Dr. Johannes Fechner (SPD) im Interview „Wir sehen grundlegenden Modernisierungsbedarf im Familienrecht“

Zur Bundestagswahl 2021 haben wir die Kandidaten unterschiedlicher Parteien in einem Interview eingeladen, sich mit verschiedenen Fragen des deutschen Familienrechts aueinanderzusetzen. Heute im Porträt und im Interview: Dr. Johannes Fechner von der SPD

Dr. Johannes Fechner SPD
Dr. Johannes Fechner MdB, SPD(© Fionn Grosse)

zur Person: 

Dr. Johannes Fechner ist ein 49jähriger deutscher Politiker und Rechtsanwalt. 
Dr. Johannes Fechner ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. 

Dr. Johannes Fechner MdB ist Experte für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion. Er gehört dem Deutschen Bundestag seit 2013 an und ist rechtspolitischer Sprecher der SPD. 
Dr. Johannes Fechner ist verheiratet und lebt zusammen mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in Emmendingen.


Dr. Johannes Fechner widmet sich im Rechtsausschuss verschiedenen rechtlichen Fragestellungen, darunter auch den Fragen zum deutschen Familienrecht.


Mehr zu Dr. Johannes Fechner unter https://johannesfechner.de/hannes/

KIM: Sie sind seit 8 Jahren im deutschen Bundestag vertreten und wie ich verschiedenen Berichten entnehmen kann, haben Sie sich zu vielen Themen erstaunlich klar positioniert. Sind Sie der “Mann für alle Fälle“ in der SPD?sregierung im Familienrecht gut gemacht?

Dr. Johannes Fechner: „Als rechtspolitischer Sprecher fallen zahlreiche Themen in meinen Arbeitsbereich und ich bin ein Freund klarer und deutlicher Worte.“

KIM: Wo ist noch Luft nach oben?Nachdem Sie 2013 ins Parlament eingezogen sind, sind Sie von Ihrer Partei bereits 2014 als rechtspolitischer Sprecher der SPD ernannt worden und leiten seither die Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz. Was haben Sie in dieser Zeit gemeinsam mit Ihrer Partei in dieser Funktion bewirkt?

Dr. Johannes Fechner : „In der Rechtspolitik haben wir ebenso wie im Verbraucherschutz zahlreiche Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger erreichen können. Die Musterfeststellungsklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, hunderttausende VW-Käufer konnten Entschädigung durch dieses von der SPD durchgesetzte neue Rechtsinstrument erlangen. Wir haben die Mieterrechte gestärkt und den Anstieg der Mieten zumindest ein Stück weit, soweit dies mit dem Koalitionspartner möglich war, eingedämmt. Im Strafrecht haben wir Gesetzeslücken geschlossen und mit dem Pakt für den Rechtsstaat 2000 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen geschaffen.

KIM: Auf Ihrer Internetseite wird das Familienrecht NICHT als Teil dieser Arbeitsgruppe aufgefasst. Hat die SPD das Thema Familienrecht schlicht vergessen?

Dr. Johannes Fechner : Die SPD kämpft in allen gesellschaftlichen Bereichen für eine Stärkung unserer Familien: Wir haben uns darum in dieser Legislaturperiode erfolgreich für wichtige Verbesserungen für Familien eingesetzt, angefangen vom „Gute-Kita-Gesetz“ für eine bessere Qualität unserer Kindertagesstätten, über eine Erhöhung des Kindergeldes und die Auszahlung des Corona-Bonus bis hin zum Recht auf Brückenteilzeit oder die Verbesserungen beim Elterngeld. Auch im Familienrecht konnten wir Verbesserungen erzielen, wie die Gleichstellung unverheirateter Paare in einer festen Lebensgemeinschaft bei der Stiefkindadoption.

Grundlegenden Modernisierungsbedarf im Familienrecht hat auch das SPD geführte Justizministerium erkannt und strebt eine strukturelle Reform des Kindschaftsrechts für die Zukunft an. Die Arbeiten an diesem umfassenden Reformprojekt dauern allerdings noch an: Eine Reform in einem so sensiblen Bereich wie dem Familienrecht bedarf eines intensiven begleitenden Austauschs mit Betroffenen, der Wissenschaft, Interessensverbänden und der Politik. Ziel ist eine Familienrechtsreform, die von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird, damit die darauf basierenden Entscheidungen auch anerkannt werden.

Die Vorarbeiten haben gezeigt, dass in einigen Bereichen des Familienrechts akuter Handlungsbedarf besteht. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf für eine Teilreform des Abstammungs-, Unterhalts- sowie Sorge- und Umgangsrechts erstellt, um besonders dringende Reformbedarfe im Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrecht noch in dieser Legislaturperiode zu regeln. Hierzu zählten Regelungen, durch die mehr Rechtssicherheit in der Anwendung des Wechselmodells der Betreuung nach Trennung oder Scheidung geschafft werden sollten. Im Rahmen der Teilreform waren auch einige Klarstellungen zur praktischen Handhabung des Wechselmodells vorgesehen. So sollte u. a. geregelt werden, dass künftig gemeinsam sorgeberechtigte und nicht nur vorübergehend getrenntlebende Elternteile gegenüber den jeweils anderen Elternteilen Kindesunterhaltsansprüche geltend machen können. Zusätzliche Ergänzungspflegschaften und Übertragungen der Entscheidungsbefugnisse wären dadurch überflüssig geworden. Auch sollte eindeutig geklärt werden, welche Angelegenheiten des täglichen Lebens jedes Elternteil künftig allein und welche gemeinsam zu entscheiden sind. Darüber hinaus sollte auch die durch höchstrichterliche Rechtsprechung bereits praktizierte Kindergeldanrechnung in den Fällen des Wechselmodells klargestellt werden.

Die Union hat eine Verabschiedung des Gesetzes jedoch abgelehnt und damit wesentliche Verbesserungen für Getrenntlebende in dieser Legislaturperiode verhindert.

KIM: In ihrem Wahlprogramm heißt es auf Seite 41 “Um die Belastungen für Kinder und Jugendliche vor allem im Kinderschutz- oder Familienrechtsverfahren so gering wie möglich zu halten, setzen wir uns für eine kindersensible Justiz ein.“ Was genau meint die SPD damit? Was können Wähler sich darunter vorstellen? Welche konkreten Maßnahmen verbergen sich dahinter??

Dr. Johannes Fechner: „Wir benötigen in Deutschland eine kindersensible Justiz, die die Belange der Kinder in Strafrechts-, Kinderschutz- und Familienrechtsverfahren besser berücksichtigt. Die Verfahren müssen wegen der Verletzlichkeit und Schutzbedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen verständig und einfühlsam geführt werden. Dazu haben wir bereits in dieser Legislaturperiode ein Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen in der Strafprozessordnung verankert. Außerdem haben wir spezifische Qualifikationsanforderungen für FamilienrichterInnen, JugendrichterInnen und -staatsanwälte sowie Verfahrensbeistände eingeführt. Ferner haben wir Rahmenbedingungen für Kindesanhörung überarbeitet und ergänzt. Auch in Zukunft müssen wir die Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz für Familien- und Jugendrichterinnen und -richter kontinuierlich weiterentwickeln und verbessern.

KIM: Was hat die Bundesregierung im Familienrecht gut gemacht?

Dr. Johannes Fechner: Die Bundesregierung hat im Bereich Familie in dieser Legislaturperiode viele Maßnahmen zum Wohle der Kinder ergriffen. Das Kindergeld wurde um 15 Euro auf insgesamt 219 Euro erhöht. Für bessere Kitas und weniger Gebühren investiert die Bundesregierung weitere 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Außerdem nimmt die Bundesregierung den Familien die Sorge vor hohen Kosten, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig sind.

Der Bund hat in dieser Legislaturperiode auch viel im Bereich Gewaltschutz -prävention und -intervention erreicht. Das Amt des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die Arbeit des dort angesiedelten Betroffenenrates wurde abgesichert, die Laufzeit der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs verlängert und die „Fonds sexueller Missbrauch“ zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt fortgeführt. Darüber hinaus wurde ein runder Tisch gegen Gewalt an Frauen zwischen Bund, Ländern und Kommunen einberufen, der bis 2020 Vorschläge erarbeitet hat, wie Gewalt gegen Frauen wirksamer eingedämmt werden kann.

Auch im Familienrecht konnten wir Verbesserungen erzielen, wie die Gleichstellung unverheirateter Paare in einer festen Lebensgemeinschaft bei der Stiefkindadoption.

KIM: Wo ist noch Luft nach oben? Was würden Sie gegebenenfalls unter einer SPD geführten Regierung insbesondere im deutschen Familienrecht verbessern? Was würden Sie hier machen um den Mittelstand und die Eltern zu entlasten?

Dr. Johannes Fechner: Wir sehen grundlegenden Modernisierungsbedarf im Familienrecht und streben eine strukturelle Reform des Kindschaftsrechts an. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden, um Diskriminierungen abzuschaffen. Auch müssen das Unterhalts- sowie Sorge- und Umgangsrechts überarbeitet werden. Diese sind noch immer zu sehr auf das Residenzmodell ausgerichtet, das nicht mehr der Lebensrealität vieler Familien im 21. Jahrhundert entspricht.

Darüber hinaus sollte ein umfassendes Ganztagsangebot bestehen und die Elternzeit muss ausgeweitet werden. Für mehr Familienzeit schlagen wir ein Vier-Säulen-Modell vor, bei dem die Eltern in den ersten zwei Wochen nach der Geburt des Kindes bezahlte Elternzeit erhalten sollen. Anschließend soll das ElterngeldPlus nach dem ersten Lebensjahr des Kindes weiter ausgebaut werden. Zudem soll es eine Familienpflegezeit geben: Die Pflegearbeit von Angehörigen soll besser mit der beruflichen Arbeit kombinierbar sein. Dabei sollten alle Familienkonstellationen Berücksichtigung finden und insbesondere die Familien, die mehr Unterstützung benötigen, sollen diese erhalten. Wir setzten uns außerdem für einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten ein.

Zum anderen ist für eine gelungene Familienpolitik die Chancengleichheit für Kinder von zentraler Bedeutung. Kinder sollten alle die gleichen Bedingungen haben, um an dem Bildungsangebot teilzunehmen. Die Kindergrundsicherung soll ein Recht auf Mobilität und die Existenzsicherung, die sich an dem Einkommen der Eltern orientiert, gewährleisten. Die Einführung der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist diese Legislaturperiode bedauerlicherweise gescheitert. Die SPD verfolgt dieses Ziel in der kommenden Legislaturperiode jedoch weiterhin.

KIM: Wenn Sie in den Koalitionsverhandlungen ein Mitspracherecht haben, was sind Ihre drei Hauptforderungen, die Sie einbringen würden?

Dr. Johannes Fechner:

1.    Wir fordern eine umfangreiche Reform des Unterhalts- und Abstammungsrechts inklusive eines „Sorgerechts ab Geburt“ – auch für lesbische Paare.

2.    Wir fordern die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

3.    Wir fordern eine Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat, um die Justiz personell und technisch besser auszustatten und hierdurch Qualität und Quantität der Arbeit an den Gerichten zu steigern.

KIM: Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 80.00 Kinder und Jugendliche von ihren Herkunftsfamilien getrennt und das obwohl wir Milliarden für Familienhilfen ausgeben. Wie können wir dieses Geld sinnvoller ausgeben, um diese negative Entwicklung rückgängig zu machen?

Dr. Johannes Fechner: „Der hohen Zahl von Trennungen zwischen Eltern und Kindern müssen wir entgegenwirken. Häufig werden Kinder von ihren Eltern getrennt werden, weil sich die Eltern selbst in einer schwierigen Situation befinden und die Kinder nicht angemessen betreut werden können. Daher ist die Finanzierung und Ausweitung von Familienhilfe wichtig und richtig. Sie bietet Familien in schwierigen Situationen Unterstützung. Die Investition in Bildung setzt früher an und versucht den Kindern die bestmögliche Zukunft zu bieten und Chancengleichheit zu fördern.“

KIM: Am 02. Oktober 2015 hat der Europarat in der Resolution 2079 einstimmig beschlossen, dass das Wechselmodell als bevorzugtes Modell im Gesetz verankert wird. Die gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells wird dadurch verhindert das es keine Rechtsgrundlage für ein Wechselmodell gibt. Würde es mit einer SPD geführten Regierung eine Rechtsgrundlage für ein Wechselmodell geben?

Dr. Johannes Fechner: „Wir wollten eine Rechtsgrundlage in das BGB aufnehmen, nach der das Wechselmodell angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Nach der aktuellen Rechtsprechung kann das Wechselmodell zwar bereits von den Gerichten angeordnet werden. Im Sinne der Rechtsklarheit wäre es aber besser gewesen, wir hätten eine Rechtsgrundlage für das Wechselmodell geschaffen, insbesondere weil sich Rechtsprechung ja auch ändern kann. Mit der Union war diese Rechtsgrundlage für das Wechselmodell leider nicht möglich.“

KIM: Was unterscheidet Sie von anderen Politikern? Warum müssen Sie dem nächsten deutschen Bundestag auf jeden Fall angehören? Und warum sollten Sie Mitglied der Regierung werden?

Dr. Johannes Fechner: „Es schadet der SPD-Fraktion nicht, wenn sie mit mir einen weiteren Volljuristen hat, denn entgegen gängiger Vorurteile gibt es nämlich wenig Juristen in einzelnen Fraktionen. Mein persönliches Karriereziel ist es, meinen Stammplatz beim FC Bundestag (der Fußballmannschaft der Abgeordneten) zu verteidigen.

7 thoughts on “Dr. Johannes Fechner (SPD) im Interview „Wir sehen grundlegenden Modernisierungsbedarf im Familienrecht“

  1. Koch Carola September 8, 2021 at 2:42 pm

    Ich begrüße die Bereitschaft dieses Bundestagsabgeordneten, finde die herausragende Tätigkeit im Bereich des Kinderschutzes im vergangenen Jahr bzw. die letzte Legislaturperiode, nicht als gelungen im Gegenteil! Im Bereich des Kinderschutzes ist nichts passiert, die Anhebung des Kindergeldes hat für mich symbolischen Charakter und dient einfach nur dazu sich selber zu Beklagten, wichtige Fragen der Form des Familienrechtes will man gar nicht in Angriff nehmen! Warum hat man klammheimlich in einer Plenumssitzung dem Paragraf 155 Farm FG zum 1. Juli 2021 umgeändert? Es erhält sich mir in keinster Weise warum nicht Kinder und Jugendliche weiterhin entscheiden können von wem sie vertreten werden, immerhin sollen sie ja selbstständig in der Politik mitmischen dürfen und schon ab 16 Jahren wählen dürfen oder selbst entscheiden dürfen welche Impfung sie erhalten, aber entscheiden ob sie einen Rechtsanwalt selber nehmen oder nicht das wird Ihnen grundsätzlich verwehrt. Es hat den Anschein dass man gar nicht gewillt ist die Rechte der Kinder irgendwie zu verbessern, das würde ja bedeuten dass man die bereitgestellten Gelder im Bereich der Familienpolitik/Jugendhilfe/freie Träger tatsächlich den Familien unterstützen zukommen lassen müsste um zu verhindern dass Kinder schlimmstenfalls aus dem Familien gerissen werden und ins Heim gesteckt werden ohne Möglichkeit sich dagegen zu wehren, oft im geschlossenen Unterbringungen landen und dort aber völlig Schutz, hilf, wehrlos dem Treiben ausgesetzt sind! Als Rechtsanwalt sehr geehrter Herr Fechner ist es sicherlich Ihnen möglich mir eine Rechtsprechung zukommen zu lassen aus der hervorgeht dass es jemals einen Verfahrensbeistand gab der vom Gericht entpflichtet oder ausgewechselt wurde. Verfügen Sie über solche weitreichenden Informationen oder reden wir hier wieder am Thema vorbei? Nach wie vor sind die Zahlen der fremd untergebrachten Kinder zu hoch, die Zahl der Kinder und Eltern die sich über willkürliches arbeiten der Jugendämter beschweren ist immens hoch, die Einrichtung einer Umweltstelle um den Eltern irgendwie hilfreich zur Seite zu stellen ist absoluter Quatsch sie wissen genau das die Armut stellen sich nicht einmischen ,wenn bereits Familiengerichtsverfahren laufen und diese laufen oft hinter dem Rücken der ElternDenn ihnen wird in 98 % der Fällen das Kind im EA Verfahren entzogen Oder gar ohne Beschluss im Rahmen einer Inobhutnahme die dann automatisch ein Gerichtsverfahren nach sich zieht. Ich glaube die Rhetorik ihrer Worte Herr Fechner kommen nur noch bei einem Bruchteil der Bürger an, die Zahl der geschädigten Jugendamtsfamilien, ich meine hier nicht nur die Eltern und Geschwister nein Tanten, Onkel, Großeltern hat mittlerweile fast jede Familie kennen gelernt. Auch sie sind nicht gewillt irgendwelche Veränderungen voranzutreiben sie schmeißen dem normalen Bürger zum Wahlkampf das übliche Häppchen hin damit er sich freuen kann sie reiben sich die Hände und sagen o. k. vollbracht und es wird sich nichts tun. Mit meiner Stimme brauchen Sie nicht rechnen Herr Fechner

    • Apfelblüte September 8, 2021 at 10:22 pm

      Dem kann ich mich nur anschließen. Danke, Frau Koch.
      Ferner ist Herrn Fechners Forderung: „Wir fordern die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz“, ein t r o j a n i s c h e s P f e r d , mittels dessen die Zugriffsrechte des Staates/Jugendamtes auf die Kinder ausgeweitet werden sollen – und zwar per Verfassungsrang unangreifbar gemacht. Dann sind die zu unrecht aus ihren Familien gerissenen Kinder vollends recht- und schutzlos gegenüber dem Jugendamt, das sich jetzt schon alles so hindreht, wie es das gerade braucht (und Sie können als Eltern Lügen des Jugendamtes schon fünfmal widerlegt haben – das Jugendamt wird sie bei der nächsten Gelegenheit ungeniert wieder gegen sie verwenden). Ich spreche aus Erfahrung, wenn ich sage: Den meisten Jugendämtern geht es als allerletztes ums Kindeswohl. In Inobhutnahmestellen und Heimen sind Dinge an der Tagesordnung, für die Eltern, wenn sie sich dasselbe leisten würden, einen Sorgerechtsentzug riskieren würden.
      Dem Staat scheint es vor allem um bindungslose Manövriermasse zu gehen, leistungsfähig genug. um optimal verwertbares Humankapital zu sein, als Person aber schwach und manipulierbar genug, um dagegen keinen Widerstand zu leisten.
      Alle Parteien, die Firmen-/Konzern-/Großspenden annehmen und/oder für ihre Mandatsträger lukrative Aufsichtsrats-/Beraterposten in der Wirtschaft, sind Marionetten derselben Strippenzieher. Von ihnen ist daher auch nur immer die gleiche Politik zu erwarten, nur halt jeweils in einem andersfarbigen Mäntelchen.
      Von den im Bundestag vertretenen Parteien schließen nur die Linken Firmen-/Konzernspenden aus. Parteien, die ihre Unabhängigkeit strikt und umfassend wahren (also auch keine Vorteile in Form von Posten für ihre Mandatsträger akzeptieren) – wie die ÖDP (siehe deren Satzung) – werden von den Medien totgeschwiegen, damit sie als echte Alternative gar nicht erst im Bewusstsein der Wähler präsent ist.
      Viele Wähler sehen nicht, dass gerade die Stimmen verloren sind, die in einem faulen Kompromiss den etablierten Parteien gegeben werden.

  2. Thorsten Vanselow September 9, 2021 at 8:28 am

    Eine Familienrechtsreform bedarf Zeit?!

    Haben 8 Jahre nicht ausgereicht? Müssen wir damit rechnen, dass auch die nächsten 8 Jahre NICHT ausreichen? Nein! Ihre Verantwortungsträger sind NICHT gewillt grundlegendes zu ändern! 8 Jahre in denen es hauptsächlich darum ging Alleinerziehende zu stärken. Von getrennt Erziehenden ist nicht die Rede, sie werden unsichtbar gemacht, obwohl immer alle betonen, dass es für Kinder das beste ist, wenn sich BEIDE Elternteile nach einer Trennung um die Kinder kümmern. Und nicht per Zufall sind 85-95% der Alleinerziehenden die Mütter, Väter werden gerne grundsätzlich ausgeschlossen!

    Und was gedenken Sie gegen Falschbeschuldigungen im familienrechtlichen Kontext zu unternehmen? Ich vermute NICHTS! Von der SPD ist in familienpolitischer Hinsicht NICHTS zu erwarten!

  3. Peter September 9, 2021 at 10:21 am

    Der Begriff Kindeswohl wird immer wieder missbraucht, um ein Elternteil herauszukegeln

  4. Werner September 9, 2021 at 7:20 pm

    Wahrscheinlich erst wenn irgendwelche Spitzenpolitiker Probleme mit dem Jugendamt oder dem Familiengericht bekommen, wenn sie ihre Kinder nicht sehen dürfen, könnte sich etwas ändern.

    Da aber Politiker* wahrscheinlich einen 14 Stunden-Tag haben Mo-So, ist die Zeit überschaubar, wann sie Zeit für ihre Familie haben. Nachdem ja wohl die EX-Frau von Heiko Maas extra mit den Kindern nach Berlin gezogen ist, daß diese mehr vom Vater haben und vielleicht ein besseres Familienleben führen können, war der ja schon lange an Natalia Wörner dran und die Verbindung wurde gelöst.

    Ich weiß nicht, ob Heiko Maas irgendeine Beziehung zu seinen Kindern pflegt. Zumindest was aus der Presse zu lesen ist, macht seine Ex-Frau ihm keine Schwierigkeiten.

    Da sich das komplette Familienbild gewandelt hat, sollten meiner Ansicht nach mal die Politiker sagen, was sie sich für eine Familie wünschen. Zumindest nach der „alten“ Auffassung, ist es die Aufgabe der Eltern sich um die Kinder zu kümmern. Da spielt insbesondere auch die Eineltern-Politik eine große Rolle. Damals sollten „Alleinerziehende“ nicht allein gelassen werden, wenn sich der andere Elternteil aus dem Staub gemacht hatte. Heute steht die Eineltern-Familie gleichberechtigt zu anderen Familienmodellen.

    Deshalb muß die Frage erlaubt sein, warum erhalten Eineltern-Familien einen kostenlosen Kita-Platz und bald eine auch einen kostenlosen Ganztagsbetreuungsplatz in der Schule, wenn sie den anderen Elternteil nicht am Leben der Kinder teilhaben lassen wollen, z.B. Stichwort Doppelresidenz. Durch mehr finanzielle Entlastungen, Stichwort Unterhaltsvorschuß bis 18 Jahre und freie Zeit um auch als Eineltern-Familie Vollzeit arbeiten zu gehen, werden diese Familien nicht mehr darauf angewiesen sein, sich mit dem anderen Elternteil gut zu stellen. Ein-Eltern-Familienautonomie bedeutet, weitere Ausgrenzung des anderen Elternteils.

    Ferner frage ich mich, wie es dann eigentlich mit dem Unterhalt weitergehen soll, wenn der Großteil der Erziehung in Zukunft nicht mehr von einem Elternteil erledigt werden soll, sondern durch die Ganztagskitas und die Ganztagsschule.

    Gerade der Lockdown hat es gezeigt, wie weit die Eltern eigentlich schon von ihren Kindern entfernt sind, wenn es um das Thema Schule oder Homeschooling geht. Es gibt wohl kaum noch Eltern, die überhaupt vor dem Lockdown mit ihren Kindern noch Schularbeiten gemacht haben. Sich tatsächlich mit den eigenen Kindern zu beschäftigen, fällt vielen Eltern schwer.

    Auch sind die Kinder heute kaum noch in der Lage, daß sie sich mit sich selbst beschäftigen können, außer mal von der Playstation abgesehen. Die Kita und die Schule leistet eben nicht das, was sonst das Elternhaus leistete, weil Eltern kaum noch „normale“ Alltagszeit mit den Kindern verbringen oder auch mit den Großeltern.

    Für mich ist wirklich befremdlich, wenn Kinder zwischen 5-12 Jahren tatsächlich mit fast immer einem Elternteil auf dem Spielplatz hocken (Helikopter-Eltern) oder was ich beobachtet habe, Kinder mit 10 Jahren nicht mal in der Lage sind 300 Meter in die Schule zu laufen oder alleine zum Sportverein gehen und tatsächlich gefahren werden müssen. Was bringt diese „sozialistische/staatliche Erziehung“ den Kindern im Hort oder in der Ganztagsschule? Dient diese Politik dem Kindeswohl?

    Diese Möglichkeiten sollen ja selbst Eltern geboten werden, die theoretisch Zeit haben, weil sie langzeitarbeitslos sind. In meinem Umfeld werden die Kinder sogar „abgegeben“ wenn Vater und Mutter zu Hause sind. Klar, das Argument ist, dann haben wir mehr Geld und Zeit für uns. Die Eltern geben ja schon komplett die Verantwortung für ihre Kinder an den Staat ab. Sie setzen Kinder in der Welt und schreien nach dem Staat, wenn sie nicht in der Lage sind oder es teilweise auch nicht wollen, sich um die Kinder zu kümmern. Dabei ist es doch ganz einfach, wenn ich mir nur eine 2-Zimmer-Wohnung leisten kann, dann darf ich mir nicht 4 Kinder anschaffen.

    Und wo wir dann gerade mal wieder beim Thema Geld sind. Ich muß für ein Kind bei 2.500 Euro (Nettoeinkommen) 600 Euro zahlen. Bei 2 Kindern habe ich dann soviel Geld wie jemand, der Mindestlohn bekommt. Menschen die aber doppelt so viel Einkommen haben müssen im Verhältnis weniger zahlen. Warum ist das so? Weil gutverdienende Richter darüber entscheiden, was sie von ihrem Geld abgeben wollen? Der Kindesunterhaltssätze sollen 2022 auch wieder steigen.

    Um es mal persönlich zu nehmen, da sich mein Gehalt seit mehr als 20 Jahren in derselben Position nicht verändert hat, warum muß ich immer mehr Unterhalt zahlen aber der Elternteil bei dem das Kind lebt, hat keine Einbußen? Ganz im Gegenteil, denn deren finanzielle Situation wird staatlich stets verbessert. Solange ich Unterhalt zahle wird es mir nie vergönnt sein, eine neue Familie zu gründen, weil meine „alten“ Kinder Vorrang nach dem Gesetz haben. Ein Vater mit einem Einkommen von 5.000 Euro kann das aber. Gerade hier hätte ich zumindest mal von SPD erwartet, daß nicht nur der Elternteil bei dem das Kind lebt entlastet wird, sondern auch der Elternteil, der ständig zahlen muß. Warum bekommen Eltern, die regelmäßig den Barunterhalt aufbringen nicht die Lohnsteuerklasse II? Die Antwort ist klar, weil Geldleistungen weniger wert ist als die Erziehungsleistung, aber wird mir die Gelegenheit gegeben mich um die Erziehung zu kümmern? Was nutzt mir der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder, wenn ich zwar mit meinem Unterhalt für das Kind aufkomme, aber ich ja nicht direkt die „Rechnungen“ zahle um diese steuerlich berücksichtigen zu können? Grundsätzlich haben auch nur Reiche über die Freibeträge die Möglichkeit noch mehr für ihre Kinder zu bekommen. Steuerlich können sie sich sogar die Freibeträge übertragen lassen. Selbst wenn aber der Elternteil bei dem das Kind lebt mit den Freibeträgen nichts anfangen kann, bedarf es der Zustimmung bei einer Übertragung. Dieses gilt natürlich auch für den anderen Weg.

    Bei mir ist es jetzt so, daß die KM so viel Geld hat, daß sie nicht arbeiten muß. Achso, auch ein trauriger Fall aus der Realität, daß nach den Grundsätzen ich als Vater ja keinen Barunterhalt zahlen müßte, wenn die KM das 3x-fache oder mehr Einkommen von mir hat, was so ist. Das interessiert natürlich niemanden, denn die Moral steht über dem Gesetz, ein Vater muß immer für den Unterhalt sorgen. Wenn dem so ist liebe SPD, verar*t die Menschen nicht und schafft diese Regelung ab, wozu sind Gesetze gut, wenn sie in der Realität keine Gültigkeit haben.

    Bis heute gibt es keine Gleichstellung bei verheirateten und unverheirateten Eltern. In Sachen Sorgerecht war es eine Entscheidung des BVG vom 21.07.2010, Az 1 BvR 420/09, die eine Gesetzesänderung notwendig machte. Auch erhalten Väter nicht automatisch das Sorgerecht wie bei verheirateten Eltern, sondern sie müssen immer noch einen Antrag stellen, dem widersprochen werden kann. Was hat die SPD in den 10 Jahren gemacht? Klar wird dann gesagt, Pech gehabt, daß ist eben der biologische Vorteil der Frau.

    Natürlich könnte ich mich noch zu anderen politischen Themen der SPD äußern, die schlecht und unsozial sind und an den Menschen vorbeigehen.

    Abschließend zum Thema Moral , was qualifiziert Herrn Scholz eigentlich zum Kanzlerposten?

    9/11 Versäumnisse: Al-Qaida Netzwerk Hamburg. Innensenator.
    G20-Gipfel: Hamburg im Ausnahmezustand. 1. Bürgermeister.
    Warburg Bank und Cum-Ex-Skandal. Versäumnisse 1. Bürgermeister.
    Wirecard-Ausschuss. Versäumnisse Finanzminister

    Das sind alles Tatsachen, die Okay sind. Die Diskriminierung von Vätern und Männer bei Jugendämtern und Familiengerichten sind aber oft die Regel und resultieren nur darin, weil man in den Augen vieler Menschen ein alter weißer Mann ist. Vergleiche Ziegelsteiner Deklaration, allen Kindern beide Eltern oder in der heutigen Zeit, allen Kindern alle Eltern.

  5. Michael September 13, 2021 at 11:55 am

    Hallo Werner,

    „Wahrscheinlich erst wenn irgendwelche Spitzenpolitiker Probleme mit dem Jugendamt oder dem Familiengericht bekommen, wenn sie ihre Kinder nicht sehen dürfen, könnte sich etwas ändern.“

    Und genau so sehe ich das Ganze auch bzw. das ist u.a. der springende Punkt.

    In allen Punkten die Sie in Ihrem Komentar benannt haben und auch den Fakten zum Familien-Unterhalts-Steuer -und auch Umgangsrecht stimme ich Ihnen voll und ganz zu.
    Wie ich finde ein sehr guter und auch vollständiger Kommentar der in allen Bereichen die massiven Defizite der gesamten Familienrechtsproblematik und auch deren Versäumnisse seitens der Politik aufzeigt.
    Was hier in unserem Land in diesem sehr sensiblen Bereich an Grundrechtsverletzungen und Gesetzesbeugungen tagtäglich praktiziert wird schreit förmlich zum Himmel.
    Das ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachzuvollziehen.

    Und zu der „Ein-Eltern-Politik“ oder Modell kann ich nur sagen dies führt zwansläufig in eine Einbahnstraße und müdet in einer Sackgasse.
    Und nicht nur für die Kinder und deren betreuender Elternteil sondern auch für den Bürger und Steuerzahler denn die Folgekosten dieser Politik sind enorm.
    Und sie werden in Zukunft noch weiterhin steigen.
    Besonders unter einer grün-roten geführten Politik nach der Bundestagswahl das ist so sicher wie das Armen in der Kirche.
    Man schaue sich nur die Skandale im Finanzministerium, Justizministerium und besonders im Familienministerium (Familienrechtsreform?) an alles SPD geführte Ministerien.

  6. Ricardo September 24, 2021 at 4:55 pm

    Hallo, Herr Fechner macht offenkundig billigen Wahlkampf und bleibt Beweise schuldig. Ich habe ihn über seine Homepage angeschrieben und wollte von ihm den besagten „Gesetzentwurf, den die SPD eingebracht haben will und an der CDU/CSU gescheitert sei. Leider blieb mir Herr Fechner bis heute eine Antwort schuldig, so dass zunächst seine Behauptungen im Raume stehen.
    Durch parallel angestellte weitere Recherchen habe ich in Erfahrung gebracht, dass die SPD oder ihre Familien-/Justizministerinnen bisher keinen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht haben.
    Zutreffend ist, dass ein Referentenentwurf in der ministeriellen Abstimmung war, seither aber nicht mehr weiter bearbeitet wurde. Wenn Herr Fechner dies als Ablehnung durch CDU/CSU möglicherweise bezeichnet, dann soll er doch bitteschön die Fakten komplett auflegen. Könnte es auch sein, dass seine Ministergenossinen Änderungswünsche anderer Resorts nicht umsetzen wollten, weil es ihnen möglicherweise genauso wenig in ihr Konzept passt wie die PETRA-Studie.

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