nach Trennung und Scheidung . Dann werden leibliche Kinder als Waffen eingesetzt . Eltern Kind Entfremdung bleibt für viele Kinder mit seelischen Belastungen verbunden.

    Dieser Missbrauch an Kindern ist zu verachten . Eltern Kind Entfremdung ist Kindesmissbrauch ausgeführt von einem LIEBENDEM Elternteil ,der Ihre Kinder in einen Loyalitätskonflikt stürzt.
    Aber Familienrichter sperren lieber einen Elternteil aus mit der Begründung ,die Kinder müssen zur Ruhe kommen,das Gegenteil ist der Fall. Weiter können die ENTFREMDER Ihr nazistisches Treiben mit staatlcher Unterstützung weiter betreiben.

    Eine ganz wirkungvolle Maßnahme gegen diesen Kindesmissbruch : Kein UMGANG kein UNTERHALT.
    Nach Antragstellung auf Umgang beim Amtgericht Bielefeld :
    Eine einvernehmliche Lösung konnte mit der Kindesmutter durch Richter A… nicht erreicht werden . Dann Bestellung eines Verfahrensbeistandes . In diesem Verfahrensbeistandsberichtes
    wurden von den Kinder keine Gründe genannt die zu einen Umgangsausschluss hätte führen können. dann wurde den Eltern der Vorschlag gemacht ,auf das Sorgerecht für den Umgang zu verzichten . Dieser Vorschlag wurde vom Kindesvater dummer Weise auf Empfehlung Seines Anwaltes angenommen. Und die Kindesmutter kann weiter auf beide Kinder einwirken .
    Die Kindeswohlgefährdung § 1666 wird auf solch einem Wege nicht beändet. Hauptsache alle
    Richter sprich die Steitindustrie können weiter Ihre Rechnungen schreiben .

    Auch uns Großeltern und dem leiblichenm Vater unsererm Sohn sind Umgänge mit Seinen Kindern sind seid dem 29.12.2017 nicht mehr möglich,mit Richterlichem Unvermögen bleibt der Umgangsboykott der Kinder bestehen. Auch die Bestellung eines R.A.Ergänzungspfleger durch den Familienrichter A….. besteht nunmehr seit 3 Jahren Jahren. Kindeswohlgefährdung § 1666 BGH, wenn Mutter und Vater nicht gewillt oder in der Lage sind für einen ungestörten Umgang zu sorgen wird ein Ergänzungspfleger mit dem Zusatz „“Umgangsregelung „“ eingesetzt . Doch der R.A. Ergänzungspfleger denkt doch garnicht daran die Rechte der Kinder ,die Erziehung durch Mutter und Vater wieder herzustellen . Sein Honorar
    würde ja abrupt ausfallen. Aus meiner Sicht macht sich der Ergängspfleger schuldig Stgb §235 Entzug Minderjähriger .

    Familienrichter sowie Ergänzungspfleger , beides Amtsträger machen sich der Rechtsbeugung schulidig.

    Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die „“vorsätzliche““ falsche Anwendung des RECHTS
    durch Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zu ungunsten oder zum Nachteil einer Partei.
    Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt.

    Nach 3Jahren erfolgloser Ergänzungspflegschaft kann man doch von VORSATZ sprechen ??
    Fr. Helling-Plahr,
    wo bleibt die Umsetzung der geplanten Veränderungen im Umgangsrecht.

    Die Verhinderer der Petra -Studie sind Poltiker die kein Gewissen haben ,Studien Jahrelang nicht zu nutzen ist Fahrlässig ,es geht nur unsere Kinder unsere Zukunft .In der freien Wirtschaft wird hier ein Bergriff verwendet , Arbeitsverweigerung . Traurig aber war , es sind nur Abhängigkeiten zu erkennen. Sonst ist ein solches wichtiges Gesetz in einen Jahr in Kraft wenn mann denn nur will .
    Es geht nicht darum was für Kinder das beste ist,nein es geht den Verweigerern nur um Ihr eigenes sicherer Einkommen.

    Liebe Fr. Helling- Plahr
    unsere gesamte Familie wird das Kreutz im September nur bei Ihrer Partei setzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Elke und Helmut Ludewig

  2. Lukas Februar 1, 2022 at 6:30 pm

    Hat Frau Helling-Plahr selbst Kinder? Natürlich nicht! Und das merkt man ihren ganzen Ausführungen leider an.

  3. Michael M. Februar 4, 2022 at 5:39 pm

    Hallo Frau und Herr Ludewig,
    ich kann Ihnen in allen Ausführungen was unser FamilienUNrechssystem betrifft nur voll und ganz zustimmen.
    Es ist eine Einzige Katastrophe und dies zu Lasten der betroffenen Kinder,Väter und allen Verwandten (väterlicher Seits).
    Es wird seit Jahrzehnten von der Politik nur häppchen Weise daran rumgedoktert und nichts Gescheites kommt dabei zustande…oft sogar noch schlechtere Bedingungen als vorher.

    Und das mit dem Unterhalt in Bezug auf den Umgang kann ich nur unterstützen sehe ich ebenso.
    Warum soll ein Vater der seiner „Unterhaltspflicht“ in regelmäßiger Höhe nachkommt bei „Umgangsbykott“ das Ganze mit seinen Zahlungen auch noch finanziell „belohnen“!?

    Und solange es KEINEN Politiker selber betrifft mit der „Eltern-Kind-Entfremdung“ wird sich da wohl politisch wenig bis garnichts ändern an diesem verkorksten Familienrecht.
    Abgesehen davon ist die Lobby der gesamten Streitindustrie viel zu stark und zu mächtig das sich da etwas in die richtige Richtung bewegen würde.
    Da würden ja ihre Pfründe schwinden das geht natürlich gar nicht.
    Das wirtschaftliche Interesse steht hier über allem und da interssiert auch das Wohl der Kinder überhaupt nicht.
    Wie oft wurde schon Deutschland vom Europäischen Gericht für ihr schlechtes und rückständiges Familienrecht gerügt und dagegen geklagt?
    Und was hat sich hier bisher getan? NICHTS!
    Die längst überfälligen Reformen werden von einer zur anderen Legislatur Periode lieber verschoben….blos sich hier nicht die Finger verbrennen ist das Motto.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael M.

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